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Karl-Eduard von Schnitzler hätte seine wahre Freude daran gehabt!

05.03.2008 | von Frank Franz

Am heutigen Tag fand die zweite Lesung des von der NPD eingebrachten Gesetzesentwurfes zur Änderung des Sächsischen Pressegesetzes statt. Ziel des Änderungsgesetzes ist die zumindest teilweise Offenlegung von Einflußpotentialen politischer Parteien auf die Presse, und zwar insbesondere von jenen Einflußmöglichkeiten, die auf Kapitalbeteiligungen beruhen.

 
Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel betonte bei der Einbringung des Gesetzesentwurfes, daß dieser sich nicht gegen die SPD richte, obwohl bekannt sei, daß diese über die mit Abstand größten Pressebeteiligungen einer Partei in Deutschland verfüge. Die Parteienbeteiligungen an der deutschen Medienlandschaft, so Apfel, dienten nicht zuletzt zur fundamentalistischen Bekämpfung der einzigen echten Opposition in Deutschland, der NPD. Es sei unverkennbar, daß die Zeitungsredaktionen in dieser Frage detaillierte Vorgaben hätten, wann, was und wie sie schreiben dürften.
 
Die NPD bringe den Gesetzesentwurf aber nicht ein, weil sie so eine objektivere Berichterstattung über sich selbst erzwingen wolle, sondern um Parlament, Parteien und Öffentlichkeit für die Frage zu sensibilisieren, wer hinter der Medienmacht stehe. So sei zwar bekannt, daß in der Presse seit Jahren ein Konzentrationsprozeß stattfinde, mit welchen politischen Interessen diese privaten Beteiligungen aber verbunden seien, sei schwer zu beurteilen.
 
Dazu äußerte Apfel:
 
„So ist beispielsweise zwar hinlänglich bekannt, daß die Springer-Presse einen US-, NATO- und Israel-freundlichen Kurs steuert, und daß es entsprechende Anweisungen für die Redaktionen geben soll. Aber wie das tatsächliche willensbildende und steuernde Wirkungsgefüge hinter den Kulissen aussieht und funktioniert, bleibt im Dunkeln. Das liegt bei einer von der zunehmend internationalen und kosmopolitischen Kapitalmacht abhängigen Medienwirtschaft auf der Hand und wäre allenfalls kartellrechtlich anzugehen.
 
Aber, meine Damen und Herren, die Politik kann ein Zeichen setzen, gewissermaßen einen Standard definieren, indem sie sich selbst verpflichtet, eigene Beteiligungen und damit Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten im Bereich der Presse öffentlich bekanntzugeben, und zwar im vollen Umfang.“
 
Als Kriterium für das Vorhandensein einer Einflußmöglichkeit seitens einer politischen Partei und damit auch für die Veröffentlichungspflicht sei im NPD-Gesetzesentwurf eine resultierende Beteiligungsquote von mindestens 5 Prozent festgelegt. Auch indirekte Kapitalbeteiligungen einer Partei, die beispielsweise auf Rechnung von Treuhändern laufen, sollen ab einer Schwelle von fünfzehn Prozent erfaßt werden.
 
Als einziger Redner der Blockparteien sprach Landtagsvizepräsident Gunter Hatzsch (SPD). Erwartungsgemäß argumentierte er nicht sachbezogen, sondern holte wieder einmal die NS-Keule aus dem politischen Waffenarsenal.
 
Angesichts dieser Rabulistik sprach der NPD-Schlußredner Jürgen Gansel von einem „intellektuellen Armutszeugnis“. Als Beispiel für die Notwendigkeit einer Änderung des Pressegesetzes führte Gansel die gegen die NPD in Sachsen bestehende Schweigespirale auf. Entweder werde „eine antidemokratische Mauer des Schweigens um die NPD-Fraktion gebaut“ oder aber es werde so gegen die nationale Opposition gehetzt, „daß Karl-Eduard von Schnitzler seine wahre Freude daran gehabt hätte“. Selbst wichtigste sachpolitische Akzente, die die NPD als einzige Fraktion in den vergangenen Jahren im Landtag gesetzt habe, würden in der Presse verschwiegen, so die wirtschaftlich nicht notwendige Abwicklung des Textilunternehmens Erba-Lautex im Jahr 2005 durch die EU-Kommission, die drei Anträge der NPD für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu den Unregelmäßigkeiten bei der Landesbank und die Fundamentalopposition der Nationaldemokraten gegen die Umwandlung der Sachsen LB in eine Aktiengesellschaft.
 
Am Ende seines Debattenbeitrages äußerte Gansel:
 
„Daß unsere Transparenzforderung den Blockpartien nicht gefällt, können wir nachvollziehen. Denn welches Interesse sollte die SPD als große Medienunternehmerin, die jeweils vierzig Prozent an der Sächsischen Zeitung und der Morgenpost hält sowie über ihre Medienholding DDVG zeitweilig sogar 100 Prozent am Vogtland-Anzeiger hielt, an Transparenz hinsichtlich politischer Einflußnahmen auch haben?
 
Damit etwas politische Sauberkeit in die politische Auseinandersetzung Einzug hält und die Leser auch wissen, von welchem tendenziösen Parteiblatt sie mehr schlecht als recht informiert werden, bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.“
 
Der Gesetzesentwurf der NPD-Fraktion wurde mit den Stimmen der etablierten Fraktionen abgelehnt.
 
Die SPD-eigene Medienholdinggesellschaft DDVG ist mit 40 Prozent an den in Dresden erscheinenden Tageszeitungen „Sächsische Zeitung“ und „Dresdner Morgenpost“ direkt beteiligt. Darüber hinaus ist die DDVG mit 23,1 Prozent an der Verlagsgesellschaft Madsack beteiligt, der wiederum zu jeweils 50 Prozent die „Leipziger Volkszeitung“ und die „Dresdner Neuesten Nachrichten“ gehören.
 
05.03.2008
 
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
 
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