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Ausgrenzungsstrategie der Landeszentrale zeugt nicht nur von Diskussionsfeigheit, sondern sie ist auch rechtswidrig!

27.11.2007 | von Frank Franz

Die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag hat vor dem Verwaltungsgericht Dresden Klage gegen die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung erhoben.

 
Das Ziel der Klage ist die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Nichteinladung eines NPD-Vertreters zu der am 13. September 2007 in Dresden durchgeführten Diskussions-veranstaltung „Das Parlament: Eine Schwatzbude?“. Zu dieser Veranstaltung waren Repräsentanten sämtlicher im Sächsischen Landtag vertretener Fraktionen außer der NPD geladen worden.
 
Der NPD-Landtagsabgeordnete Jürgen Gansel, der Mitglied des Kuratoriums der Landeszentrale ist, wandte sich schon mit einem Schreiben vom 19. September 2007 an Dr. Wolf-Dieter Legall, den Direktor der Einrichtung, um gegen die Nichtberücksichtigung der NPD als zweitstärkster Oppositionskraft im Freistaat zu protestieren.
 
Die Nationaldemokraten sehen in ihrer Nichtberücksichtigung einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus dem Artikel 3, Absätze 1 und 3 sowie dem Artikel 19, Absatz 3 des Grundgesetzes.
 
Außerdem sieht die NPD in der Nichtberücksichtigung bei der Diskussion eine Verletzung von Artikel 40 Satz 1 der Landesverfassung, in der das Recht auf Opposition, sowie gegen Artikel 40 Satz 2 der Landesverfassung, in der das Recht auf die insbesondere in der Öffentlichkeit zu wahrende Chancengleichheit der die Regierung nicht tragenden Teile des Landtages festgeschrieben ist. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes geht sogar hervor, daß es geradezu die Pflicht der Opposition ist, politische und verfassungsrechtliche Bedenken geltend zu machen, was nur möglich ist, wenn ihr in angemessener Weise Zugänge zur politischen Willensbildung eingeräumt werden.
 
Zudem verstößt das Verhalten der Landeszentrale für politische Bildung nach Auffassung der NPD gegen das Willkürverbot.
 
Der NPD-Landtagsabgeordnete Jürgen Gansel äußerte dazu:
 
„Es stellt sich die Frage, warum die Landeszentrale für politische Bildung auch aus einem so brisanten Thema wie dem Abstieg der Parlamente zu Schwatzbuden ein Kuschelthema macht, indem man NPD-Vertreter von der Debatte ausschließt. Die Antwort dürfte in der Parlamentarismuskritik der NPD liegen, die wohl nicht zur Sprache kommen sollte.
 
Der real existierende Parlamentarismus erfüllt seine repräsentierende Funktion schon lange nicht mehr, da er zu einem Umsetzungsorgan von EU-Richtlinien und Gesetzesanpassungen an Brüsseler Rechtsetzungen degradiert wurde. Die Diskussionen sind meist nicht mehr als repräsentatives Dekor, bei denen der deutsche Volkswille kaltschnäuzig ignoriert wird.
 
Die Ausgrenzungsstrategie der Landeszentrale zeugt nicht nur von Diskussionsfeigheit und wissenschaftlicher Anspruchslosigkeit, sondern ist nach unserer Auffassung auch ganz klar rechtswidrig. Wir hoffen, daß das Verwaltungsgericht Dresden unserer Argumentation folgt.“
 
Verantwortlich:
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
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