Am heutigen Tag wurde im Sächsischen Landtag der Antrag „Hände weg von der Prozeßkostenhilfe! – Stellungnahme des Sächsischen Landtags gegen den Gesetzesantrag des Bundesrates auf Einschränkung der Prozeßkostenhilfe“ diskutiert. Der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller führte bei der Einbringung des Antrags aus, daß dessen Hintergrund eine Initiative der Länder Baden-Württemberg und Niedersachsen sei, die der Bundesrat mit Zustimmung Sachsens am 19. Mai 2006 beschlossen hat. Ziel dieser Länderinitiative ist es, beim Deutschen Bundestag einen „Gesetzentwurf zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozeßkostenhilfe“ einzubringen.
Die NPD-Fraktion schlug nun vor, daß der Sächsische Landtag eine gemeinsame Stellungnahme gegen den Prozeßkostenhilfe-Gesetzesentwurf verabschieden soll, um damit ein Signal an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auszusenden, daß ein derartiger Abbau rechtsstaatlicher Strukturen zu Lasten der Ärmsten im Freistaat Sachsen auf eine breite Ablehnung stößt.
Dr. Müller führte weiter aus, daß das Desinteresse der meisten Landtagsabgeordneten für das Agieren ihrer Staatsregierung im Bundesrat äußerst befremdlich sei und es erhebliche Mühe und Zeitaufwand erfordert habe, überhaupt das sächsische Abstimmungsverhalten zu diesem Antrag in der Staatskanzlei und dem Referat für Bundestagsfragen zu ermitteln. Dabei, so der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende, gehe es bei der betreffenden Bundesratsinitiative um das Grundrecht auf rechtliches Gehör. Der Gesetzesentwurf berge die Gefahr, daß dieses insbesondere von einkommensschwachen Personen gar nicht mehr wahrgenommen werden könne.
Dr. Müller rechnete vor, daß sich durch die geplante Novellierung die Monatsraten, die bei der Rückzahlung der Prozeßkostenhilfe abzuleisten seien, in einigen Fällen mehr als verdreifachen würden. Weiterhin würde momentan noch gelten, daß erhaltene Prozeßkostenhilfe nur maximal 48 Monate zurückbezahlt werden müsse. Auch diese zeitliche Begrenzung gebe es in dem vorgesehenen Gesetzesentwurf nicht mehr, dafür werde Prozeßkostenhilfe aber nur noch dann bewilligt, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, daß ihm die Aufnahme eines Darlehens nicht zuzumuten ist.
Dr. Müller beendete seine Rede mit der Feststellung, daß das Ziel des vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurfes „ganz offenbar eine massive Abschreckung der Rechtssuchenden von der Inanspruchnahme der Prozeßkostenhilfe“ sei, dies „aber in der Praxis nichts anderes als eine Nötigung zum Verzicht auf rechtliches Gehör“ bedeute.
In der Antwort auf Dr. Müller leistete sich der CDU-Abgeordnete Prof. Dr. Günther Schneider eine sachliche Blamage ersten Ranges, als er behauptete, daß die monatlichen Rückzahlungsraten für Prozeßkostenhilfe bei einer Umsetzung der Bundesratsinitiative nicht steigen, sondern sogar sinken würden. Mit diesem Einwand bewies Professor Schneider nur, daß er den in Rede stehenden Gesetzesentwurf wahrscheinlich nicht gelesen hat.
Der NPD-Redner Jürgen Gansel betonte in seinem Schlußwort, daß verschiedene Sozialverbände und Wissenschaftler, die beispielsweise bei der Sachverständigenanhörung im Bundestag zu dem Gesetzesentwurf Stellung nahmen, vor der Umsetzung der Novelle warnen. Die dabei vorgebrachten Argumente, daß der Bundesrat-Gesetzesentwurf die Garantie eines effektiven Rechtsschutzes gegenüber dem Staat unterminieren und einkommensschwachen Bürgern die Inanspruchnahme rechtlicher Hilfe erschweren würde, bildeten auch das Kernanliegen der Nationaldemokraten.
Gansel äußerte:
„Die Gewährung von Prozeßkostenhilfe für einkommensschwache Menschen ist nach NPD-Aufassung ein moralisches Gebot des Staates, damit der Klassengesellschaft nicht auch noch eine Klassenjustiz folgt, die die Rechte der sozial Schwachen mit Füßen tritt.“
Der Antrag der NPD wurde mit der Mehrheit der Stimmen der etablierten Fraktionen abgelehnt.
Verantwortlich:
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
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