Aktuell

Politische und wirtschaftliche Selbstbestimmung der Völker statt imperialem Großraum-Paradigma

22.10.2007 | von Frank Franz

In der aktuellen Ausgabe der österreichischen Wochenzeitung „Zur Zeit“ vom 19. Oktober 2007, die unter anderem von dem Europaabgeordneten Andreas Mölzer und dem früheren Volksanwalt Hilmar Kabas herausgegeben wird, setzt sich der NPD-Fraktionsvorsitzende im Sächsischen Landtag, Holger Apfel, in einem Interview mit dem sog. EU-„Reformvertrag“ auseinander, der am 19. Oktober 2007 in Lissabon verabschiedet wurde.

 
Dieser Vertrag, der insbesondere dazu dient, das „Nein“ der Franzosen und Niederländer in den Volksabstimmungen zur sog. „EU-Verfassung“ zu annullieren, wird auch Gegenstand eines Antrags sein, den die NPD-Fraktion in der nächsten Plenarwoche des Sächsischen Landtags debattieren lassen wird.
 
Im Folgenden dokumentiert die Pressestelle der NPD-Fraktion das Interview mit Holger Apfel in der Wochenzeitung „Zur Zeit“:
 
Zur Zeit: Dieser Tage wird in Brüssel der sogenannte „EU-Reformvertrag“ von den europäischen Regierungschefs endverhandelt. Wie sehen Sie diese Neu-Auflage des gescheiterten EU-Verfassungsvorschlags?
 
Holger Apfel: Der „EU-Reformvertrag“ ist einmal mehr ein schlagender Beleg für die demokratieverächterische Haltung der politischen Eliten Europas. Man muß sich einmal vorstellen, was sich da gerade abspielt: Weil in den Niederlanden und Frankreich das Volk anders abgestimmt hat, wie es sich die nur vermeintlich „demokratischen“ Herrschaften an der Spitze der EU vorgestellt haben, hat man verzweifelt nach Wegen gesucht, wie man sich doch noch über das Votum des Volkes hinwegsetzen kann.
Damit kehren die EU-Mächtigen zur klassischen Form ihrer Politik zurück, nämlich zur Geheimdiplomatie, die über die Köpfe der Bürger hinweg betrieben wird. Bemerkenswert ist dabei auch, mit welch verdächtiger Hast der „EU-Reformvertrag“ zum Abschluß gebracht wird. Erst am 23. Juli nahm die Regierungskonferenz mit dem Ziel, einen Vertragstext auszuarbeiten, ihre Arbeit auf, und nun soll schon an zwei Verhandlungstagen auf dem sogenannten Lissabonner „Reformgipfel“ am 18. und 19. Oktober eine endgültige Entscheidung über das Vertragswerk getroffen werden!
 
Zur Zeit: Glauben Sie, daß es in Deutschland eine Volksabstimmung über die Ratifizierung geben wird, wie das renommierte Verfassungsrechtler wie Prof. Schachtschneider fordern?
 
Apfel: Nein, ich glaube, das kann man leider ausschließen. Man wählt ja gerade deshalb den autoritären, antidemokratischen Weg über diese „Regierungskonferenz“, um Volksabstimmungen aus dem Weg zu gehen. Der ganze Zinnober des Reformvertrags wird ja nur veranstaltet, um das demokratische „Nein“ der Franzosen und Niederländer zu annullieren. Das zeigt, welchen Stellenwert der Volkswillen hat. Zudem berufen sich die „repräsentativen Demokraten“ stets darauf, daß in unserer grundgesetzlichen Übergangsverfassung Volksentscheide auf Bundesebene nicht vorgesehen seien. Allerdings heißt es darin in Art. 20 Abs. 2, daß alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und durch Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird.
 
Zur Zeit: Wenn nein, wie kann man die größten Gefahren für Deutschland, für Europa dann abwenden?
 
