Das Landgericht Dresden hat heute den Verlagsgeschäftsführer des „Deutsche Stimme“-Verlages und NPD-Parteipräsidiumsmitglied Jens Pühse vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Ihm war die Produktion und der Vertrieb von acht CDs vorgeworfen worden, die nach Auffassung der Staatsanwaltschaft angeblich strafbare Inhalte hatten. Im März 2003 hatte es eine zweitägige Hausdurchsuchung im DS-Verlag in Riesa gegeben, bei der 7.000 CDs beschlagnahmt worden waren. Im Verlauf des Verfahrens wurden insgesamt 1.300 Titel auf den vom DS-Versand angebotenen CDs ausgewertet.
Jens Pühse hatte die Verantwortung für die Herstellung und den Vertrieb eingeräumt, aber darauf verwiesen, daß er aufgrund von mehreren juristischen Gutachten davon ausgehen konnte, daß der Inhalt der CDs nicht strafbar ist. Staatsanwältin Petra Frohberg hatte zuvor eine Geldstrafe in Höhe von 7.200 Euro beantragt, was bereits deutlich unter dem ursprünglich in Aussicht gestellten Strafmaß lag.
Da die Anklage gegen Pühse gleich vor dem Landgericht erhoben worden war, ist jetzt nur noch eine Revision, aber keine Berufung mehr möglich.
Die ursprünglich gegen den damaligen DS-Verlagsgeschäftsführer und heutigen NPD-Fraktionsvorsitzenden Holger Apfel sowie Geschäftsführer und NPD-Bundesschatzmeister Erwin Kemna eingeleiteten Strafverfahren wurden bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingestellt.
Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel erklärte in einer ersten Stellungnahme zu dem Freispruch:
„Der Freispruch für DS-Verlagsleiter Jens Pühse ist eine schallende juristische Ohrfeige für den berüchtigten Oberstaatsanwalt Jürgen Schär, den Chef der Staatsschutzabteilung bei der Staatsanwaltschaft Dresden.
Schär, der zu den eifrigsten Verfolgern von nationalen Aktivisten in Sachsen gehört und sich in diversen Medien mit seiner antifaschistischen Gesinnung brüstet, muß nun feststellen, daß eine unter seine Aufsicht arbeitende Staatsanwältin jahrelang umsonst gearbeitet hat, daß monatelang Polizeibeamte sinnlos ermittelt haben und daß sächsisches Steuergeld in erheblicher Höhe vergeudet wurde. Dies alles wird für Herrn Schär mit Sicherheit ein Nachspiel haben. Die NPD-Fraktion wird diese Verfolgung des ‚Deutsche Stimme-Verlages’ im Landtag thematisieren.
Bereits während des Verfahrens hatte der Richter kritisiert, daß es der Staatsanwaltschaft bei der Razzia vor vier Jahren offenbar ganz gezielt um sogenannte Zufallsfunde gegangen war, mit denen man gehofft hatte, weitere Verfahren gegen den DS-Verlag führen zu können.
Ich fordere die Staatsanwaltschaft auf, das Verfahren nun endgültig zu beenden und nicht durch eine aussichtslose Revision in die Länge zu ziehen. Ich fordere den Justizminister auf, Oberstaatsanwalt Schär von seinem Posten abzulösen. Die völlig überzogenen Aktivitäten seiner Abteilung führen offensichtlich nicht zum gewünschten Ergebnis.
Der Umstand, daß das Verfahren trotz der geradezu gigantischen Menge an überprüftem Material mit einem Freispruch endete, beweist einmal mehr, daß rechtstreues Verhalten für die Deutsche Stimme Verlags GmbH von höchster Priorität und ein fundamentales Unternehmensprinzip ist.“
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0160) 67 23 112
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