Mit einem heute im Plenum des Sächsischen Landtags debattierten Antrag thematisierte die NPD-Fraktion die rechtlich unbefriedigende Situation von Eigenheim- und Eigentumswohnungsbesitzern in Mitteldeutschland, die Bezieher von Arbeitslosengeld II sind.
Durch ein Urteil des Sozialgerichts Frankfurt/Main (B 7b AS 2/05 R) wurden die anrechnungsfreien Wohnflächen von 130 qm bei Hausbesitzern auf nunmehr 90 qm für einen Zwei-Personen-Haushalt reduziert. Dem entgegnet die NPD-Fraktion in ihrem Antrag, daß dies nicht nur den durchschnittlichen Wohnflächen heutiger Neubaumaßnahmen widerspricht, sondern daß auch Bauten aus der sogenannten Vorwendezeit – so die Eigenheime vom Typ EW 65 B und EW 42 – mit im Durchschnitt knapp 120 qm mehr Wohnfläche ausweisen, als nach heutiger Rechtssprechung gestattet wird. Die Problematik des drohenden Verlusts des „in die Wiedervereinigung geretteten Häuschens“ ist insbesondere in Sachsen von Bedeutung.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller äußerte zu der Berechnungspraxis für Eigenheimbesitzer im Plenum:
„In der Praxis kommt es aber noch schlimmer, weil die Kommunen bei den laut Gesetzeslage zu erstattenden Mietkosten andere als „angemessen“ definierte Größen heranziehen. Demnach dürfen erwerbsfähige Hilfebedürftige sogar nur 45 Quadratmeter in Anspruch nehmen, jede weitere Person zusätzlich 15 Quadratmeter. Was zur Folge hat, daß sich die Wohnfläche eines Zweipersonen-Haushalts von den 80 Quadratmetern Regelgröße weiter reduziert auf nur noch 60 Quadratmeter.“
Aber auch die Ungleichbehandlung zwischen hilfebedürftigen Mietern und hilfebedürftigen Hausbesitzern wurde von Dr. Müller thematisiert. Während Wohngeldzahlungen über den Umweg hilfebedürftiger Mieter an sozial abgesicherte bzw. gar kommunale Eigentümer gezahlt werden, wird den hilfebedürftigen Hauseigentümern durch die unklare Regelung im SGB II selbst der Reparaturanteil – meist mit dem Verweis auf den Klageweg – vorenthalten. Hierzu sagte Dr. Johannes Müller:
„Schon diese Ungleichbehandlung, meine Damen und Herren, ist skandalös und gehört schleunigst beseitigt, was die NPD-Fraktion mit ihrem Antrag bezweckt. Wir sehen diese Ungleichbehandlung von Mietern und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit selbstgenutztem Wohneigentum insofern als gegeben an, als durch die Erstattung der Mietkosten bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen an den Eigentümer zwar ebenfalls eine Werterhaltung und Wertsteigerung erfolgt, während diese dem hilfebedürftigen Eigentümer nicht gewährt wird.“
Während die Entgegnung des SPD-Redners Johannes Gerlach auf den NPD-Antrag überraschend sachlich ausfiel, blieb es ausgerechnet dem Vertreter der Linksfraktion, Horst Wehner, vorbehalten, dieses gerade auch für die Wähler seiner Partei so wichtige Thema mit völlig sachfremden und bizarren Aspekten zu verknüpfen. So bezeichnete Wehner den Antrag der NPD als „Feigenblatt“, mit dem die Nationaldemokraten ihre angeblich „echten“ Ziele wie „Rassismus“ oder „Führerprinzip“ verdecken wollten
Verantwortlich:
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
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