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Aufregung im Landtag bei Debatte um Antidiskriminierungsgesetz

23.06.2006 | von Frank Franz

Im Sächsischen Landtag kam es heute zu einer hitzigen Debatte zum geplanten Antidiskriminierungsgesetz. Die NPD- und die FDP-Fraktion hatten dazu Anträge eingebracht, mit denen die Staatsregierung aufgefordert wurde, im Bundesrat gegen den Entwurf aufzutreten.

 
So stellte die PDS-Abgeordnete Caren Lay eine inhaltliche Übereinstimmung der FDP mit der NPD fest. Der SPD-Abgeordnete Enrico Bräunig war der Meinung, daß die „FDP auf einen Zug aufgesprungen ist, auf dem die NPD schon saß“.
Auch der grüne Antifa-Einpeitscher Johannes Lichdi rief die FDP auf, in sich zu gehen. Er äußerte sogar die Befürchtung, „daß der Konsens der Demokraten im Umgang mit der NPD bröckelt“.
 
Ein tief betroffener FDP-Abgeordneter Sven Morlok nannte diese Angriffe daraufhin einen „Tiefpunkt der demokratischen Fraktionen im Umgang mit der NPD“.
 
Der Parlamentarische Geschäftsführer Uwe Leichsenring erklärte, er könne diese Einschätzung nicht teilen. Für ihn sei es ein heiterer Nachmittag gewesen.
Gleiche Themen sollen nach der Geschäftsordnung des Landtages zusammen behandelt werden, genau diese sei heute geschehen.
 
Für Aufregung sorgte auch die scherzhafte Bezeichnung „Parlaments-Domina“ für die PDS-Abgeordnete Lay durch Leichsenring, weil diese mit strenger Stimme die Anträge von NPD und FDP angeprangert hatte und den Nationaldemokraten u.a. einen „totalitären Rassismus“ vorwarf. Frau Lay hatte in ihrem Redebeitrag auch ausdrücklich vor „monokulturellen Belegschaften“ in Unternehmen gewarnt, womit sie sich ein weiteres Mal als linke Vorkämpferin der multikulturellen Gesellschaft profilierte.
 
Zuvor hatte Leichsenring die Ablehnung des Antidiskriminierungsgesetzes durch die NPD-Fraktion begründet. Der NPD-Abgeordnete kritisierte die aus dem Gesetz resultierende bürokratische Belastung insbesondere für die Wirtschaft, die entstehende Rechtsunsicherheit und die hohen Kosten durch absehbare Klagen von angeblich Diskriminierten sowie die geplanten Beiräte. Auch die geplante Beweislastumkehr und das Verbandsklagerecht lehnte Leichsenring ab. Letzteres soll selbst dann bestehen, wenn der angeblich Diskriminierte selbst nicht einmal die Verletzung eigener Rechte geltend machen möchte!
„Es handelt sich um eine ‚Verschlimmbesserung’ der einschlägigen EU-Richtlinien durch eine ‚Rot-Grün-Light’-Version des vormaligen – zurecht kritisierten Antidiskriminierungsgesetzentwurfes“, so der Parlamentarische Geschäftsführer der Nationaldemokraten. Mit dem Gesetzentwurf liege der offensichtliche Versuch der Beschränkung der Vertragsfreiheit durch die Hintertür vor.
 
Da sich die NPD-Fraktion bei ihrem Stimmverhalten allein von sachlichen Erwägungen leiten läßt, stimmte die NPD-Fraktion nicht nur ihrem eigenen, sondern auch dem FDP-Antrag zu, der jedoch von den anderen etablierten Parteien mehrheitlich abgelehnt wurde.
 
Leichsenring sagte nach der Sitzung zum Verlauf der Debatte:
 
„Wie unlogisch die aufgeregten Stellungnahmen von PDS, SPD und Grünen waren, scheint den Rednern der politischen Linken schon gar nicht mehr aufzufallen. Denn der Konsens der vermeintlichen und selbsternannten Demokraten im Umgang mit der NPD-Fraktion sieht beispielsweise vor, jeden NPD-Antrag, unabhängig von seinen Inhalten, abzulehnen, was nicht nur Diskriminierung in Reinform ist, sondern auch den Parlamentarismus ad absurdum führt und auf eine reine Abstimmungsmaschinerie reduziert, da Abstimmungsergebnisse vorher festgelegt werden und weder von Gewissensentscheidungen noch vom Austausch von Argumenten abhängig sind.“
 
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0160) 67 23 112
www.npd-fraktion-sachsen.de
 
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