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Verfassungsbezug auf Niederschlesien darf nicht folgenlos bleiben!

05.07.2007 | von Frank Franz

Mit ihrem heute debattierten Antrag „Erhaltung und Förderung der niederschlesischen Identität im Rahmen der geplanten Kreisgebietsreform“ forderte die NPD-Fraktion die Staatsregierung auf, ihren Verpflichtungen aus der Sächsischen Landesverfassung zu genügen, in deren Präambel ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß der Freistaat Sachsen auch an die Geschichte des „niederschlesischen Gebietes“ anknüpft. Diese Forderung soll nach Ansicht der Nationaldemokraten die konkrete Folge haben, dem niederschlesischen Landesteil Sachsens (also dem derzeitigen Niederschlesischen Oberlausitzkreis und der Kreisfreien Stadt Görlitz) auch bei einer Kreisgebietsreform einen eigenständigen Sonderweg einzuräumen, der nicht den „Grundsätzen und Leitlinien zur Neugliederung der Landkreise und Kreisfreien Städte“ für die anstehende Verwaltungsreform entsprechen muß.

 
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller sagte bei der Einbringung des Antrags:
 
„Nach 1945, als die sowjetische Besatzungsmacht den Ländernamen Schlesien von den Landkarten tilgte, wurde der größte Teil der „schlesischen Oberlausitz“ dem Land Sachsen zugeschlagen und Polen annektierte im Gefolge des Potsdamer Abkommens den Hauptteil der preußischen Provinz Schlesien. Daß der Name Schlesien 1945 gänzlich getilgt wurde, obwohl sich westlich der Neiße noch nennenswerte Teile der Provinz befanden, folgte offenkundig nicht vorrangig administrativen Gründen – etwa weil der westlich der Neiße gelegene Rest der Provinz Schlesien zu klein für ein eigenes Land gewesen wäre – sondern dürfte vielmehr der Absicht gefolgt sein, die Erinnerung an die seit Jahrhunderten deutsche Provinz Schlesien zu tilgen. Der Umgang der neuen SED-Herrscher mit den zahlreichen Vertriebenen und ihren oftmals hochtraumatischen Erinnerungen bleibt bis heute ein wenig erforschter Schandfleck der DDR-Geschichte. Überhaupt setzen die SED-Oberen alles daran, die althergebrachten länder- und regionenbezogenen Identitäten und Raumorientierungen möglichst aus dem Bewußtsein des Volkes zu tilgen… Daß dieses Ziel zum Glück nie erreicht wurde, zeigte dann der Umbruch von 89/90. Daß das Thema Schlesien und somit eine schlesische Identität auch im Verlauf von viereinhalb Jahrzehnten nicht in Vergessenheit geraten war, zeigte sich in aller Deutlichkeit 1989/90. Nach dem Zusammenbruch der DDR-Staatsgewalt tauchten gewissermaßen über Nacht im Gebiet um Görlitz und Niesky allerorten schlesische Symbole auf. So waren schlesische Fahnen zu sehen, zierten entsprechende Aufkleber viele Autos und benannten sich Gaststätten beispielsweise in „Schlesischer Hof“ um. – Kein Wunder, denn schließlich hatten sich besonders viele aus Schlesien stammende Vertriebene in Görlitz und Umgebung niedergelassen!…Ich habe meinen kleinen historischen Exkurs unternommen, um noch einmal deutlich zu machen, daß der Sächsische Landtag als verfassungsgebende Landesversammlung den zweimaligen Bezug auf den niederschlesischen Landesteil unseres Freistaats nicht aus Zufall, Willkür oder Jux in die dann am 26. Mai 1992 verabschiedete Landesverfassung geschrieben hat, sondern daß man damit dem ganz besonderen historischen und kulturellen Werdegang des niederschlesischen Landesteils gerecht werden wollte, der in der DDR immer peinlichst tabuisiert worden war. Dieser Verfassungsbezug darf aber natürlich nicht folgenlos bleiben!“
 
Der CDU-Abgeordnete Peter Schowtka antwortete in blamabler Art und Weise auf Dr. Johannes Müller. Die Vertreibung und ihre Verbrechen rechtfertigte er kurzerhand mit den „Verbrechen des Nationalsozialismus“. Ebenso zur Peinlichkeit wurde ein Auftritt des fraktionslosen Abgeordneten Klaus Beier (DSU), der seinen Zuhörern weismachen wollte, daß sich allein der örtliche DSU-Kreisverband um die niederschlesischen Belange kümmere.
 
In seinem Schlußwort sagte Dr. Müller:
 
„Die geplante Liquidierung des ‚Niederschlesischen Oberlausitzkreises‛ ist aber deshalb für alle Schlesier und alle anderen Deutschen, deren Wurzeln in den Vertreibungsgebieten Ostdeutschlands liegen, so schmerzlich, weil ihnen nach den Schrecken der Vertreibung und dem darauffolgenden Schweigegebot über diese Vertreibung in der DDR damit auch noch der letzte greifbare Rest ihrer alten Heimat genommen wird, durch einen kalten Verwaltungsakt, der an irgendeinem grünen Tisch im Innenministerium ausgekungelt wurde. Unsere schlesischen Landsleute hier im Freistaat Sachsen ebenso wie diejenigen Bürger, die in und um Görlitz wohnen und sich in erster Linie als Oberlausitzer verstehen, haben dafür kein Verständnis, denn in der derzeit verwendeten Bezeichnung ‚Niederschlesischer Oberlausitzkreis‛ finden beide Aspekte der im Osten unseres Freistaats vorherrschenden identitätspolitischen Gemengelage, der schlesische und der auf die Lausitz bezogene, einen guten und von den Bürgern akzeptierten Ausdruck.“
 
Der NPD-Antrag wurde mit den Stimmen der etablierten Fraktionen abgelehnt.
 
Verantwortlich:
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
 
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