Die NPD-Fraktion brachte heute einen umfassenden Antrag in den Sächsischen Landtag ein, der die Themenkomplexe Kinderarmut und Arbeitslosengeld II umfaßt. Unter anderem fordert die NPD-Fraktion in dem Antrag, ein Förderprogramm zur Finanzierung eines einmaligen Schulbedarfs in Höhe von 200 € für jedes hilfsbedürftige Kind nach SGB zu erarbeiten, die Anrechnung von „Begrüßungsgeld“ und Geschenken zur Jugendweihe, Konfirmation und Erstkommunion als Einkommen bzw. Vermögen nach SGB II zu beenden, in Abstimmung mit den Landkreisen bis zum 1. Januar 2008 ein flächendeckendes Modell zur Einführung der Bürgerarbeit erarbeiten, bei dem ein Mindestlohn festgeschrieben wird, und eine Initiative der Staatsregierung, unverzüglich auf Bundesebene mit dem Ziel aktiv zu werden, das ALG II deutlich zu erhöhen, um es den deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen.
Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel sagte bei der Einbringung des Antrags:
„Meine Damen und Herren, nur wenn Sie Realitäten und die Stimme der Bürger anerkennen und akzeptieren, kann von Sachsen ein sozialer Impuls ausgehen…Kommunales Engagement, so z.B. verschiedene Kostenübernahmen für Hilfebedürftige, wird durch die Anrechnungspraxis ad absurdum geführt. Da wird von mehr Patriotismus gesprochen, der sich schließlich auch im Lokalpatriotismus ausdrückt – Kommunen die diese Identität durch ein Angebot sozialer Leistungen fördern, jedoch bestraft. Es ist doch absurd, daß z.B. das Angebot einer kostenfreien Speisung für Kinder und Jugendliche bei Annahme den Hartz IV-Empfängern wieder abgezogen wird, bei sozial abgesicherten Familien dies aber noch nicht einmal als steuerwerter Vorteil angegeben werden muß.“
Die Antwort der Redner der etablierten Fraktionen auf die NPD-Initiative fiel gewohnt polemisch aus. Der SPD-Redner Johannes Gerlach gestand der NPD-Fraktion zwar zu, daß die NPD mit diesem Antrag „zu ihrem Wort“ aus Wahlkampfzeiten stehe, und sich an die „Seite des Volkes, es fragt sich nur welches“, stelle, um der NPD-Fraktion danach vorzuwerfen, daß die von ihr angesprochenen Themen schon im Landtag behandelt worden wären. In eine ähnliche Richtung gingen auch die Vorwürfe von Julia Bonk von der Linksfraktion. Auch Bonk erklärte zwar, daß „Maßnahmen gegen Kinder- und Jugendarmut dringend geboten“ seien, um dann wieder in „antifaschistische“ Polit-Lyrik zurückzufallen: „Auch im braunen Anzug bleibt der Wolf ein Wolf, und zwar ein ganz besonders gefährlicher“.
Der an die NPD-Fraktion gerichtete Vorwurf, daß ihr Antrag ein Plagiat darstelle, ist schon deshalb unsinnig, weil die NPD inzwischen zahlreiche sozialpolitische Initiativen eingebracht hat und in ihrem Antrag eine Fülle von mit dem ALG II verbundener Details anspricht, die bislang noch von keiner anderen im Landtag vertretenen Fraktionen behandelt wurde. So fordern die Nationaldemokraten unter anderem, mittels Verwaltungsanordnung, zumindest für die optierenden Kommunen, das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main durchzusetzen wonach erwerbsfähigen Hilfebedürftigen der den Betrag von 20,74 Euro übersteigende Anteil an den monatlichen Stromkosten zu erstatten ist und gehen auf die in diesem Jahr schon besonders stark gestiegenen Lebenshaltungskosten ein.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Alexander Delle erklärte in seinem Debattenbeitrag:
„Neben dem Aspekt, daß endlich eine sachgerechte Erhöhung des ALG II zu erfolgen hat, muß es vordergründiges Ziel sein, endlich Arbeit zu schaffen. Dabei kann das Modell aus Bad Schmiedeberg Anregungen bieten, wobei ich auch feststellen möchte, daß hier in einem bestimmten Maße Augenwischerei erfolgt. Dies schon allein aus der Tatsache, daß trotz Arbeit, und damit verbunden auch höheren Kosten für z.B. Bekleidung, Arbeitswegen und dergleichen, die Einkommenssituation sich nicht verbessert. Durch die höheren Kosten tritt vielmehr sogar eine Verschlechterung ein.
Ihnen liegen unsere Vorstellungen zur Weiterentwicklung des Modells zur Bürgerarbeit vor. Dies beinhaltet:
1. Mindestlaufzeit 12 Monate
2. Einsatz unter Berücksichtigung der Qualifikation
3. Festschreibung eines Mindestlohnes und
4. volle Steuer- und Sozialpflicht.
Gerade letzteres ist wichtig, um Rentenansprüche – aber auch für den Fall der Arbeitslosigkeit – zu erwerben. Nebenbei sei angemerkt, daß sich dies wiederum mit dem Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Abgeordnetengesetzes deckt. Auch hier wird die Rentenvorsorge in den Mittelpunkt gesetzt. Von daher müßte – zumindest jeder Abgeordnete der Koalition – unserem Anliegen zustimmen.“
In seinem Schlußwort ergänzte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel:
„Sie haben es wieder einmal geschafft. Weiterhin verharren Sie in der Geschichte – weiterhin sind Sie unwillig, auch nur einen Finger für die Deutschen in unserem Land zu krümmen. Sie reiten auf dem Begriff ‚Demokratie‛ herum, die Sie schon längst als solche nicht mehr anerkennen. Sie mühen sich ab, ‚braune Pferdefüße‛ zu konstruieren, nur um den Menschen das vorzuenthalten, was Sie sich selbst genehmigen… Aber, Frau Bonk, ich werde jetzt nicht Rotz und Wasser heulen, bloß weil die SED-Nachfolgepartei unserem Antrag nicht zustimmt. Singen Sie ruhig weiter Ihr Lied des Ausländer-Lobbyismus auf dem Rück unserer sozial schwachen Landsleute; verteilen Sie zusammen mit den anderen Blockparteien Millionen – und auf Bundesebene Milliarden – Steuergelder an Ausländer, die dann unseren deutschen Landsleuten fehlen!
Aber: Die Quittung werden Sie zunehmend bekommen, wenn ihre alten SED-Seilschaften zunehmend wegsterben und die Jugend in zunehmendem Maße jene Partei wählen wird, die sich für deutsche Interessen einsetzt!“
Der Antrag wurde mit den Stimmen der etablierten Fraktionen abgelehnt.
Verantwortlich:
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
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