Die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag erwägt eine weitere Beschwerde beim MDR wegen der mehrfachen, willkürlichen Erwähnung der NPD in der Berichterstattung über die Vorfälle in Mügeln.
So hatte Andreas Peter, Vertreter des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) beim ARD-Hauptstadtstudio in Berlin, in einer gestern ausgestrahlten Radiosendung von MDR Info erklärt:
„Hier sind alle doch sehr alarmiert über das, was da vorgefallen ist, weil die Kritik eben auch stark wird, daß gerade in den neuen Ländern sich dort offensichtlich Strukturen verfestigt haben, daß man dort viel zu lange weggesehen hat, daß gerade rechtsradikale Parteien wie die NPD oder die DVU und gerade die NPD Strukturen aufbauen konnte in kommunalen Bereichen und sie gehen ja vor allem in kleinere Ortschaften, sie sind ja gar nicht so sehr in den großen Ortschaften, sondern in den kleineren Dörfern, in den Kleinstädten, da wo sich die etablierten Parteien schon fast zurückgezogen haben, da wo die Probleme sind, da wo Menschen sich nicht verstanden fühlen, wo sie Ängste haben, da sind sie aktiv und das sind generalstabsmäßige Aktionen und es ist durchaus nicht auszuschließen, daß das auch in Mügeln der Fall war.“
Dazu sagte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel:
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„Ein besseres Beispiel für die Lynchberichterstattung deutscher Massenmedien zu den Vorgängen um eine Schlägerei in Mügeln als die Aussagen von Andreas Peter im Sender MDR Info läßt sich kaum mehr denken. Nachdem inzwischen selbst Innenminister Albrecht Buttolo und Sachsens Polizeipräsident Bernd Merbitz bestätigen, daß die Schlägerei von Mügeln keinen ursächlich politischen Hintergrund hat, legt nun ein MDR-Journalist seinen Hörern allen Ernstes nahe, daß die Schlägerei von der NPD generalstabsmäßig geplant und durchgeführt worden sei.
Es ist wirklich beschämend, daß sich in einer angeblich pluralistischen Gesellschaft selbst die Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks immer wieder dazu hinreißen lassen, plumpeste Lügen zu kolportieren, nur um beim Wettlauf um die schreckenerregendste Nachricht und die schrillste These im Geschäft zu bleiben.
Intendant und Rundfunkrat des MDR seien daran erinnert, daß sie als öffentlich-rechtliche Anstalt einer besonderen Pflicht zur Objektivität und Überparteilichkeit unterliegen und überdies auch von jenen Gebühren bezahlt werden, die Monat für Monat die mehr als 190 000 NPD-Wähler der letzten Landtagswahl entrichten.
Für die Verletzung dieser Pflichten gibt es weitere Beispiele. So berichtete MDR Info – beispielsweise in den Sendungen vom 22. August 2007 – daß es keineswegs einen Konsens gebe, daß es sich bei den deutschen Beteiligten in Mügeln um ‚Rechtsextremisten‛ gehandelt habe; weder die Polizei noch der Mügelner Bürgermeister gingen davon aus.
Unter diesen Umständen ist es für den öffentlich-rechtlichen ‚Mitteldeutschen Rundfunk‛ um so beschämender, daß dieser noch am vergangenen Montag wiederholt die angebliche ‚Offenkundigkeit‛ eines ‚rechtsextremen‛ Hintergrundes meldete. Denn die Bezeichnung eines Sachverhalts als ‚offenkundig‛ setzt ein denkbar hohes Maß an Gewißheit voraus. Ein Nachrichtensender, der nach einer ganzen Reihe derartiger Meldungen plötzlich ‚offenkundig‛ durch ‚möglicherweise‛ ersetzt, kann kaum als seriös und zuverlässig angesehen werden, zumal dann, wenn er weder eine Erläuterung, geschweige denn eine Entschuldigung für den fatalen Fehler veröffentlicht.
Ebenso unseriös – und nach dem Rundfunkstaatsvertrag unzulässig – ist die Unterstellung von MDR Info, ein hoher Stimmenanteil für die NPD sei ein Hinweis auf ‚Rechtsextremismus‛ und dieser wiederum auf Gewalttätigkeit. So wurde beispielsweise in der genannten Sendung eine politisch subjektive, parteiliche Analyse des ‚möglichen rechtsextremen Hintergrundes‛ der Mügelner Gewalt vorgetragen und dabei in offensichtlich diffamierender Weise auf den NPD-Stimmenanteil von über 10 Prozent in Mügeln hingewiesen.
Durch eine derart offen zur Schau getragene Parteilichkeit und mangelnde Objektivität in Verbindung mit unbewiesenen, geradezu volksverhetzenden Vorwürfen beleidigt und verleumdet der MDR annähernd einen Zehntel der sächsischen Wähler auf das Gröbste und gefährdet dadurch den öffentlichen Frieden in seinem Sendegebiet. Dies stellt einen permanenten schwerwiegenden Verstoß gegen den öffentlich-rechtlichen Auftrag des Senders dar und wäre zum Beispiel in der Berichterstattung über irgendeine der im Bundestag vertretenen Parteien schlichtweg rechtlich unmöglich. Gegen die NPD kann es sich der Sender nur deswegen erlauben, weil rechtsstaatliche Maßstäbe für die nationale Opposition in Deutschland weitgehend außer Kraft gesetzt worden sind.
Gegen diesen rechtsverachtenden Machtmißbrauch der für den Sender Verantwortlichen wehren sich seit einiger Zeit NPD-Landesverband und Landtagsfraktion. Beide haben inzwischen nach Maßgabe des Rundfunkstaatsvertrages Beschwerden an den Intendanten gerichtet. Die Beschwerde des Landesverbandes wurde mit erheblicher Verspätung und ohne den geringsten Versuch zur Entkräftung der Vorwürfe beantwortet. Die NPD verlangte daraufhin die Überweisung an den zuständigen Ausschuß des Rundfunkrates.
Als Vorsitzender der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag habe ich in meinem Beschwerdeschreiben an den Intendanten des Mitteldeutschen Rundfunks deutlich gemacht, daß meine Fraktion einer weiteren rechtswidrigen Ungleichbehandlung und Diffamierung in den Nachrichtensendungen der Anstalt mit allen verfügbaren rechtlichen, politischen und parlamentarischen Mitteln entgegentreten wird. Es ist nicht hinzunehmen, daß eine öffentlich-rechtliche Anstalt im Interesse der herrschenden politischen Klasse offenen Rechtsbruch begeht und entsprechende Beschwerden ignoriert, während sie sich gleichzeitig als Hüterin der vielbeschworenen ‚freiheitlich-demokratischen Grundordnung‛ hinstellt.“
Verantwortlich:
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
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