Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gestern entschieden, das Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten einzustellen, die im März 2006 das Kind einer seit Dezember 2004 (!) abschiebepflichtigen Asylbewerberin aus Angola aus dem Kindergarten abgeholt und für einige Stunden beim Dresdner Kindernotdienst untergebracht hatten. Der Fall hatte in der Öffentlichkeit für heftige Diskussionen gesorgt. Im Sächsischen Landtag war es am 7. April 2006 zu einer hitzigen Debatte gekommen, nachdem der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel den Fall so dargestellt hatte, wie er jetzt offensichtlich von der Staatsanwaltschaft eingeschätzt wurde: Als legale polizeiliche Maßnahme, um die abgelehnte und deshalb untergetauchte Asylbewerberin wieder mit ihrem Kind zusammenzuführen und gemeinsam in ihre Heimat abzuschieben.
Zur Einstellung der Verfahren sagte der NPD-Fraktionsvorsitzende heute in Dresden:
„Selbst die besonders linkslastige Staatsanwaltschaft Dresden hat eingesehen, daß hier auf keinen Fall von einer menschenrechtswidrigen Polizeiaktion gesprochen werden kann und hat deshalb die Verfahren gegen die beteiligten Polizeibeamten und ihre Vorgesetzten wegen angeblicher Entziehung Minderjähriger, Freiheitsberaubung und erpresserischen Menschenraubes eingestellt. Bemerkenswert an dem Fall war, daß die Anzeigen von der rückgratlosen Polizeiführung angestoßen wurden und sich der sächsische Innenminister in der Öffentlichkeit von seinen Beamten distanziert hat, statt ihnen in dieser für sie schwierigen Situation beizustehen. Nachdem die Haltlosigkeit der Vorwürfe nun feststeht, fordere ich Innenminister Buttolo auf, sich bei den Polizisten für sein schäbiges Verhalten zu entschuldigen!“
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0160) 67 23 112
www.npd-fraktion-sachsen.de
]]>