Die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag klagt nun auch vor dem Verwaltungsgericht Dresden gegen den Notverkauf der Sächsischen Landesbank (Sachsen LB). Am 14. September 2007 hatten die Nationaldemokraten schon eine Organklage gegen Ministerpräsident Georg Milbradt vor dem Sächsischen Verfassungsgericht eingereicht, weil der Ministerpräsident bei einer Konsultation über den Notverkauf der Landesbank Vertreter aller Fraktionen außer der NPD unterrichtet hatte.
In ihrer Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht wiederum möchte die NPD-Fraktion feststellen lassen, daß die am 26. August 2007 erfolgte Veräußerung der Geschäftsanteile des Freistaates Sachsen an der Landesbank Sachsen ohne Zustimmung durch den Landtag nach Paragraph 65 Absatz 5 der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen rechtswidrig war.
Paragraph 65 Absatz 5 der Haushaltsordnung besagt:
„Haben Anteile an Unternehmen besondere Bedeutung und ist deren Veräußerung im Haushaltsplan nicht vorgesehen, so dürfen sie nur mit Einwilligung des Landtags veräußert werden, soweit nicht aus zwingenden Gründen eine Ausnahme geboten ist.“
Nach Auffassung der NPD-Fraktion waren allein politische Gründe für die geheime, sofortige Veräußerung der Landesbank ausschlaggebend; sie war somit keineswegs zwingend.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion, Dr. Johannes Müller, äußerte zu der Verwaltungsklage:
„In seiner Regierungserklärung zum Notverkauf der Landesbank auf der Sondersitzung des Landtags am 31. August 2007 gab der damalige Finanzminister Dr. Horst Metz noch an, daß die Landesbank am späten Abend des 21. August 2007 weitere Verluste meldete und dadurch endgültig in schwere Existenznöte geraten sei.
Schon diese Erklärung von Metz gibt Rätsel auf, denn ein Wertverlust könnte buchhalterisch am 21. August 2007 eigentlich nur durch eine bilanzielle Teilwertabschreibung, und nicht plötzlich eingetreten sein, oder es fand eine bis heute von der Staatsregierung verschwiegene Notveräußerung von Anlagekapital unter Wert statt, so wie der SPD-Landtagsabgeordnete Karl Nolle es vermutet.
In jedem Fall hätte in dem Zeitraum vom 21. bis zum 26. August 2007 problemlos der Landtag geladen werden können, um über den Notverkauf der Landesbank debattieren und abstimmen zu lassen – und daß es sich bei der Landesbank um ein Unternehmen besonderer Bedeutung handelt, zu dessen Veräußerung laut Haushaltsordnung eigentlich der Einwilligung des Landtages bedarf, steht wohl für jeden außer Frage.
Außerdem bestand kein zwingender sachlicher Grund für einen Verkauf bis zum 26. August 2007. Ein von der Staatsregierung angeführtes angebliches Ultimatum der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für einen Verkauf wurde später von einer Sprecherin der Behörde dementiert.
Drittens drängt sich der Verdacht auf, daß Verwaltungsrat und Vorstand der Sachsen LB eine Geschäftspolitik verfolgten, die eine Veräußerung oder Fusionierung der Landesbank im Falle einer Krise zumindest miteinkalkulierte, wenn es nicht sogar eine regelrechte Strategie gab, diese Krise herbeizuführen.
Die am 21. August 2007 zu Tage getretene Lage war nämlich spätestens seit dem März dieses Jahres absehbar, als in den USA die ersten Hypothekenfinanzierer zusammenbrachen und schon damals ein schwerer Einbruch der US-Immobilienmärkte in der Presse breit diskutiert wurde. Gerade für diesen Fall einer Marktstörung aber hatten die Prüfer der Gesellschaft KPMG schon im Jahr 2005 vor einem völligen Zusammenbruch des Geschäftsmodells der Sachsen LB gewarnt.
Ein zwingender Grund ist mehr als nur ein sachlicher. Er setzt einen Zwang, mithin das Nichtbestehen einer Handlungsalternative voraus. Nach unserer Auffassung kann es keinen Zweifel geben, daß Verwaltungsrat und Vorstand schon vor dem Stichtag des Notverkaufs der Landesbank am 26. August 2007 Kenntnis von der Krise und deren wirtschaftlicher Auswirkung hatte. Es bestand mithin genug Zeit, dem Parlament eine zustimmungsfähige Veräußerungsoption für die Landesbank vorzulegen.
Die Feststellung eines Rechtsbruchs durch die Judikative wäre ein enormer Schritt, um den Bürgern des Freistaates das durch nicht nachvollziehbare Schritte der politischen Eliten verlorengegangene Vertrauen in das Prinzip der gegenseitigen Gewaltenkontrolle und damit die Funktionstüchtigkeit des Rechtsstaates als solchen zurückzugeben.“
Verantwortlich:
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
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