Das Verwaltungsgericht Dresden hat heute einem Eilantrag des Sportwettenanbieters bwin aus Neugersdorf/Oberlausitz stattgegeben und damit den sofortigen Vollzug des Gewerbeverbots gestoppt, den das zuständige Regierungspräsidium Chemnitz im August erlassen hatte.
Die Behörde, die dem sächsischen Innenministerium untersteht, hatte ihr Verbot mit der vermeintlichen Rechtswidrigkeit der Veranstaltung von Sportwetten durch private Anbieter begründet. Den Dresdner Richtern erschien es seltsam, daß diese Praxis jahrelang geduldet wurde. Bwin selbst beruft sich auf eine Lizenz aus DDR-Zeiten.
Das Verwaltungsgericht begründete seine heutige Entscheidung mit der Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Unternehmens im Falle eines sofortigen Verbotes. Auch der drohende Verlust von 52 Arbeitsplätzen fiel bei der Entscheidung erfreulicherweise mit ins Gewicht. Ein endgültiges Urteil bleibt dem später folgenden Hauptsacheverfahren vorbehalten.
Der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller erklärte zu dem heutigen Beschluß:
„Die NPD-Fraktion sieht sich durch die einstweilige Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt. Wir Nationaldemokraten hatten in der September-Plenarsitzung des Sächsischen Landtages das sofortige Verbot mit einem eigenen Antrag angegriffen und dabei ebenfalls auf den drohenden Arbeitsplatzverlust in der ohnehin strukturschwachen Oberlausitz hingewiesen. Ein weiteres wichtiges Argument gegen die hektische Betriebsamkeit der Staatsregierung war für uns die drohende Schadensersatzklage gegen den Freistaat im Falle eines Verbotes, das später zurückgenommen werden muß. Ich fordere die Staatsregierung auf, die heutige Entscheidung zu respektieren und auf Rechtsmittel zu verzichten.“
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0160) 67 23 112
www.npd-fraktion-sachsen.de
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