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Klage vor dem Landgericht Dresden: Sächsische Zeitung räumt Unterdrückung objektiver Berichterstattung ein

18.03.2008 | von Frank Franz

Eine Klage der NPD-Landtagsfraktion gegen die „Sächsische Zeitung“ wegen systematischer Nichtberichterstattung der Zeitung über die Parlamentsbeiträge der Fraktion führte heute zu einem Gerichtstermin für eine gütliche Einigung vor dem Landgericht Dresden. Die „Sächsische Zeitung“ ist die auflagenstärkste Zeitung des Freistaates im Nicht-Boulevardbereich und hat in dieser Funktion in vielen Regionen Sachsens fast eine Monopolstellung.

 
Die Zeitung hatte mit dem Anspruch der objektiven Berichterstattung einen Artikel über eine Plenardebatte des Landtages zum Thema Diätenerhöhung veröffentlicht. Dabei wurde über die Stellungnahmen aller Fraktionen außer der NPD-Fraktion berichtet. Die NPD-Fraktion hatte rechtlich geltend gemacht, daß dies im Hinblick auf die Wirkung auf den durchschnittlichen Zeitungsleser einer Tatsachenbehauptung gleichkäme und bei den Lesern den Eindruck erwecke, daß die Abgeordneten der NPD-Fraktion sich zum Thema nicht geäußert und keine Meinung zur Frage der Abgeordnetendiäten hätten. Das stelle u.a. eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der NPD-Abgeordneten dar.
 
Um diese zu vermeiden, verlangt die Klägerin von der Zeitung eine nachträgliche Berichterstattung, was die Zeitung jedoch ablehnt. Da keine gütliche Einigung hierüber zustande kam, wird das Gericht zu entscheiden haben.
 
Der Vertreter der „Sächsischen Zeitung“ stellte in seinem Vortrag fest, daß die Zeitung auf dem freien Markt bestehen und ihre Auflage halten müsse. Wenn sie aber über die Stellungnahmen oder parlamentarischen Initiativen der NPD-Fraktion im Landtag berichten müßte, ganz gleich welchen Inhalts, würden die Leser die Zeitung als „Mitteilungsblatt der NPD“ ansehen und sich von ihr abwenden. Dadurch würde der Verlag einen wirtschaftlichen Schaden erleiden. Deswegen müsse die Zeitungsredaktion die Freiheit haben, die Berichterstattung über die Arbeit des Sächsischen Landtages unter völliger Ausklammerung der Beiträge der NPD-Fraktion zu gestalten, auch wenn dadurch der Eindruck entstehe, als ob die NPD-Abgeordneten ihren parlamentarischen Pflichten praktisch nicht nachkämen.
 
Hierzu stellte der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende Alexander Delle fest:
 
„Die Äußerungen des Anwalts kommen einem Geständnis gleich, daß die Redaktionsleitung der ‚Sächsischen Zeitung‛ in der Tat jegliche objektive Berichterstattung über die Initiativen und Stellungnahmen unserer Fraktion im Landtag systematisch unterdrückt.
 
Dies ist an sich schon ein ungeheurer Skandal, aber daß für dieses aus presseethischer wie auch aus demokratischer Sicht absolut verwerfliche Verhalten auch noch wirtschaftliche Gründe angeführt werden, schlägt dem Faß den Boden aus. Heuchlerischer und verlogener könnte die undemokratische Haltung dieser zu 40 Prozent im SPD-Besitz befindlichen Zeitung nicht begründet werden.
 
Ich verwehre mich dagegen, daß Politiker und Presseleute, die in dieser Weise alle Regeln der Objektivität und Sachlichkeit, aber vor allem auch alle demokratischen Regeln mit Füßen treten, uns Nationaldemokraten ständig eine angebliche Ablehnung der Demokratie vorwerfen und sich selbst als Musterdemokraten hinstellen. Das ist aus meiner Sicht Ausdruck einer verleumderischen und denunziatorischen Verlogenheit, die kaum zu ertragen ist.“
 
18.03.2008
 
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
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