Aktuell

Dr. Björn Clemens: Staat hält nicht das, was er verspricht!

20.06.2007 | von Frank Franz

Heute fand die von der NPD-Fraktion beantragte öffentliche Sachverständigenanhörung zum Thema „Verfassungsrechtliche Überprüfung der Bundes- und Landesförderung von Projekten des sogenannten Kampfes gegen Rechts“ im Sächsischen Landtag statt. Als von der NPD-Fraktion benannter Sachverständiger trat der Düsseldorfer Rechtsanwalt und frühere stellvertretende Bundesvorsitzende der „Republikaner“, Dr. Björn Clemens, auf.

 
Wie sich schon im Vorfeld der öffentlichen Anhörung angedeutet hatte, geriet die Veranstaltung zu einem demokratiepolitischen Offenbarungseid für die etablierten Fraktionen, deren Abgeordnete die Teilnahme an der Anhörung verweigerten und die auch keine eigenen Sachverständigen zu der Anhörung benannt hatten. Auf den für die Abgeordneten reservierten Plätzen nahmen deshalb nur die beiden NPD-Landtagsabgeordneten Jürgen Gansel und René Despang Platz. Die Besucherreihen im Raum A 600 waren mit zirka 40 Zuhörern dennoch gut gefüllt, da die NPD-Fraktion die Veranstaltung in den vergangenen Tagen beworben hatte.
 
Neben diesen Besuchern waren auch der Präsident des Sächsischen Rechnungshofes Franz Josef Heigl sowie der Koordinator des Landesprogramms „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“, Andreas Beese, anwesend.
 
Der Sachverständige Dr. Björn Clemens stellte in seinem Eingangsplädoyer insbesondere drei Punkte heraus, die seiner Ansicht nach die zahllosen Programme des sogenannten „Kampfes gegen Rechts“ so problematisch machen:
 
– Verstöße gegen die rechtliche Grundordnung, nämlich gegen das Demokratieprinzip (Art. 20 GG), das Parteienprivileg (Art. 21 Abs. 1 GG) und das Gleichbehandlungsprinzip (Art. 3 GG);
– Verschleierung staatlichen Handelns durch eine Vielzahl von „Initiativen“, die der äußeren Form nach privatrechtlicher Natur sind, in Wirklichkeit aber von staatlichen Stellen initiiert, finanziert und zum großen Teil auch gelenkt werden (wie etwa das „Bündnis für Demokratie und Toleranz“, das wie eine Behörde des Bundesinnenministeriums geführt wird);
– Verstöße gegen die Prinzipien der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit, da von der Staatsmacht ausgehende politische Aktivitäten in irreführender Weise unter nicht zutreffenden Haushaltstiteln verbucht werden.
 
Dr. Clemens erklärte in seiner ersten Stellungnahme:
 
„Der Staat hat sich parteipolitisch neutral zu verhalten und darf Parteien weder bevorzugen, noch benachteiligen, gleich in welcher Form. Das gilt – selbstverständlich – auch für die Finanzierung als wesentliches Lenkungsmittel staatlichen Handelns. Zahlreiche Urteile im Bereich der Parteienfinanzierung haben das bestätigt. In einem Rechtsstaat kann es im Gegensatz zum Weltanschauungs- oder Religionsstaat keine allgemeinen Wahrheiten geben.“
 
Als besonders krasses Beispiel für politische Agitation unter dem Deckmantel staatlicher Behörden verwies Dr. Clemens auf die 284 Seiten starke, von der Polizeidirektion Leipzig herausgegebene Broschüre „Hinter den Kulissen“, in der offen Propaganda gegen die NPD als einer im Sächsischen Landtag vertretenen Partei betrieben wird.
 
Zur Eröffnung der Fragerunde erkundigte sich der NPD-Landtagsabgeordnete Jürgen Gansel bei Dr. Clemens danach, ob dieser eine Erklärung für die Nichtnominierung von Sachverständigen durch die etablierten Fraktionen habe. Clemens antwortete, daß, wenn man einen Vergleich zum Zivilrecht ziehe, die Flucht in die Säumnis eigentlich immer ein Anzeichen für das Fehlen eigener Argumente und eine „elegante Form der Kapitulation“ sei. Ansonsten wolle er sich aber jedes Kommentars über die Pflege des „offenen Diskurses“ durch die etablierten Parteien und die Wahrnehmung ihrer parlamentarischen Pflichten enthalten.
 
Weiter fragte Gansel nach der Legitimität der 4 500 Anti-Rechts-Projekte, die nach Angaben der Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ zwischen 2001 und 2006 von der Bundesregierung mit einer unvorstellbaren Summe in Höhe von 192 Millionen Euro gefördert wurden. Dr. Clemens antwortete, daß jeder staatlich ausgegebene Euro zur Förderung einer politischen Richtung verfassungswidrig sei, da das freie Spiel der Meinungskräfte nicht durch staatliche Alimentierungen in die eine oder andere Richtung verzerrt werden dürfe. Die herrschende Praxis sei die Umkehrung des Grundsatzes, daß die Politik sich von unten nach oben aufzubauen habe und alle Staatsgewalt vom Volk ausgehe.
 
Dr. Clemens bilanzierte am Ende der Anhörung, daß der Staat im Zuge des sogenannten „Kampfes gegen Rechts“ in einen Widerspruch zu seinen eigenen Prinzipien gerate und der Staat nicht mehr das halte, was er verspricht. Der öffentlich finanzierte Kampf gegen eine politische Grundrichtung sei staatsrechtlich gesehen eine „große Mogelpackung“.
 
Nach der Anhörung wird die NPD-Fraktion prüfen, ob es auch verwaltungsrechtliche Möglichkeiten gibt, das verfassungswidrige staatliche Vorgehen gegen eine Partei unterbinden zu lassen.
 
Der Abgeordnete René Despang, der sich im Verlauf der Anhörung nach der rechtlichen Zulässigkeit der Förderung eines Flugblattes, in dem eine staatlich finanzierte Initiative Stimmung gegen das von Despang betriebene Bürgerbüro in Dresden-Pieschen macht, erkündigte, erwägt seinerseits rechtliche Schritte, um die aus Steuergeldern finanzierte Kampagne gegen sein Abgeordnetenbüro juristisch prüfen zu lassen.
 
Der Abgeordnete Jürgen Gansel stellte im Zusammenhang mit der Anhörung eine Kleine Anfrage zu der von der Polizeidirektion Leipzig herausgegebenen Broschüre „Hinter den Kulissen“.
 
Verantwortlich:
Arne Schimmer
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0170) 18 74 207
]]>

Keine Kommentare möglich.