Schon bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2007/2008 legte die NPD-Fraktion eine ganze Reihe von familienpolitischen Initiativen vor, beispielsweise einen Antrag für einen kostenfreien halbtägigen Kita-Besuch für alle sächsischen Kinder ab dem dritten Lebensjahr. Auch eine Erhöhung des Landeserziehungsgeldes gehörte schon immer zu den Forderungen der NPD.
Deshalb begrüßte die NPD-Landtagsabgeordnete Gitta Schüßler in der gestrigen Plenardebatte über das Landeserziehungsgeld die Beibehaltung dieser Leistung.
Allerdings, so Schüßler, weist die Konzeption des Landeserziehungsgeldes einige „entscheidende Mängel“ auf. Insbesondere die zeitliche Lücke zwischen der Auszahlung des Bundeselterngeldes und des Landeserziehungsgeldes lehnte Schüßler im Namen ihrer Fraktion ab. Sie wies darauf hin, daß sich für Alleinstehende, denen gemäß Bundeserziehungsgeldgesetz lediglich 12 Monate lang Leistungen zustehen, dieser Zeitraum nochmals um zwei Monate verlängert. „Damit, und auch das kam in der Anhörung ganz klar zutage, wird diese Personengruppe diskriminiert. Wenn man bedenkt, daß regional bis über ein Drittel der Elternteile alleinerziehend sind, kann man hier wohl kaum von einer Gleichbehandlung sprechen“, so Schüßler.
Ein weiteres Kernproblem liegt laut Schüßler in der unzureichenden Möglichkeit, neben dem Bezug des Landeserziehungsgeldes auch wenigstens noch eine stundenweise Kita-Betreuung zuzulassen. Die geltende Regelung stellt die Eltern vor die Wahlpflicht, welche Leistung sie in Anspruch nehmen wollen und hindert so viele Kinder daran, „durch den Umgang mit Gleichaltrigen zu lernen und soziale Kompetenzen zu erwerben.“
Schließlich kritisierte die NPD-Rednerin die Staffelung der Leistungshöhe nach der Kinderzahl, insbesondere die im Gesetzesentwurf vorgesehene Kürzung der Leistungen beim ersten und ab dem dritten Kind.
Schüßler stellte klar:
„Der NPD-Fraktion sind alle Kinder gleich wertvoll, egal ob es das erste, zweite oder dritte Kind ist. Wir möchten die Leistungshöhe auch nicht unter dem Hartz-4-Niveau angesiedelt wissen.
Ganz abgesehen davon, daß die Erziehungsleistung der jungen Muttis mehr wert ist als – pauschal gesagt – 200 Euro, wäre dies auch ein Schritt in Richtung des von uns seit langem geforderten Müttergehaltes.“
Der Änderungsantrag der NPD-Fraktion, der die genannten Schwachstellen des Gesetzesentwurfs der Staatsregierung abstellen wollte, wurde mit der Mehrheit der Stimmen der etablierten Fraktionen abgelehnt.
Verantwortlich:
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
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