Im Rahmen der heutigen Plenardebatte wurden zwei Gesetzesentwürfe von Bündnis90/Die Grünen und von der Staatsregierung zum Nichtraucherschutz zur Abstimmung gestellt.
Die NPD-Abgeordnete Gitta Schüßler begrüßte in ihrem Redebeitrag die Einleitung verstärkter Bemühungen zum Nichtraucherschutz:
„Der Entwurf der Staatsregierung, mit den Änderungen der Koalitionsfraktionen, ist in weiten Teilen zustimmungsfähig. Es steht außer Frage, daß in allen öffentlichen Einrichtungen, Behörden, Gerichten, öffentlichen Verkehrsmitteln usw. Rauchfreiheit herrschen sollte. Ebenso an Schulen – ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, daß meine Fraktion, die NPD-Fraktion, bereits im Mai 2005 einen Antrag auf ‚rauchfreie Schulen‛ eingebracht hat – nachzulesen in der Drs. 4/1507. Nun gut, dieser Passus wurde in §3 Abs 2 übernommen, damit können wir gut leben.“
Kritikwürdig sind für die NPD am Gesetzesentwurf der Staatsregierung allerdings vor allem zwei Punkte:
– Die fehlende Wahlmöglichkeit für private Gastwirte, ihr Lokal als gekennzeichnetes Raucher- oder Nichtraucherlokal zu führen, was die Erhaltung der heimischen Kneipenkultur erschwert.
–
– Der bis zu exorbitant hohen Summen (bis 5000 Euro) reichende Bußgeldkatalog, der bei Gesetzesverletzungen vorgesehen ist, und der nicht nur für Raucher, sondern auch für Gastwirte, die ihre Gäste nicht vom Rauchen abhalten, gilt.
Dazu äußerte Gitta Schüßler:
„Allerdings hat dieser Entwurf auch Pferdefüße, die es uns eine Zustimmung unmöglich machen.
Zum einen sind das die Gaststätten. Es entzieht sich einfach unserem Verständnis, warum der Betreiber nicht das Recht hat, durch eine Kennzeichnung zu entscheiden, ob er eine Raucher- oder eine Nichtrauchergaststätte betreiben möchte. Gerade für kleinere Gaststätten, oder sagen wir Kneipen, die überhaupt nicht die Möglichkeit haben, einen abgetrennten Raucherraum einzurichten, wird dies das wirtschaftliche Aus bedeuten – oder regelmäßige Ordnungsstrafen in einer Höhe, die ihn ebenfalls in den Ruin treiben können, sofern er seinen Stammgästen ‚gesetzwidrig‛ die Zigarette zum Bier gestattet.
…
„Der zweite Kritikpunkt, den ich auch schon im Ausschuß angesprochen habe, ist die Höhe des Ordnungsgeldes. Während es z.B. in Hessen lediglich 200 Euro beträgt, hat man in Sachsen aus Gründen, die mir keiner nachvollziehbar erklären konnte, gleich in die Tausender-Kiste gegriffen. Hier ist einfach die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt. Wir hatten dazu einen Änderungsantrag eingebracht, der natürlich abgelehnt wurde.“
Wegen dieser Kritikpunkte enthielt sich die NPD-Fraktion bei der Abstimmung über den schließlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossenen Gesetzesentwurf der Staatsregierung.
Der Gesetzesentwurf von „Bündnis 90/Die Grünen“, der noch drakonischere Strafen für Gastwirte und Raucher vorsieht, wurde auch von der NPD abgelehnt.
Die Nationaldemokraten stimmten für zwei Änderungsanträge der FDP-Fraktion, die die auch von der NPD monierten Punkte der zu hohen Bußgelder und der fehlenden Wahlmöglichkeiten zum Thema hatten, die allerdings trotz der NPD-Unterstützung keine Mehrheiten fanden.
Verantwortlich:
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
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