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Den Staat an seine Verantwortung für den Naturschutz erinnern!

02.03.2007 | von Frank Franz

Nach der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2002 und der damit verbundenen Änderung des Rechtsrahmens wurden zahlreiche Änderungen auch in den Naturschutzgesetzen der Länder notwendig. Dies galt auch für das Sächsische Naturschutzgesetz. Die notwendige Anpassung an das Bundesrecht hätte der Freistaat Sachsen gemäß § 71 des neuen Bundesnaturschutzgesetzes eigentlich innerhalb von 3 Jahren nach dessen In-Kraft-Treten, demnach bis zum 2. April 2005 abschließen müssen. Diese Frist hat der Freistaat verstreichen lassen. Mit fast zwei Jahren Verspätung wurde der entsprechende Gesetzentwurf nun endlich in den Ausschüssen des Landtages behandelt, um dann nach seiner Abstimmung im Plenum endlich in Kraft treten zu können.

 
Die NPD-Fraktion legte zur anstehenden Neufassung des Sächsischen Naturschutzgesetzes im Ausschuß für Umwelt und Landwirtschaft einen umfassenden Änderungsantrag vor. Mit den zahlreichen Änderungsvorschlägen sollte die Chance genutzt werden, das neue sächsische Naturschutzgesetz hinsichtlich seiner Wirksamkeit in wesentlichen Teilen zu verbessern. In der Praxis unzureichende Reglungen des Gesetzes sollten konkretisiert und um bisher fehlende Regelungen ergänzt werden.
Darüber hinaus beabsichtigt der NPD-Antrag, die im Gesetz verbliebenen bzw. im Entwurf der Staatsregierung neu geschaffenen Schlupflöcher zu schließen, bei denen mit erheblichen negativen Folgen für die Natur zu rechnen ist.
 
Wesentliche Ziele der beantragten Änderungen betreffen unter anderem:
 
1. eine konkretere Ausgestaltung und Erweiterung der Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege;
2. die Festlegung von Aufbaukriterien und Zielen für den Biotopverbund;
3. eine stärkere Vorbildwirkung des Staates beim Schutz von Natur und Landschaft;
4. keine Befreiung der öffentlichen Hand von den Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege;
5. eine stärkere Orientierung an den Erfordernissen der Natur bei Gewässerausbau, Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz;
6. konkretere Regelungen zu Eingriffstatbeständen und Einführung einer
Zweckbestimmung bei der Kompensation bestimmter Eingriffe;
7. die Beibehaltung des staatlichen Vorkaufsrechts und Stärkung des Flächenerwerbs durch anerkannte Naturschutzvereine;
8. die Stärkung der Rolle der anerkannten Naturschutzvereine und die finanzielle Absicherung ihrer Tätigkeit.
 
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller, der die NPD-Fraktion im Ausschuß für Umwelt und Landwirtschaft vertrat, erklärte dazu:
 
„Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes wurden eine Reihe von Verbesserungen für den Natur- und Artenschutz festgelegt, die nun auch in das neue Sächsische Naturschutzgesetz aufgenommen werden sollen. Der Rahmen der Möglichkeiten wurde dabei jedoch nicht ausreichend ausgeschöpft. Daneben gibt es im Regierungsentwurf auch eindeutige Rückschritte gegenüber der bestehenden Gesetzgebung, die wir so nicht hinnehmen können.
 
Wir wollen mit den von uns vorgelegten Änderungen verhindern, daß die Defizite und Fehlentwicklungen im Naturschutz in Zukunft fortgeschrieben werden. Dabei hatte für uns Vorrang, in der Praxis wirksame Regelungen anstelle von wohlklingenden Worthülsen im Gesetz zu verankern. Immer noch bestehende oder neu eingebaute Hintertüren im Gesetz, die den Schutz von Natur und Landschaft einschränken, haben wir geschlossen.
 
Ein weiterer wesentlicher Aspekt unserer Änderungen lag auch darin, den Staat wieder mehr an seine Pflichten für den Naturschutz zu binden. Die überall zu beobachtende Entwicklung, daß sich der Staat immer weiter aus seinen ureigensten Aufgabenbereichen zurückzieht, halten wir für grundfalsch. Der Staat muß die Natur als natürliche Lebensgrundlage des Volkes, wenn es nötig ist, auch durch restriktive Regelungen schützen und die notwendigen finanziellen Mittel für die Natur bereitstellen. Die bisherige Entwicklung hin zu immer mehr freiwilligen Vereinbarungen und einer immer mehr ausgedünnten staatlichen Verantwortung hat sich letztlich als unwirksam erwiesen.
 
Wir wollen die fortschreitende Zerstörung der Natur durch Flächenversiegelung und Landschaftszerschneidung und das Aussterben weiterer Arten verhindern, indem wir die Vorbildfunktion und die Verantwortung des Staates im Gesetz stärker verankert sehen wollen.“
 
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0160) 67 23 112
www.npd-fraktion-sachsen.de
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