Die im sächsischen Haushaltsgesetz 2007/2008 vorgesehenen weitgehenden Ermächtigungen des Finanzministers, Geld auszugeben, das in dem vom Landtag zu verabschiedenden Haushalt noch nicht eingeplant ist, sind während der Haushaltsberatungen im Sächsischen Landtag auf scharfe Kritik der Opposition gestoßen.
Insbesondere die NPD-Fraktion hatte in ihrem Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz eine Reihe von Aufhebungen oder Einschränkungen dieser Ermächtigungen gefordert.
Die Kritik der Nationaldemokraten richtete sich insbesondere gegen § 12 Absatz 17 des Haushaltsgesetzes. Darin wird der Finanzminister ermächtigt, in einem bestimmten Fall umfangreiche Umschichtungen in dem vom Landtag zu beschließenden Haushaltsplan vorzunehmen, und zwar unter weitgehender Ausschaltung des Parlaments. Der Ermächtigungsfall tritt dann ein, wenn die Brüsseler EU-Kommission in den von der Staatsregierung ausgearbeiteten und im Haushalt eingebetteten sogenannten „Operationellen Programmen für die Strukturfondsmittel“ (EFRE und EFS) nachträgliche Änderungen vornimmt.
Da mit der Entscheidung aus Brüssel erst im neuen Jahr zu rechnen ist, während der Haushalt noch im Dezember 2006 verabschiedet werden soll, will sich die Staatsregierung für eventuell fällig werdende Haushaltskorrekturen im Sinne der EU-Kommission eine rechtliche Handhabe geben lassen. Denn nach Auffassung der Staatsregierung und der herrschenden politischen Klasse der BRD werden bei etwaigen Änderungsdiktaten aus Brüssel solche Korrekturen notwendig, d.h., der vom Landtag beschlossene Haushaltplan muß auch gegen die Meinung der Volksvertreter und der Staatsregierung nachträglich geändert werden, obwohl es sich bei den Geldern ausschließlich um deutsche Steuergelder handelt.
Zu dieser nachträglichen Haushaltsmanipulation auf fremdes Geheiß will sich die Staatsregierung durch § 12 Absatz 17 ermächtigen lassen.
Alexander Delle, haushaltspolitischer Sprecher der NPD-Fraktion, sagte dazu:
„Die NPD-Fraktion ist der Auffassung, daß diese Vorgehensweise die Budgethoheit des Parlaments in grob unzulässiger Weise einschränkt.
Die Tatsache, daß das Verfahren mit dem Hinweis auf einen noch schlimmeren Demokratieverstoß, nämlich die Abtretung von nationalen demokratischen Rechten an eine vom deutschen Volk nicht legitimierte ausländische Behörde, gerechtfertigt wird, macht die Sache nicht besser. Ganz im Gegenteil, dadurch wird die Ungeheuerlichkeit dieser Haushaltspraxis erst richtig deutlich: Obwohl die Strukturfondsmittel von immerhin 3,6 Milliarden Euro für den Zeitraum 2007-2013 ausschließlich aus deutschen Steuergeldern bestehen, können die von der Sächsischen Staatsregierung eingeplanten und vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltspositionen, bei denen das Geld zur Anwendung kommen soll, von einer ausländischen Behörde einseitig geändert werden, und der Freistaat Sachsen muß sich dieser Willkür unterwerfen und rechtlich bedenkliche Klimmzüge machen, damit die Änderungen möglichst geräuschlos nachvollzogen werden können.
Derartige Machenschaften lehnt meine Fraktion kategorisch ab. Wir fordern im Falle von Brüsseler Änderungen der Operationellen Programme einen entsprechenden Nachtragshaushalt.“
Aufgrund der Kritik hat sich die Staatsregierung vom Bonner Staatsrechtler Professor Joachim Wieland ein Gutachten über die verfassungsmäßige Zulässigkeit der Ermächtigungen geben lassen.
Dazu erklärte Delle:
„Herr Professor Wieland stellt in seinem Gutachten die Behauptung auf, der Grund für die Ermächtigung in § 12 Absatz 17 Haushaltsgesetz sei der Nachholbedarf Sachsens im Bereich der Infrastruktur. Absurder kann man meines Erachtens einen Rechtsbruch nicht begründen. Denn es ist doch völlig unzweifelhaft, daß einzig und allein die Übertragung eines Teils der haushaltsrechtlichen Kompetenz des Freistaates auf die Brüsseler EU-Kommission der Grund für diese Ermächtigung ist.“
Auf telefonische Anfrage eines Mitarbeiters der NPD-Fraktion bei Herrn Professor Wieland am heutigen Freitag räumte dieser ein, daß er den betreffenden Teil seines Gutachtens hätte anders formulieren müssen.
Dresden, 8.12.2006
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0160) 67 23 112
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