Das Amtsgericht Dresden stellte am 31. Mai die Verfahren gegen 7 Tatverdächtige ein, die gemeinsam mit ca. 60 weiteren Linken am 13. Februar 2003 mit Steinen und Brandsätzen eine Straßenbahn angegriffen hatten, in der sich Teilnehmer des JLO-Trauermarschs befanden. Mehrere Fahrgäste wurden verletzt, an der Straßenbahn entstand ein Sachschaden von 6000 Euro.
Die Verfahrenseinstellung nach Paragraph 153 der Strafprozeßordnung wurde mit einer geringen Schuld der Täter und mangelndem öffentlichen Interesse an einer Strafverfolgung begründet. Der Steuerzahler darf nun die Kosten für das Verfahren übernehmen, u.a. die Honorare der Anwälte, die nach einem Bericht der „Sächsischen Zeitung“ für die 20-minütige Verhandlung bis aus Berlin anreisten.
Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel hatte aufgrund des Eindrucks der Verschleppung des Verfahrens am 15.3. 2005 und am 8.3. 2006 Kleine Anfragen an die Staatsregierung gestellt. In seiner letzten Anfrage hatte Apfel die Staatsregierung u.a. gefragt, ob sie seine Ansicht teilt, daß durch die lange Dauer des Ermittlungsverfahrens die strafrechtliche Ahndung des Landfriedensbruchs gefährdet ist. Justizminister Mackenroth wollte dieser Ansicht nicht folgen. Jetzt wurde jedoch am Rande des Prozesses bekannt, daß „eine Beweisaufnahme nach so langer Zeit […] angeblich kaum eine Grundlage für eine Verurteilung geschaffen (hätte)“, so ein SZ-Reporter.
Holger Apfel erklärte heute zum Ausgang des Verfahrens:
„Die Entscheidung des Dresdner Amtsrichters Hajo Falk reiht sich ein in eine Kette von skandalösen Entscheidungen der sächsischen Justiz.
Am 10. Mai sprach das Amtsgericht Chemnitz Robin L. frei, der angeklagt war, gegen Teilnehmer einer NPD-Wahlkampfveranstaltung am 16. August 2005 in Chemnitz Steine geworfen zu haben. Unser Fraktionspressesprecher wurde damals am Kopf getroffen und mußte genäht werden. Vor Gericht gab der Angeklagte an, nur mit Rindenmulch geworfen zu haben – das Gericht folgte offensichtlich dieser dreisten Schutzbehauptung.
Am 22. Mai stellte der Zwickauer Staatsanwalt Rzehak das Ermittlungsverfahren aufgrund meiner Anzeige gegen Tim D. wegen Nötigung, Sachbeschädigung, Bildung einer kriminellen Vereinigung und Verstößen gegen das Versammlungsgesetz ein. ein.
Bei der haarsträubenden 14-seitigen Einstellungsverfügung handelt es sich um eine antifaschistische Fleißarbeit des Staatsanwalts Rzehak.
Die angezeigten Personen hatten an einer ‚Antifaschistischen Kaffeefahrt’ teilgenommen und dabei u.a. einen Ladeneingang zugemauert. Die Staatsanwaltschaft sieht Antifa-Aktionen vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Zum Zumauern der Ladentür mit Gasbetonsteinen wird in der Einstellungsverfügung allen Ernstes festgestellt, daß eine Sachbeschädigung nicht vorliege, weil ‚eine Substanzveränderung am Gebäude nicht dauerhaft herbeigeführt worden sei’. Hinsichtlich des angezeigten Verstoßes gegen das Versammlungsrecht räumt die Staatsanwaltschaft zwar ein, daß es sich nicht um eine Spontandemonstration handelt, die ‚Kaffeefahrt’ also eigentlich anmeldungspflichtig gewesen wäre. Dies sei jedoch ‚so für die anwesenden polizeilichen Einsatzkräfte sowie die […] ebenfalls anwesenden Verantwortlichen der zuständigen Ordnungsämter nicht eindeutig zu erkennen’ gewesen. Bemerkenswert ist auch, daß der gemeinsam mit der PDS-Landtagsabgeordneten Frey-Maria Klinger angeblich als ‚parlamentarischer Beobachter’ anwesende Grünen-Abgeordnete und Antifa-Einpeitscher Johannes Lichdi zunächst als Ansprechpartner der Polizei fungierte, ehe er dieser eine andere Person als Antifa-Kontaktmann empfahl.
Am 24. Mai teilte der für seine Linkslastigkeit bekannte Dresdner Oberstaatsanwalt Jürgen Schär mit, daß die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsverfahren gegen Innenminister Buttolo und den zuständigen Polizeiführer wegen der Duldung der Blockade des Trauermarschs der Jungen Landsmannschaft Ostpreußen am 11. Februar 2006 eingestellt hat.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte damals, daß die für eine Auflösung der Gegendemonstration notwendigen Mittel, wie z.B. Wasserwerfer, ‚unangemessen’ gewesen wären. Bereits am 22. Februar hatte der ehemalige DDR-Staatsanwalt Schär die Ermittlungsverfahren gegen fünf linke Landtagsabgeordnete, die sich an der rechtswidrigen Blockade beteiligt hatten, wegen ‚fehlender Verwerflichkeit und geringer Schuld’ eingestellt.
Die politische Verantwortung für die skandalösen, politisch motivierten Entscheidungen der sächsischen Justiz und Polizei tragen die CDU-Minister Buttolo und Mackenroth.
Die NPD-Fraktion wird diese Entwicklung in den nächsten Monaten verstärkt zum Thema ihrer parlamentarischen Arbeit im Sächsischen Landtag machen. Die Feinde des Rechtsstaates in den Ministersesseln und ihre Helfer dürfen in Sachsen nicht ungeschoren davonkommen.“
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0160) 67 23 112
www.npd-fraktion-sachsen.de
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