Nach dem rechtswidrigen Ausschluß der NPD von der heutigen Konsultation über den Verkauf der Sächsischen Landesbank an die Landesbank Baden-Württemberg hat der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller Widerspruch gegen die Ausschaltung des Parlaments in einer so elementar wichtigen Frage wie dem Verkauf einer Landesbank eingelegt.
In dem Schreiben, das noch heute Ministerpräsident Georg Milbradt zugeht, schreibt Dr. Müller:
„Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
nachdem Sie mein heutiges Schreiben – um 12.00 Uhr per Telefax und anschließend zusätzlich per Boten zugestellt – bis 15.00 Uhr noch nicht beantwortet haben, betrachte ich die Nichteinladung der NPD-Fraktion zum heutigen Gespräch über den geplanten Verkauf der Sächsischen Landesbank als beabsichtigten Ausschluß der zweitstärksten Oppositionsfraktion von einer Informationsmaßnahme, mit welcher Sie offenbar den durch die Anwendung der Ausnahmeklausel in § 65 Abs. 5 Sächsische Haushaltsordnung entstehenden Makel entkräften wollten.
Darüber hinaus stelle ich fest, daß die in § 65 Abs. 5 Sächsische Haushaltsordnung geforderten „zwingenden Gründe“ für eine Ausnahme von der Pflicht zur Einholung der Einwilligung des Landtages hier nicht vorliegen! Die Einberufung des Parlaments zu einer Sitzung war möglich und sachlich wie politisch zwingend geboten!
Nach der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages setzt der Präsident selbständig Zeit und Tagesordnung fest, wenn der Landtag ihn hierzu ermächtigt oder wegen Beschlußunfähigkeit oder aus anderen Gründen nicht entscheiden kann (§79 Abs. 2 GO). „In unaufschiebbaren Fällen kann der Präsident unter Bekanntgabe der Tagesordnung eine Sitzung einberufen. Ist eine schriftliche Einladung nicht möglich, so kann die Einladung auf anderem Wege erfolgen.“ (§79 Abs. 3 GO) Hieraus folgt, daß selbst am Sonnabend, den 25. August 2007 der Landtag durchaus zu einer Sitzung am heutigen Sonntag, den 26. August hätte einberufen werden können!
Die durch die Spekulationen im amerikanischen „Subprime“-Markt und deren Finanzierung über kurzfristige „Commercial Papers“ entstandene untragbare Lage der Sächsischen Landesbank sind der Staatsregierung jedoch seit mindestens einer Woche bekannt, denn seit spätestens dem 17. August ist der Markt für „Commercial Papers“ zusammengebrochen, so daß die Revolvierung der kurzfristigen Verbindlichkeiten der Dubliner Töchter der Sächsischen Landesbank bereits zu diesem Zeitpunkt als aussichtslos gelten mußte!
Unter diesen Umständen hätte die Staatsregierung schon vor einer Woche den Landtagspräsidenten bitten müssen, den Landtag zu einer außerordentlichen Sitzung einzuberufen!
Daß dies nicht geschehen ist, sondern die Staatsregierung den Landtag bis zu dem Zeitpunkt hingehalten hat, in dem sie kaum mehr Handlungsalternativen besitzt, weil innerhalb von Stunden gehandelt werden mußte, ist schon eine grobe Mißachtung des Parlaments! Aber noch in dieser Situation wäre nach der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages eine Eileinberufung möglich gewesen, wie oben bereits ausgeführt!
Die NPD-Fraktion sieht unter diesen Umständen keine Veranlassung für den Sächsischen Landtag, der durch Fahrlässigkeit und Dilettantismus verursachten panikartigen Notveräußerung von Landesbankanteilen nachträglich zuzustimmen, auch dann nicht, wenn sie durch ein kurzfristiges Ultimatum der BaFin erzwungen wurde!
Vielmehr hielten wir es für angemessen, wenn das Parlament gegenüber einem Ministerpräsidenten, der das öffentlich-rechtliche Bankenwesen seines Landes ruiniert, das Mißtrauen ausspräche!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Johannes Müller, MdL
Stellv. Fraktionsvorsitzender, PGF“
]]>