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Für die Meinungsfreiheit – Gegen den Ausländerschutz-Paragraphen 130 StGB

28.09.2007 | von Frank Franz

„§ 130 StGB streichen – Rechtsstaat und Meinungsfreiheit wiederherstellen!“ – so lautete der Titel des Antrags, den die NPD-Fraktionen in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen gemeinsam erarbeiteten. Nachdem dieser Antrag im Landtag von Schwerin schon in der vergangenen Woche behandelt worden war, stand er heute auf der Tagesordnung des Sächsischen Landtages.

 
Holger Apfel sagte zur Begründung des Antrags unter anderem:
 
„Immer häufiger, immer drastischer wird mit dem dehnbaren Strafrechtsparagraph 130 – bekannt unter dem irreführenden Titel Volksverhetzung – gegen Deutsche vorgegangen; gegen Deutsche, die das Recht auf Meinungsfreiheit wahrnehmen und z.B. ein zu kritisch-offenes Wort zur Überfremdung und zur Islamisierung Deutschlands im Munde führen. (…) Warum meinten die Herrschenden nach der Wende die Meinungs- und Versammlungsfreiheit beschneiden zu müssen? Nun, da die politische Klasse der BRD schon nicht die staatliche Wiedervereinigung Deutschlands verhindern konnte, wollte sie wenigstens das unterdrücken, was der frühere SPD-Vordenker Peter Glotz als ‚Normalisierungsnationalismus‛ bezeichnete. Mit anderen Worten: Die Renaissance nationalen Denkens sollte mit allen Mitteln verhindert werden; also mußte unbedingt ein neototalitäres Gesinnungsstrafrecht gegen aufmüpfige Deutsche her, die es mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu genau nehmen.“
 
Die fragwürdige Entartung des Rechtsverständnisses der BRD machte Apfel unter anderem daran fest, daß der Volksverhetzung die Deutschen als rechtlich schutzwürdige Gruppe im Sinne der Aufstachelung zum Gruppenhaß de facto nicht kenne:
 
„Gegen Linke gibt es in diesem Land keine Strafverfolgung wegen Meinungsdelikten, sondern nur gegen Rechte“, so Apfel, und weiter: „Grund ist, daß sich die linke Volksverhetzung ja nur gegen die ‚häßlichen‛ und ‚bösen‛ Deutschen richtet, die angebliche Volksverhetzung der Rechten aber gegen ‚arme‛ Ausländer und ‚ewig verfolgte‛ Juden. So erklärte das BVerfG mit Beschluß vom 3.11.2000 ungeheuerlicherweise, daß der Satz: ‚Deutschland muß sterben, damit wir leben können‛ erlaubt ist. Vor dem Hintergrund, dieser Entscheidung stellt sich die Frage, ob es in dieser ach so freiheitlichen Bundesrepublik auch erlaubt wäre zu sagen: ‚Die Türkei muß sterben, damit wir leben können‛? Wohl kaum. Ich würde auf zwei Jahre Knast tippen, weil Ausländer in diesem Staat nun einmal als eine rechtlich schutzwürdigere Gruppe gelten als Deutsche!“
 
Im weiteren Verlauf der Rede griff Apfel die jüngste Entscheidung von Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) zur Beurlaubung von Regierungsdirektor Josef Schüßlburner auf:
 
„Was war das gesinnungspolitisch zu ahndende Kapitalverbrechen des Regierungsdirektors? Er hatte es gewagt, den Volksverhetzungsparagraphen als schändlich und verfassungswidrig zu bezeichnen – Das reicht in dieser irregewordenen Antifa-Republik also bereits aus, um die berufliche Existenz eines bis dato tadellosen Beamten zu vernichten!“
 
Unter Hinweis auf die am Mittwoch im Landtag geführte Debatte um die Sicherheitsgesetze des Bundesinnenministers und die damit verbundenen Einschränkungen bürgerlicher Freiheitsrechte erklärte Apfel:
„Wie wichtig Ihnen die Freiheitsrechte in diesem Lande wirklich sind – wie wichtig ihnen der Respekt vor der Meinung des Andersdenkenden in diesem Land wirklich ist – können Sie heute beweisen, indem Sie unserem Antrag auf Streichung des Knebelparagraphen 130 StGB zustimmen. Zeigen Sie, daß Sie nicht nur hohle Freiheitsphrasen dreschen oder schäbigen Lobbyismus für die Feinde Deutschlands betreiben!
 
