Nachdem durch die sogenannte „Föderalismusreform“ das Versammlungsrecht von den Gegenständen der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes herausgenommen und zum Landesrecht gemacht worden ist, will nun die Sächsische Staatsregierung den Entwurf für ein sächsisches Landesversammlungsgesetz in den Geschäftsgang des Landtages einbringen. Ziel des Entwurfs ist offensichtlich eine massive Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit für nationale Parteien, Verbände und Einzelpersonen. Je nach politischer Zuordnung, die man offenbar durch die Behörden beziehungsweise ihre politischen Vorgesetzten nach Belieben in Schubfächer einordnen lassen möchte, sollen an bestimmten Tagen und Orten Versammlungen, Demonstrationen und Gedenkveranstaltungen untersagt werden können.
Hierzu stellte der Vorsitzende der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Holger Apfel, in einer ersten Stellungnahme fest:
„Es war zu erwarten, daß die Staatsregierung ein sächsisches Versammlungsgesetz durchdrücken würde, das für bestimmte Meinungsträger das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ausschaltet. Dieses extrem bürgerrechtsfeindliche und klar verfassungswidrige Ansinnen ist seit Jahren das Leitmotiv der politischen Klasse der BRD im Ungang mit dem Versammlungsrecht.
Die durch die Föderalismusreform erfolgte Herausnahme des Versammlungsrechts aus der Liste der Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung diente allein der Zersplitterung und Unübersichtlichmachung des Versammlungsrechts zum Zwecke der gezielten Grundrechtsunterdrückung für bestimmte Meinungsrichtungen. Dabei handelt es sich bei der Versammlungsfreiheit um ein fundamentales Grundrecht, das eine ähnliche Rangordnung in der Werteskala des Grundgesetzes hat wie die Meinungsfreiheit. Die Tatsache, daß die politische Klasse der BRD nun daran geht, ein solches fundamentales Grund- und Bürgerrecht länderspezifisch, also innerhalb Deutschlands uneinheitlich, zu regulieren, zeigt überdeutlich, daß sie keine Hemmungen mehr hat, die nationale Opposition mit Hilfe von verfassungswidrigen Ausnahmegesetzen zu bekämpfen. In ihrer rechtsverachtenden Borniertheit verläßt sie sich offenbar darauf, daß natürlich keines der von ihr beherrschten Staatsorgane bereit sein wird, gegen derartige Gesetze eine abstrakte Normenkontrolle zu beantragen. Somit ist der Verfassungsbruch scheinbar ‚wasserdicht‛ – – – im ‚freiesten deutschen Rechtsstaat aller Zeiten‛.
Den vorliegenden Entwurf des Justizministeriums kann man nur als Gesetz zur Abschaffung der Versammlungsfreiheit bezeichnen. Meine Fraktion wird diesem Machwerk einen Entwurf für ein wahrhaft liberales Versammlungsgesetz entgegenstellen!“
Weiter äußerte Apfel:
„Es ist ganz besonders bezeichnend, daß der Gesetzesentwurf des Justizministeriums noch im nachhinein um alle Gedenktage und -orte bereinigt wurde, die an kommunistische Verbrechen oder die kommunistische Gewaltherrschaft erinnern. Man muß sich, um das ganze Ausmaß dieser nachträglichen Säuberung des Gesetzesentwurfs zu begreifen, nochmals vor Augen führen, was da noch alles gestrichen wurde: Sowohl der 17. Juni als Jahrestag des Arbeiteraufstandes von 1953 als auch der 13. August als Tag des Mauerbaus 1961 und der 9. Oktober als der Jahrestag der ersten großen Leipziger Demonstration im Wende-Herbst 1989 gelten nicht als schützenswerte Erinnerungstage im Sinne des neuen Versammlungsgesetzes. Ebensowenig gelten die Leipziger Nikolaikirche, das Stasi-Museum ‚Runde Ecke‛ in Leipzig sowie die Zuchthäuser Bautzen I und Bautzen II, in denen die Stasi und die sowjetische Besatzungsmacht ihr Unwesen trieben, als schutzwürdige Erinnerungsorte. Damit hat die CDU nun endgültig das Geschichtsverständnis eines autoritären Antifaschismus, wie er in der DDR sein Unwesen trieb, übernommen.
Die für erinnerungswürdig befundenen Schutztage und Schutzorte scheinen zudem höchst willkürlich ausgewählt worden zu sein. So ist nicht zu erkennen, welcher Zusammenhang zwischen dem Leipziger Völkerschlachtsdenkmal und der Zeit des Nationalsozialismus bestehen soll. Ebenso skandalös ist es, den 9. November als den Tag des Mauerfalls per Gesetz zu einem Tag zu machen, an dem sich rechtsorientierte oder nationale Deutsche nicht mehr treffen dürfen.
Mackenroths Entwurf kann man nur als neototalitären Amoklauf bezeichnen!
Nachdem schon das Ende 2006 gegründete Bündnis ‚Dresden für Demokratie‛ sowohl die Dresdner CDU als auch DKP und KPD unter einem Dach zusammenführte, war es nur noch eine Frage der Zeit, bis man auch seitens der Union jede Erinnerung an die kommunistische Diktatur für schutzunwürdig erklären würde. Dies ist mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf nun endgültig geschehen. In Zukunft darf sich jeder Linksextremist eingeladen fühlen, beispielsweise vor dem ‚Gelben Elend‛ in Bautzen, in dem Tausende von Menschen ermordet wurden, mit Hammer und Sichel zu demonstrieren. Für dieses geschichtspolitische Verbrechen ist insbesondere die CDU verantwortlich, die sich aus Opportunismus, Feigheit und Machtgier ganz und gar einer linksextremistischen Geschichtsdeutung unterwirft. Ich hoffe, daß die CDU dafür von den kommunistischen Opferverbänden die verdiente Quittung erhalten wird!“
13.02.2008
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
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