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Bürger werden um ihr Recht auf eine freie Diskussion ihrer Schicksalsfragen gebracht!

21.09.2007 | von Frank Franz

Die NPD-Fraktionen in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben einen gemeinsam erarbeiteten Antrag in den Geschäftsgang der beiden Länderparlamente eingebracht, in dem die Länderregierungen dazu aufgefordert werden, sich auf Bundesebene für eine Streichung des § 130 StGB (sog. „Volksverhetzung“) zu verwenden.

 
In Schwerin wurde der Antrag schon in der Plenarsitzung vom 20. September 2007 behandelt.
 
Nach Ansicht der Antragsteller ist der Paragraph 130 StGB („Volksverhetzung“) mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und steht insbesondere in Widerspruch zu Artikel 3 Abs.1 GG („Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“) und Art. 5 Abs.1 GG („Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (…)“).
 
Der sächsische NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel äußerte zu dem Antrag:
 
„Nach den diversen Neufassungen und Verschärfungen des § 130 StGB (Volksverhetzung) steht für uns Nationaldemokraten fest, daß es sich bei diesem Paragraphen um keine allgemeine Strafvorschrift handelt. Hierbei handelt es sich vielmehr um eine universal anwendbare Rechtsnorm, die auf beinah jede regierungskritische Äußerung Anwendung finden kann.
 
Diese Beeinträchtigung der freien demokratischen Streitkultur führt zu einem kontrollierten Diskurs im regierungsfreundlichen Sinne. Das hierdurch etablierte Grundrechtsverständnis läßt die Grundrechte zwar weiterhin formal in Kraft, beseitigt aber deren materiellen Sinn- und Kernbereich. Im Bedarfsfall gewähren die so sinnlos gewordenen Grundrechte keinen Schutz mehr, weil sie nicht mehr vollinhaltlich gelten und daher nicht mehr in einem rechtsstaatlichen Verfahren justiziabel sind. Faktisch läuft dieser Trend auf die Abschaffung der demokratiegestaltenden Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit (Art. 5, 8 GG) hinaus.
 
Dies gilt insbesondere für Themen, die die Massenzuwanderung nach Deutschland betreffen. Mittlerweile häufen sich die Fälle, in denen Islam- oder Türkei-Kritik als strafrechtlich relevante ‚Ausländerfeindlichkeit‛ aufgefaßt wird. Inmitten sich verschärfender Konflikte werden nun einseitig deutsche Bürger durch gesetzliche Vorschriften unter Einschränkung der Meinungsfreiheit um ihr Recht auf eine freie Diskussion ihrer Schicksalsfragen gebracht.
 
So bildet sich Schritt für Schritt ein totalitäres Meinungsklima in Deutschland. Gesetzestreue Bürger werden zunehmend von Zweifeln geplagt, ob ihr Tun noch verantwortbar ist oder sie sich durch ein offenes Wort schon selbst verletzen. Die verunsicherten Bürger ziehen sich aus Furcht und zu ihrem Schutz aus der totalitarisierten Öffentlichkeit ins Private zurück. Die Nationaldemokraten werden diesen scheibchenweisen Tod der Demokratie und des Meinungspluralismus nicht hinnehmen. Dies werden wir in aller Deutlichkeit in den Landtagen zur Sprache bringen.
 
Die NPD-Fraktionen in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen werden nach der parlamentarischen Behandlung des Themas auch eine Aufklärungskampagne für die Abschaffung des § 130 starten.“
 
Verantwortlich:
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
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