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Selbsternannte Demokraten verweigern Diskussion über EU-Verfassung

21.07.2006 | von Frank Franz

In der Debatte um den NPD-Antrag auf eine abstrakte Normenkontrollklage der Sächsischen Staatsregierung vor dem Bundesverfassungsgericht boten die selbsternannten Demokraten im Sächsischen Landtag erneut eine bemerkenswerte Vorstellung, die ihr Verständnis von parlamentarischer Demokratie offenbarte.

 
Zunächst waren nach der Mittagspause neben den NPD-Abgeordneten nur 10 Vertreter der anderen Fraktionen anwesend. Als der Fraktionsvorsitzende Holger Apfel diesen Zustand und die gestrigen Ausfälle des SPD-Fraktionschefs Prof. Cornelius Weiss gegen den CDU-Abgeordneten Dr. Matthias Rößler kritisierte, versuchte ihn die Vizepräsidentin Regina Schulz (PDS) zu unterbrechen.
 
Zur Begründung des NPD-Antrages sagte Holger Apfel u.a.:
 
„Mit unseren Antrag wollen wir die Staatsregierung gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 des GG auffordern, ein Normenkontrollverfahren zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des deutschen Zustimmungsgesetzes zum EU-Verfassungsvertrag zu starten.
 
1. Weil es konkrete Tatsachen gibt, die eine Grundgesetzwidrigkeit der EU-Verfassung wohl möglich erscheinen lassen …
 
2. Weil seit dem Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein erheblicher Machtzuwachs der EU stattgefunden hat, der Zweifel an der Gültigkeit der 1993 vom BVG im Maastricht-Urteil aufgestellten Annahmen über den Charakter der EU aufkommen läßt.
 
3. Weil nur ein abstraktes Normenkontrollverfahren eine umfängliche Prüfung der Verfassungsmäßigkeit erlaubt, während die derzeit vorliegende Verfassungsbeschwerde des Bundestagsabgeordneten Dr. Peter Gauweiler nur eine eingeschränkte Prüfung am Maßstab des Gewährleistungsinhalts des Art. 38 Grundgesetz ermöglicht.
 
Sie, die Abgeordneten der Blockparteien, entmündigen unser Volk, indem Sie sich als gewählte Vertreter der Pflicht zum kontroversen Diskurs über Schicksalsfragen – wie z.B. der EU-Verfassung – entziehen. Wie sollen diese Fragen im Volk seriös diskutiert werden, wenn selbst in den Parlamenten nur die Einheitsmeinung zugelassen ist, und die Partei- und Fraktionsdisziplin das Bild völlig beherrscht?
 
Die Folge ist eine permanente Machtverschiebung nach Brüssel und der Verzicht gewählter Volksvertreter auf die Ausübung ihres Mandats. Es ist tatsächlich ein Verzicht auf die Ausübung des Mandats, wenn Abgeordnete damit zufrieden sind, Gesetze durchzuwinken. Gesetze, die von einer ausländischen Behörde vorgeschlagen, von größtenteils ausländischen Regierungschefs beschlossen und von einem ebenfalls größtenteils ausländischen Parlament abgesegnet worden sind.
 
Was ist das bloß für eine merkwürdige Demokratie? Welchen Grund hat der Wähler, Sie unter diesen Umständen überhaupt noch zu wählen? Und ist es nicht auch ein Verzicht auf die Ausübung des Mandats, wenn Abgeordnete Knebelverträge gegen das eigene Land widerspruchslos hinnehmen – ohne Ansatz einer kritischen Auseinandersetzung?“
 
Das Volk – der Souverän nach Artikel 20 Grundgesetz – wurde nicht gefragt. Nur eine kleine Minderheit der Deutschen hatte auch nur die geringste Ahnung von der Tragweite des Vertrages. Auch die Mehrheit der Volksvertreter kannte den Inhalt nicht – schon gar nicht seine umwälzenden Folgen.“
 
PDS-Fraktionschef Prof. Porsch verstieg sich anschließend zu der Behauptung, eine Diskussion mit der NPD sei nicht möglich, weil diese nicht deutsch spreche (!), sondern die Sprache des „Dritten Reiches“ verwende. Als Beispiele führte er die Begriffe Protektorat und Knebelverträge an.
 
Auch der SPD-Redner Enrico Bräunig fiel durch seine geistige Armut auf und ging unter dem Vorwand, den NPD-Antrag durch eine Auseinandersetzung mit ihm nicht adeln zu wollen, in seinem Beitrag auf keines der Argumente der NPD ein. Die Rechtsauffassung des renommierten Staatsrechtlers Prof. Karl Albrecht Schachtschneider tat er als „juristische Einzelmeinung“ ab. Prof. Schachtschneider hatte im vergangenen Jahr als von der NPD-Fraktion benannter Sachverständiger in einer Anhörung zu einem Antrag der Nationaldemokraten mit ähnlicher Zielrichtung Stellung genommen und dort seine ablehnende Haltung zur EU-Verfassung juristisch überzeugend dargestellt.
 
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0160) 67 23 112
www.npd-fraktion-sachsen.de
 
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