Mit heute zugestellten Beschlüssen hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof zwei von dem verstorbenen NPD-Landtagsabgeordneten Uwe Leichsenring gegen Landtagspräsident Erich Iltgen (CDU) und den Sächsischen Landtag angestrengte Organstreitverfahren für beendet erklärt. Im einen Verfahren stand Leichsenrings Entfernung aus dem Landesbank-Untersuchungsausschuß auf dem Prüfstand. Im anderen jedoch ging es um seinen aufsehenerregenden Ausschluß von drei Landtagssitzungen: Leichsenring war böswillig unterstellt worden, er hätte am 11. Mai 2006 in der Debatte zum Thema „Linke Gewalt am 1. Mai“ auf Deportationszüge in der NS-Zeit angespielt. Tatsächlich hatte er in seinem Debattenbeitrag über Sonderzüge gesprochen, die man an manchen Tagen einsetzen müßte, wenn man jeden linksextremistischen Täter so abführen wollte, wie die beiden Potsdamer Verdächtigen im Fall Ermyas M. Er hatte bei dem Wort „Sonderzug“ keine Assoziation mit dem NS-Regime, sondern dachte im Zusammenhang mit dem Thema „Gewalt am 1. Mai“ an die früher von der Polizei bei Demonstrationen eingesetzten Sonderzüge. Am 30. Mai 2006 hatte der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen immerhin eine einstweilige Anordnung erlassen, wonach Uwe Leichsenring ab sofort bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts an den Plenar- und Ausschußsitzungen teilnehmen konnte.