Aktuell

Für die Verteidigung der Versammlungsfreiheit!

28.02.2008 | von Frank Franz

Die NPD-Fraktion hat heute einen eigenen Gesetzentwurf für ein Sächsisches Versammlungsgesetz (SächsVersG) in den Landtag eingebracht.

 
Das Versammlungsrecht ist im Jahr 2006 im Rahmen der Föderalismusreform ausschließlich in die Kompetenz der Länder übergegangen. Bisher legten nur die Landesregierungen in Bayern und Sachsen Entwürfe für ein neues Landesversammlungsgesetz vor. In Sachsen soll im wesentlichen das alte Versammlungsgesetz des Bundes weitergelten, aber durch eine Reihe von Ausnahmetatbeständen sollen bestimmte Versammlungsorte künftig ausgeschlossen werden. Der Entwurf besteht lediglich aus sechs Paragraphen.
 
Dagegen sieht der Entwurf der NPD-Fraktion ein vollkommen neues Landesver-sammlungsgesetz für Sachsen auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung vor und ist mit 32 Paragraphen auch wesentlich umfangreicher.
 
Der Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Holger Apfel, erklärte zu der Gesetzesinitiative:
 
„Der von uns heute vorgelegte Entwurf trägt eine freiheitliche Handschrift und steht damit in bewußtem Gegensatz zu dem Gesetzentwurf, den die Staatsregierung vor einigen Wochen vorgestellt hat. Die Staatsregierung will in ihrem fanatischen ‚Kampf gegen Rechts’ das hohe Gut der Versammlungsfreiheit weiter einschränken. Ihr Gesetz ist vom Inhalt und Umfang her mehr als dürftig und wird spätestens bei einer Überprüfung vor dem Verfassungsgericht scheitern.
 
Wir Nationaldemokraten dagegen wollen die Versammlungsfreiheit verteidigen und ausbauen. Unser Gesetzentwurf berücksichtigt die Rechtsprechung und Fachliteratur der letzten Jahrzehnte, die sich im alten Versammlungsgesetz des Bundes nicht widerspiegelt, das die Staatsregierung einfach weitergelten lassen will. Insbesondere wird an vielen Stellen in unserem Entwurf der maßgebliche und richtungsweisende Brokdorf-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1985 beachtet.
 
Vollkommen abzulehnen sind selbstverständlich die Bestrebungen von Justizminister Mackenroth, die Versammlungsfreiheit politisch einseitig an bestimmten Orten einzuschränken. Das Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters einer Versammlung umfaßt natürlich gerade auch die Wahl des Ortes. Die diesbezüglichen ‚Sorgen’ der Staatsregierung über einen Mißbrauch durch ‚Rechte’ sind teilweise einfach nur grotesk. Niemals käme die NPD auf den abstrusen Gedanken, an oder gar in einem Konzentrationslager zu demonstrieren, obwohl in manchen dieser Lager auch unschuldige nationale Deutsche ermordet wurden.
 
Der Gesetzentwurf der NPD bringt das Versammlungsrecht in Sachsen auf den neuesten Stand und bildet deshalb im Gegensatz zu dem Machwerk der Staatsregierung eine ernsthafte Diskussionsgrundlage für die Ausgestaltung dieser wichtigen Rechtsmaterie. Wir erhoffen uns von der Einbringung unseres Gesetzesentwurfes nicht nur einen juristischen, sondern auch einen politischen Gewinn und den Beginn einer breiten Debatte über die Bedeutung und Gefährdung der Grundrechte durch etablierte politische Kräfte in unserem Land.“
 
Beide Gesetzentwürfe werden vom Sächsischen Landtag während der Plenarsitzung am Mittwoch in der kommenden Woche in 1. Lesung behandelt.
 
28.02.2008
 
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
 
]]>

Keine Kommentare möglich.