Aktuell

“Verhöhnung des Parlaments”

29.11.2006 | von Frank Franz

In einer gestrigen Pressemitteilung verkündeten die beiden haushaltspolitischen Sprecher ihrer Fraktionen, Dr. Matthias Rößler (CDU) und Mario Pecher (SPD), unter der Überschrift „Mehr Geld für Sachsens Kommunen“, daß durch eine Änderung am Finanzausgleichsgesetz (FAG) die sächsischen Kommunen im kommenden Jahr 100 Millionen Euro und im Jahr 2008 84 Millionen Euro mehr an Zuweisungen erhalten als im bisherigen Gesetzentwurf vorgesehen waren.

 
Wie die NPD-Fraktion heute durch Recherchen feststellen konnte, handelt es sich bei dem gefeierten Einnahmenzuwachs aber nicht um eine Erhöhung des Anteils der sächsischen Städte, Landkreise und Gemeinden an der Finanzausgleichsmasse, sondern schlicht und einfach um einen Effekt, der aus der Erhöhung der Steuerschätzung resultiert und mit konkretem Regierungshandeln nichts zu tun hat.
 
Hierzu stellte der finanzpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Alexander Delle, am Rande der heutigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses (HFA) fest:
 
„Eine Erhöhung der kommunalen Finanzmasse ist angesichts der katastrophalen Finanzlage vieler Gemeinden unbedingt notwendig und somit zu begrüßen. Aber die Landtagsfraktionen der CDU/SPD versuchen die Öffentlichkeit zu täuschen, wenn sie die Erhöhung als Ergebnis einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes hinstellen. Es liegt zwar inzwischen ein neuer Änderungsantrag der CDU/SPD für den Gesetzentwurf der Staatsregierung zum kommunalen Finanzausgleich vor. Aber dieser Antrag befaßt sich keineswegs mit der Höhe der Zuweisungen an die Gemeinden, sondern zum größten Teil mit der Behebung von Rechtschreibfehlern und anderen Ungereimtheiten im Entwurf der Staatsregierung.
 
An der prozentualen Aufteilung der Gesamtfinanzmasse zwischen Freistaat und Kommunen ändert sich nichts, wie in der CDU/SPD-Pressemitteilung verklausuliert auch zugegeben wird. Der an sich erfreuliche Geldsegen für die Kommunen ist lediglich eine Folge der erhöhten Steuereinnahmen des Freistaates. Diese werden gleichsam automatisch nach dem stets gleichbleibenden Schlüssel zwischen Freistaat (ca. 65 Prozent) und Kommunen (ca. 35 Prozent) aufgeteilt. Gesetzlich muß dies im Einzelplan 15 des Haushaltes (‚Allgemeine Finanzverwaltung‛) festgehalten werden. Es handelt sich dabei aber um eine aufgrund des sogenannten ‚vertikalen Gleichmäßigkeitsgrundsatzes‛ erforderliche routinemäßige Korrektur des Haushaltes entsprechend der veränderten Steuerschätzung, nicht um eine finanzpolitische Wohltat für die Gemeinden, wie Dr. Rößler und Herr Pecher glauben machen wollen.
 
Diese versuchte Täuschung der Öffentlichkeit ist schon schlimm genug. Aber womöglich noch schlimmer ist die Tatsache, daß die Öffentlichkeit von den Regierungsparteien Gesetzesänderungen in spe als vollendete Tatsachen präsentiert bekommt, bevor die entsprechenden Anträge den Landtagsabgeordneten überhaupt vorliegen. Die Abgeordneten erfahren in der Presse, was im Landtag beschlossen werden wird, bevor sie eine konkrete parlamentarische Drucksache zu Gesicht bekommen haben; geschweige denn darüber beraten und abstimmen konnten. Das kommt einer Verhöhnung des Parlaments gleich und stellt die anschließende Haushaltsberatung als eine reine Alibiveranstaltung dar. Mit der Budgethoheit des Parlaments ist dies mit Sicherheit nicht vereinbar.“
 
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0160) 67 23 112
www.npd-fraktion-sachsen.de
 
]]>

Keine Kommentare möglich.