Aktuell

Organklage

14.09.2007 | von Frank Franz

Die NPD-Fraktion hat am heutigen Tag eine Organklage vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig gegen Ministerpräsident Professor Georg Milbradt eingereicht.

 
Die Organklage hat den überstürzten Notverkauf der Sächsischen Landesbank (SachsenLB) zum Hintergrund, der am Sonntag, den 26. August 2007, stattfand. Hiezu luden der sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt und Finanzminister Horst Metz die Vorsitzenden und die finanzpolitischen Sprecher aller Landtagsfraktionen außer der NPD-Fraktion in die Staatskanzlei ein, um sie über den unmittelbar bevorstehenden Verkauf der Sachsen LB zu informieren. Der Ausschluß der NPD-Fraktion erfolgte offenbar mit voller Absicht, denn entsprechende Meldungen wurden bereits am Vortag vom Mitteldeutschen Rundfunk ausgestrahlt, und Finanzminister Metz bestätigte nachträglich sowohl im Haushalts- und Finanzausschuß des Landtages als auch in seiner Regierungserklärung vor dem Landtagsplenum die Nichteinladung der NPD-Fraktion.
 
Die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, ihr Fraktionsvorsitzender Holger Apfel sowie ihr stellvertretender Fraktionsvorsitzender Dr. Johannes Müller wollen durch das Organstreitverfahren feststellen lassen, daß Ministerpräsident Milbradt durch sein damaliges Vorgehen, das gemäß Artikel 40 Satz 1 der Landesverfassung bestehende Recht auf Ausübung der Opposition, die gemäß Artikel 40Satz 2 gewährleistete Chancengleichheit der Opposition sowie das verfassungsrechtliche Willkürverbot verletzt hat.
 
Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel äußerte zu der Organklage:
 
„Mein Stellvertreter Dr. Johannes Müller schrieb noch am Sonntag des Notverkaufs einen Brief an den Ministerpräsidenten. Darin betonte er nachdrücklich den verfassungsrechtlich abgesicherten Anspruch der NPD-Fraktion, am anberaumten Informationstreffen teilzunehmen, und teilte zudem mit, daß er noch bis zum späten Nachmittag in seinem Landtagsbüro stellvertretend für mich, da ich an diesem Tag gerade eine Dienstreise unternahm, anwesend sei und dort auf eine kurzfristige Einladung warten würde. Der Brief wurde noch am Vormittag per Boten in die Staatskanzlei gebracht. Eine Antwort des Ministerpräsidenten erfolgte jedoch nicht.
 
Währenddessen gestaltete die Staatsregierung die Konferenz in der Staatskanzlei zu einer Art Ersatzveranstaltung für die in § 65 Abs. 5 Sächsische Haushaltsordnung eigentlich vorgesehene Einwilligung des Landtages zum Verkauf der Sachsen LB um. Diese im Grundsatz erforderliche Zustimmung des ganzen Parlaments wurde von der Staatsregierung „aus zwingenden Gründen“ für nicht erforderlich erklärt, und zwar unter Berufung auf eine entsprechende Ausnahmeklausel in der Haushaltsordnung. Nach der Konferenz mit den Fraktionsvertretern wurde in der Staatskanzlei eine Pressekonferenz veranstaltet, bei der sich der Ministerpräsident, der Finanzminister und die Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei, der SPD, der FDP und der Grünen den Journalisten gemeinsam präsentierten.
 
Der Ausschluß der NPD-Fraktion von der Parlamentskonsultation zum Sachsen LB-Verkauf war verfassungswidrig. Daran kann nach unserer Auffassung überhaupt kein Zweifel bestehen. Denn die Rechte der Fraktion aus Artikel 40 der Verfassung des Freistaates Sachsen und aus dem ebenfalls mit Verfassungsrang ausgestatteten Willkürverbot sind durch die Nicht-Berücksichtigung der NPD-Fraktion bei der Konsultation auf das Schwerste verletzt worden. Die NPD-Fraktion und ihre Mitglieder wurden von der Information durch die Staatsregierung, von dem damit einhergehenden Meinungsaustausch und von der nachfolgenden Information der Öffentlichkeit in grob diskriminierender Weise ausgeschlossen. Dadurch wurde insbesondere gegen ihr Recht auf Chancengleichheit in der Öffentlichkeit verstoßen, aber auch ihr Recht auf Chancengleichheit im Parlament wurde schwer verletzt, denn ohne Zugang zu den in der Konferenz zwischen Staatsregierung und Fraktionen mitgeteilten Informationen, war die NPD-Fraktion bei der nachfolgenden Meinungsbildung, insbesondere im Rahmen der fünf Tage später erfolgten Plenarsitzung des Landtages, in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise benachteiligt.
 
Aus diesem Grund hat meine Fraktion heute eine Organklage zum Sächsischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller und ich selbst haben uns als besonders betroffene Mitglieder der Fraktion der Klage angeschlossen.“
 
Verantwortlich:
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
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