Apfel: Es ist schwierig, dieser Gefahr der staatsstreichartigen und antidemokratischen Selbstermächtigungsakte aus Brüssel zu begegnen. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: Meine Fraktion hat im Sächsischen Landtag natürlich alle Register gezogen, um vor zwei Jahren die Rechtswillkür zu brandmarken, mit der die sog. „EU-Verfassung“ den Völkern aufoktroyiert werden sollte. So wurde auf Antrag meiner Fraktion am 27. September 2005 eine Sachverständigenanhörung zur sogenannten „EU-Verfassung“ durchgeführt. Der von der NPD-Fraktion benannte Sachverständige Prof. Karl Albrecht Schachtschneider hatte kurze Zeit zuvor für weltweites Aufsehen gesorgt, weil durch seine Klage im Namen des Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler (CSU) der Ratifikationsprozeß in Deutschland auf Eis gelegt worden war. Prof. Schachtschneider empfahl den Abgeordneten, den NPD-Antrag anzunehmen und die Sächsische Staatsregierung aufzufordern, eine abstrakte Normenkontrollklage gegen die EU-Verfassung einzureichen. Nur so könnten die Bundesländer ihre Auflösung als Staaten und Umwandlung in reine regionale Selbstverwaltungseinheiten verhindern. Am Ende war es dann auch in dieser fundamental wichtigen Frage so wie immer: Die etablierten Fraktionen ließen sich durch die Expertise eines der bekanntesten deutschen Verfassungsrechtlers nicht beeindrucken und lehnten den NPD-Antrag ab.
Die Gefahr liegt ja gerade in einer gewissen Machtlosigkeit. Hans Herbert von Arnim stellt in seinem Buch „Das System“ lakonisch fest, daß das Grundübel unserer Demokratie eigentlich darin bestehe, daß sie gar keine ist. Um diesem Grundübel zumindest etwas entgegenzuwirken, setzen wir Nationaldemokraten uns für die Einführung von Volksabstimmungen auf Bundes- und Länderebene ein. Diese könnten, wie die Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden eindrucksvoll bewiesen haben, die Brüsseler Gleichschaltungsmaßnahmen zumindest etwas abbremsen, wenn auch nicht gänzlich verhindern. Letzteres wäre nur durch einen radikalen politischen Paradigmenwechsel möglich: weg vom imperialen, volksfeindlichen Großraumparadigma der Brüsseler Polit-Oligarchie, hin zur politischen und wirtschaftlichen Selbstbestimmung der Völker. Dieses Umdenken ist das eigentliche politische Ziel meiner Partei, denn nur dadurch können wir den Globalismus in allen seinen Ausprägungen endgültig überwinden.
 
Wo sehen Sie die größten Gefahren in diesem Reformvertrag?
 
Eine der größten Gefahren besteht darin, daß die seit langem betriebene Militarisierung der Außen, Sicherheits- und Verteidigungspolitik durch den Reformvertrag festgeschrieben wird. Es bleiben die Verpflichtung zur Aufrüstung, die Verkoppelung der EU mit der NATO, die Ermöglichung von Kampfeinsätzen jenseits der Selbstverteidigung und außerhalb des Rahmens der UN-Charta.
 
Zur Zeit: Wie sehen Sie die Verbindlichkeit der Grundrechtscharta?
 
Die NPD sieht in der Implementierung einer sog. „Grundrechtscharta“ durch die Hintertür eine große Gefahr! Deren Text wird zwar nicht im Vertrag enthalten sein, durch einen Verweis aber für rechtsverbindlich erklärt. Das ist ein Skandal, denn für die Übernahme der großen politischen Verantwortung, vor allem der Grundrechteverantwortung, fehlt es der EU natürlich an demokratischer Legitimation!
Für uns Nationaldemokraten steht fest: Die Verfassungsgeschichte der Deutschen ist noch nicht zu Ende, aber ein Verfassungsschöpfungs- und Verfassungsgebungsprozeß kann nur so ablaufen, wie er in Artikel 146 des Grundgesetzes beschrieben wird, nämlich durch eine freien und souveränen Akt des deutschen Volkes, vergleichbar der Verfassungsgebung, wie sie 1848 in der Frankfurter Paulskirche vorgenommen wurde.
Die „Grundrechtscharta“ ist aber abgesehen von ihren Schwächen – so erkennt sie beispielsweise kein Recht auf Arbeit an, weil Vollbeschäftigung in der neoliberalen EU ohnehin utopisch ist – ein reines Diktat aus Brüssel und kein freier, durch die Völker gesetzter Rechtsakt. Wir Nationaldemokraten erkennen solche Selbstermächtigungsakte der Brüsslokratie nicht an!“
 
Die „Zur Zeit“ ist neben dem in Wien erscheinenden „Falter“ die größte Wochenzeitung Österreichs.
 
www.zurzeit.at
 
Verantwortlich:
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
 
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