Beweisen Sie, daß Sie es wirklich ernst meinen mit der Meinungsfreiheit auch für Deutsche!“
 
In seinem Schlußbeitrag führte der NPD-Redner Jürgen Gansel aus:
 
„Wenn Sie, Herr Weiß, die innere Kraft gehabt hätten, der Rede von Holger Apfel zu folgen, wäre Ihnen aufgegangen, warum wir diesen Maulkorb-Paragraphen abgeschafft sehen wollen. Uns geht es keinesfalls darum, mit der Streichung des Paragraphen 130 StGB das Billigen, Leugnen oder Verharmlosen des Holocaust zum neuen Volkssport im Lande zu machen.
Nein, uns als nachgeborene Deutsche, uns als Abgeordnete der mitgliederjüngsten Partei Deutschlands interessiert der Holocaust gar nicht! Wir wollen 62 Jahre nach Kriegsende einfach einen Schlußstrich unter eine moraltriefende, einseitige und ritualisierte Vergangenheitsbewältigung ziehen. Sie, Herr Weiß und Herr Dr. Martens, sind vorgestrig, Sie kommen doch von der Negativfixierung auf das Dritte Reich nicht los, Sie kleben an einer manischen Vergangenheitsbewältigung, während NPD angesichts der aufgetürmten Probleme im Land nichts als Gegenwartsbewältigung will.“
 
Am Ende seiner Rede sagte Gansel:
 
„Daß Deutsche im eigenen Land ausländischer Gewalt zum Opfer fallen, ist schon schlimm genug. Daß Deutsche, die dies offen beim Namen nennen aber noch strafrechtlich verfolgt und gerichtlich abgeurteilt werden, ist ein rechtspolitischer Skandal. Wie sehr der Volksverhetzungsparagraph die Rechtskultur zerstört hat und der Meinungsunterdrückung in Ausländerfragen dient, wurde erst Anfang dieser Worte in Frankfurt am Main deutlich.
In dieser Stadt wehren sich große Teile der restdeutschen Bürgerschaft gegen den Bau einer weiteren Großmoschee. Um diesem Protest bundesweites Gehör zu verschaffen, meldete unser NPD-Stadtrat eine Demonstration an unter dem moderaten Motto ‚Stoppt die Islamisierung – Keine Großmoschee in Frankfurt-Hausen‛. Und was war der erste Gedanke der Stadtoberen? Diesen legitimen Volksprotest mit dem Knebel-Paragraphen 130 StGB zu unterbinden.
 
Der CDU-Ordnungsdezernent Boris Rhein kündigte umgehend an, ein Demonstrationsverbot und eine Strafverfolgung gegen den Demo-Anmelder wegen angeblicher Volksverhetzung zu prüfen. Soweit sind wir in diesem linken Ideologiestaat schon gekommen, daß bereits ein Aufruf gegen die Islamisierung unserer Heimat zur Strafverfolgung wegen Volksverhetzung führt. Wir Deutschen haben das verdammte Recht, das Ausländerproblem beim Namen zu nennen und zu sagen, daß wir es nicht wollen, daß Fremde aus dem Morgenland hier zuerst ihre Moscheen bauen und uns dann die Bomben um die Ohren werfen. Kritik an Terror-Muselmanen darf nicht länger strafverfolgt werden. Die NPD fordert deshalb eine Bundesratsinitiative zur Streichung des Ausländerschutzparagraphen 130 StGB. Meine Damen und Herren, es lebe die Meinungsfreiheit!“
 
Verantwortlich:
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
www.npd-fraktion-sachsen.de
 
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