Aktuell

Widerspruch erfolgreich

30.11.2007 | von Frank Franz

Das Befähigungs-Anerkennungsgesetz für Lehrer, das am heutigen Tag schon der Gegenstand einer von der NPD-Fraktion beantragten Anhörung war, liegt noch mindestens bis ins kommende Jahr hinein auf Eis. Der Grund dafür ist ein Protest, den der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel bei Landtagspräsident Erich Iltgen und beim Ausschußvorsitzenden für Schule und Sport,Lars Rohwer (CDU), eingelegt hatte.

 
Der Protest Apfels bezog sich auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport, in der schon über das umstrittene Befähigungs-Anerkennungsgesetz für Lehrer abgestimmt werden sollte, obwohl erst einige Stunden zuvor die von der NPD-Fraktion beantragte Sachverständigenanhörung zu dem Gesetz durchgeführt worden war.
 
Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel machte in seinen Schreiben an Iltgen und Rohwer darauf aufmerksam, daß eine Behandlung des Gesetzesentwurfs sofort nach der öffentlichen Anhörung im Widerspruch zu den §§ 17 Abs. 1 und 33 Absatz 1 der Geschäftsordnung steht.
 
Die Vertreterin der NPD im Ausschuß für Schule und Sport, Gitta Schüßler, äußerte heute dazu:
 
„Eine heutige Behandlung des umstrittenen Gesetzesentwurfs direkt nach seiner kritischen Bewertung in einer Sachverständigenanhörung hätte ganz klar gegen die Geschäftsordnung verstoßen.
 
Die Ausschüsse haben nach § 17 Abs. 1 Geschäftsordnung die Pflicht, „dem Landtag bestimmte Beschlüsse zu empfehlen, die sich nur auf die ihnen überwiesenen Vorlagen oder mit diesen im unmittelbaren Sachzusammenhang stehende Fragen beziehen dürfen“. In § 34 werden diese Vorlagen als Beratungsgegenstände noch einmal festgelegt. Daraus folgt die einschlägige Bedeutung der Vorlagen für die Ausschußberatungen.
 
Nach § 33 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtages können die Ausschüsse beschließen, „öffentliche Anhörungen von Sachkundigen zur Information über einen Beratungsgegenstand durchzuführen“. Solche Informationen können aber nur einen tatsächlichen Einfluß auf die Beratung und die Beschlußfassung im Ausschuß haben, wenn zwischen Anhörung und Ausschußberatung genügend Zeit für eine Abstimmung über die Bedeutung und politische Bewertung der Informationen sowie für ihre eventuelle Umsetzung in entsprechende Änderungsanträge zur Verfügung steht.
 
Wegen dieser klaren rechtlichen Situation war der Ausschußvorsitzende Lars Rohwer heute gezwungen, das von ihm und seiner Partei gewünschte schnelle Durchwinken des Gesetzesentwurfs durch den Ausschuß wieder abzublasen und die Tagesordnung dementsprechend zu bereinigen.
 
Meine Fraktion und ich freuen uns über diesen kleinen realpolitischen Erfolg, auch wenn wir damit das Gesetz nur aufschieben, aber wohl leider nicht verhindern können. Grundsätzlich steht für uns aber fest, daß es schon aus zwingenden verfassungsrechtlichen Gründen nicht sein kann, daß die Kultushoheit der Länder durch wettbewerbsrechtlich motivierte Direktiven aus Brüssel außer Kraft gesetzt wird.“
 
Verantwortlich:
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
 
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