Aktuell

Antrag auf Einstweilige Anordnung:

12.12.2007 | von Frank Franz

Die schwere Krise der Landesbank ist für die politische Klasse im Freistaat von solcher Brisanz, daß die Rechtsbrüche gegen die NPD-Fraktion als einziger echter Opposition zunehmen. So wurde am gestrigen Tag erneut kein Vertreter der NPD-Fraktion zu dem informellen Treffen mit Ministerpräsident Georg Milbradt über die Situation der Sächsischen Landesbank, das am 11. Dezember 2007 in der Staatskanzlei stattfand, eingeladen, obwohl Vertreter aller anderen im Sächsischen Landtag vertretenen Fraktionen einbestellt wurden. Darüber hinaus wurde die NPD-Fraktion am gestrigen Tag vom Präsidium des Sächsischen Landtags nicht einmal über die Regierungserklärung zur Landesbank informiert, die der Finanzminister Stanislaw Tillich als Tagesordnungspunkt 1 der heutigen Plenarsitzung vortrug.

 
Deshalb hat die NPD-Fraktion heute beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gestellt, mit der der Ministerpräsident, die Staatsregierung und das Landtagspräsidium verpflichtet werden sollen, auch Vertreter der NPD-Fraktion zu allen informellen Treffen, bei denen die im Sächsischen Landtag vertretenen Fraktionen über aktuelle Entwicklungen bei der Landesbank unterrichtet werden, hinzuzuziehen. Außerdem sollen die Antragsgegner dazu verpflichtet werden, die NPD-Fraktion in Zukunft nicht mehr von Informationen über Änderungen der Tagesordnungen von Plenarsitzungen des Sächsischen Landtags abzuschneiden.
 
Außerdem hat die NPD-Fraktion eine erneute Organklage gegen Ministerpräsident Georg Milbradt wegen dessen Nicht-Berücksichtigung der Nationaldemokraten bei den informellen Sitzungen in der Staatskanzlei über aktuelle Entwicklungen bei der Sächsischen Landesbank eingereicht.
 
Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel äußerte zu dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung und der Organklage:
 
„Das Ausgrenzungsgebaren des Ministerpräsidenten, der Staatsregierung und des Landtagspräsidiums hat nach Auffassung der NPD-Fraktion System und dient dazu, die NPD-Fraktion gezielt an der Wahrnehmung ihrer durch die Verfassung des Freistaates Sachsen übertragenen Rechte zu hindern.
 
Es ist mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, daß es auch zukünftig zu derartigen Willkürberatungen unter gezielter Auslassung der NPD kommen wird. Solche Beratungen sind insbesondere in der Woche bis zum 16. Dezember 2007 zu erwarten, da die Situation bei der Sächsischen Landesbank inzwischen auf eine so dramatische Art und Weise eskaliert ist, daß die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit einer Schließung des Instituts droht.
 
Die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die NPD-Fraktion im Hauptsacheverfahren ihrer Organklage später aber Erfolg hätte, wiegen schwer. Die NPD-Fraktion wäre gehindert, an für den Freistaat Sachsen ganz erheblichen politischen Beratungen teilzunehmen und könnte die sich aus diesen Beratungen ergebenden Entscheidungen später anfechten.
 
Die demokratie- und rechtsstaatswidrige Handlungsweise des Ministerpräsidenten und der Staatsregierung gebietet per se ein schnellstmögliches Entscheiden, um die sächsische Landespolitik zügig wieder an Recht und Gesetz orientiert zu wissen.“
 
Verantwortlich:
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
 
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