Mit zumeist völlig sachfremden und abenteuerlichen Argumenten haben die Vertreter der etablierten Parteien den NPD-Antrag auf die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im „Fall Stephanie“ abgelehnt. Zuvor hatte der Parlamentarische Geschäftsführer der NPD, Dr. Johannes Müller, dargelegt, wieso nur ein Untersuchungsausschuß als geeignetes Instrument für die Aufklärung der behördlichen Pannenserie in Frage kommt.
Dr. Müller äußerte im Plenum:
„ ‚Das Bedauern reicht nicht‛ – das war das Fazit des Vaters der wochenlang von Mario M. mißbrauchten Stephanie, nachdem er am gestrigen Tag eine Sitzung unseres Hauses besucht und die Erklärung des Staatsministers Mackenroth gehört hatte. Joachim R. hatte gehofft, daß endlich Konsequenzen gezogen werden und er hat auch eine klare Vorstellung davon, wie dies geschehen kann.
Die letzte Hoffnung sieht die Familie in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuß, der – ich zitiere nochmals Joachim R. – ‚die Sache hinterfragt und klärt, was warum schief gegangen ist‛. Diese Aussage des Vaters von Stephanie zeigt, daß die Bürger im Freistaat oftmals eine viel klarere und treffendere Vorstellung von einem geeigneten politischen Vorgehen haben, als die politische Führung im Lande selbst.
In der gestrigen Erklärung von Staatsminister Mackenroth zum Fall Stephanie und der anschließenden Diskussion wurde von keinem der Redner auch nur ein einziger triftiger Grund genannt, der gegen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sprechen würde. Sicherlich hatte Herr Lichdi recht, als er gestern davon sprach, daß der Landtag in der öffentlichen Wahrnehmung und der Medienberichterstattung nicht als entscheidungsfaule Quasselbude erscheinen darf. Was aber schlägt er zur Abhilfe vor? Ausgerechnet die Einberufung einer Sondersitzung der Verfassungs- Recht- und Europaausschusses.
Untauglicher könnte ein Instrument zur Klärung der politischen Verantwortung für die Versäumnisse im Fall Stephanie gar nicht sein, denn bei diesem handelt es sich um einen der spektakulärsten Fälle der jüngeren deutschen Kriminalgeschichte, der nur durch eine ebenso spektakuläre und für die Verantwortlichen peinliche Pannenserie passieren konnte. Die Aufklärung eines derartig komplexen und ausufernden Untersuchungsgegenstandes kann logischerweise gar nicht in dem Rahmen einer Ausschußsondersitzung geklärt werden, nein, sie erfordert die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, des schärfsten Schwertes, das der Legislative zur Kontrolle der Exekutive zur Verfügung steht!“
Die Redner der anderen Fraktionen argumentierten an der Sachlage vorbei, insbesondere der CDU-Redner Prof. Dr. Günther Schneider. Dieser behauptete, daß der Untersuchungsausschuß keinen weiteren Erkenntnisgewinn mit sich bringe und warf der NPD „schäbiges Verhalten“ vor, weil sie das Opfer in das Licht der Öffentlichkeit zerre.
Abgesehen davon, daß die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ebenso der Wunsch der Familie von Stephanie ist, trifft dieser Vorwurf auch sachlich nicht. Aufgabe des Untersuchungsausschusses wäre nicht die Aufklärung der Tat an sich, zu der Stephanie evtl. gehört werden müßte, sondern der Umstände der Fahndung und des Entweichens von Mario M. Stephanie R. würde also keinesfalls vor einem öffentlichen Ausschuß Aussagen zu Einzelheiten der perversen Quälereien machen müssen. Die Untersuchungskompetenz dafür liegt selbstverständlich allein beim Gericht. Zudem besteht auch bei Untersuchungsausschüssen die Möglichkeit der nichtöffentlichen Sitzung, wovon z.B. im SachsenLB-Untersuchungsausschuß häufig Gebrauch gemacht wird.
Dr. Johannes Müller sagte zu den Vorwürfen Schneiders:
„Schäbig ist einzig und allein das heutige Verhalten von Professor Schneider im Plenum zu nennen, der zu absurden Verdrehungen greift, um den NPD-Antrag auf Untersuchungsausschuß als illegitim erscheinen zu lassen. Die Gefahr einer erneuten Traumatisierung Stephanies in einer Untersuchungsausschußsitzung ist gar nicht gegeben, da wir die Aufarbeitung der Tat an sich natürlich den Richtern überlassen, wir aber ganz unmißverständlich eine Aufklärung der behördlichen Pannenserie und der politischen Verantwortung dafür fordern. Mit seiner Argumentation mißbraucht Schneider das Leid von Stephanie, um seine Parteikollegen im Justiz- und Innenressort vor einer wirksamen Untersuchung der von ihnen zu verantwortenden Versäumnisse zu schützen.“
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0160) 67 23 112
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