Vor dem Hintergrund des Auslaufens der bisherigen Regelüberprüfung auf Stasi-Tätigkeit im öffentlichen Dienst am 21. Dezember 2006 forderte die NPD-Fraktion den Landtag heute mit einem Antrag dazu auf, für eine opferfreundlichere Überarbeitung des bisher vorliegenden Bundestag-Gesetzesentwurf zur Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) einzutreten.
Dr. Johannes Müller, Parlamentarischer Geschäftsführer der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, äußerte in der Debatte:
„Auch wer zu dem Rechtsverständnis neigt, daß der IM-Frage ein Verjährungsrecht zugebilligt werden sollte, wird deshalb nicht der Meinung sein, daß es in Bezug auf sie auch eine öffentliche Schweigepflicht gibt. Genau das wäre aber der Fall, wenn die Novelle des Stasi-Gesetzes so durchkäme. Es gibt bereits rechtspolitische Initiativen, die die frühere Systemverbundenheit einem Tabu unterstellen wollen. Gegen solche Tendenzen laufen insbesondere die früheren DDR-Bürgerrechtler Sturm, denn am Ende könnten schließlich sie es sein, die mit zivil- und strafrechtlichen Prozessen oder Schadensersatzforderungen überzogen werden, wenn sie auf das von konkreten Personen begangene konkrete Unrecht aufmerksam machen wollen. Wollen wir das wirklich?“
In der sich anschließenden, erstaunlich objektiv geführten Debatte wurde insbesondere in den Redebeiträgen der Abgeordneten Marko Schiemann (CDU) und Johannes Gerlach (SPD) deutlich, daß diese das Begehren des NPD-Antrages durchaus unterstützen und es nur der Antragsteller ist, der Ihnen eine Zustimmung unmöglich macht. Gerlach machte deutlich, daß er die Regelüberprüfung weitergeführt sehen will und die Art der Formulierung dem Bürgerwillen, wie er ihn in vielen Gesprächen erfahre, widersprechen würde. Schiemann wies darauf hin, daß schon die Landesverfassung die Abgeordneten dazu verpflichten würde, für eine Verlängerung der Regelanfrage einzutreten.
Ausgerechnet der frühere Bürgerrechtler Dr. Karl-Heinz Gerstenberg sprach sich für eine Beibehaltung des gegenwärtig vorliegenden Gesetzesentwurfes aus, ist mit dieser Ansicht allerdings innerhalb der früheren DDR-Bürgerrechtler isoliert.
Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel sagte in seinem Schlußwort:
„Sicherlich darf sich der Staat nicht dem Verdacht aussetzen, daß man zwar die Großen aus dem Zentralkomitee der SED laufen läßt, dafür aber die kleinen IM`s der Stasi gehängt werden. Darum geht es beim Stasi-Unterlagen-Gesetz aber auch gar nicht. Es geht darum, daß ein handwerklich schlecht gemachter Gesetzentwurf die Täter durch ein Vorhaltungsverbot privilegieren und ihre früheren Opfer der Gefahr einer Flut von zivilrechtlichen Klagen und Schadensersatzprozessen aussetzen würde. Es geht darum, daß umfangreiche Aktenbestände noch gar nicht gesichtet wurden. Es geht darum, daß eine Verlängerung der Regelanfrage um fünf Jahre nach dem derzeitigen verfassungsrechtlichen Stand problemlos möglich wäre und daher ein gangbarer Ausweg aus der schwierigen Situation bereitstünde. Meiner Fraktion geht er vor allem auch darum, die westdeutschen Bundesländer dazu aufzufordern, in der Ländergesetzgebung ähnliche rechtliche Grundlagen für eine Regelanfrage zu schaffen wie sie in den mitteldeutschen Bundesländern schon bestehen. Gerade im reichen und liberalen Westdeutschland wurden die Spitzeltätigkeiten für die Stasi aus reiner Charakterlumperei begangen, während in der früheren DDR viele Menschen erst durch Zwang und Erpressung zu einer Arbeit als Zuträger der Stasi gebracht wurden. Dieser Zustand ist für meine Fraktion unerträglich und wir fordern die Staatsregierung dazu auf, bei den westdeutschen Bundesländern für eine Beendigung dieses Zustands zu werben.“
Der Antrag wurde mit der Mehrheit der Stimmen der etablierten Parteien abgelehnt.
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0160) 67 23 112
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