Der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller erklärte heute zu den Durchsuchungen bei dem NPD-Landtagsabgeordneten Peter Klose:
„Bei der gestrigen Aktion der Zwickauer Staatsanwaltschaft und des LKA Sachsen handelt es sich um ein völlig unverhältnismäßiges Vorgehen. Es besteht der begründete Verdacht, daß es hier gar nicht in erster Linie um einen angeblichen Verstoß gegen den Paragraphen 86a StGB ging, sondern vielmehr um die Ausspähung der NPD-Landtagsfraktion. Ein Indiz dafür ist die Beschlagnahme des Computers und zahlreicher Speichermedien des Fraktionsmitarbeiters Lennart Aae, der das Büro mit Herrn Klose teilt. Das Beschlagnahmeprotokoll umfaßt beinahe ausschließlich die Arbeitsmittel des Fraktionsmitarbeiters, der gerade damit beschäftigt war, neue parlamentarische Initiativen der Fraktion vorzubereiten. Offensichtlich holt sich die Exekutive nun gewaltsam Informationen über eine unbequeme Opposition – so wird die Gewaltenteilung zu einer Farce.“
Am Montag waren Kloses Landtagsbüro in Dresden sowie sein Bürgerbüro und seine Wohnung in Zwickau durchsucht worden. Peter Klose wird vorgeworfen, auf der Weltnetzseite des NPD-Kreisverbandes Zwickau gegen den Paragraphen 86a des Strafgesetzbuches verstoßen zu haben (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). Der Vorwurf wird damit begründet, daß auf der Netzseite des NPD-Kreisverbandes Zwickau, für die Herr Klose verantwortlich zeichnet, über eine Kranzniederlegung zum Volkstrauertag am 26.11.2007 berichtet wird. In dem Bericht wird auch erwähnt, daß ein an der Veranstaltung unbeteiligter Passant im Vorbeigehen einen Satz ausgesprochen habe, der nach Auffassung der Staatsanwaltschaft einem früheren Leitsatz der Waffen-SS ähnlich ist.
Dazu sagte Dr. Johannes Müller:
„Der Vorwurf gegen Peter Klose scheint äußerst weit hergeholt, da auf der von ihm verantworteten Netzseite lediglich der Ausspruch eines Passanten zitiert wird, es sich aber nicht um ein Eigenzitat oder den Ausspruch eines Veranstaltungsteilnehmers handelt. Es ist fraglich, ob es sich hier überhaupt um einen Verstoß gegen Paragraph 86a handelt, da die Dokumentation von Veranstaltungen und von Zitaten Dritter an sich nicht unter diesen Paragraphen fällt.“
Dr. Johannes Müller kritisierte im Zusammenhang mit der Durchsuchung des Dresdner Büros Landtagspräsident Erich Iltgen (CDU). Dieser hatte der Hausdurchsuchung nicht widersprochen, was nach Auffassung von Dr. Müller wegen der Unverhältnismäßigkeit der Mittel geboten gewesen wäre. Zudem sei die Tätigkeit der Fraktion beeinträchtigt worden, indem einem Fraktionsmitarbeiter die Arbeitsmittel weggenommen wurde und somit Einblick in die parlamentarische Planung der Nationaldemokraten genommen werden kann.
Die NPD-Fraktion und Lennart Aae haben mittlerweile Beschwerde gegen die Beschlagnahme der Arbeitsmittel eines Fraktionsmitarbeiters eingelegt.
19.02.2008
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
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