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NPD legt umfangreichen Änderungsantrag zum Umweltinformationsgesetz vor

10.05.2006 | von Frank Franz

In der heutigen Plenarsitzung hat der Sächsische Landtag das „Gesetz über den Zugang zu Umweltinformationen für den Freistaat Sachsen“ behandelt. Das Gesetz soll die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit jedermann den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt erhalten kann. Nach der Novellierung des Umweltinformationsgesetzes des Bundes, das bis dahin auch für Sachsen galt, hätte eine entsprechende gesetzliche Regelung bereits vor über 14 Monaten erfolgen müssen.

 
Bürgerfreundlichkeit und keine bürokratischen Hürden gefordert
 
Die NPD hat zu dem Gesetzentwurf einen umfangreichen Änderungsantrag vorgelegt. Im wesentlichen sollte das Gesetz durch klarere Formulierungen bürgerfreundlicher werden. Neben den bürokratischen Hürden kritisierte der NPD-Vertreter auch den hohen Kostenrahmen im Entwurf.
 
Der umweltpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Matthias Paul, erklärte dazu:
 
„Überlegen wir uns doch einmal, für wen wir dieses Gesetz schaffen.
Jemand, der Umweltinformationen benötigt, tut dies oft aus ideellen Motiven und nicht weil er Profit daraus schlagen möchte.
Deshalb müssen wir darauf achten, das Gesetz ohne große Hürden auszugestalten.
Der bürokratische Aufwand, vielmehr aber die finanzielle Belastung für den Antragsteller, müssen so gering wie möglich gehalten werden.“
 
Ein Gesetz ohne „Hintertüren“
 
Neben den Kostenregelungen im Gesetzentwurf der Staatsregierung wandte sich die NPD mit ihrem Änderungsantrag auch gegen die restriktiv gestalteten Ablehnungsgründe, die zum Teil jeder Grundlage entbehren.
Beispielsweise sollten Behörden die Herausgabe von Umweltinformationen verweigern dürfen, wenn der Sachverhalt Gegenstand behördeninterner Beratungen ist.
 
Der NPD-Abgeordnete Matthias Paul kritisierte dies scharf:
 
„Warum sollen Umweltinformationen verweigert werden dürfen wenn vertrauliche Beratungen von informationspflichtigen Stellen betroffen sind?
Das bedeutet konkret, wenn eine Behörde eine ‚Umwelt-Leiche’ im Keller hat, also nach Möglichkeit etwas verbergen möchte, macht sie es zum Gegenstand einer vertraulichen Beratung. So einfach werden Probleme aus der Welt geschafft!
Solche Regelungen brauchen wir nicht im Gesetz, weil sie schlicht und ergreifend dem Gesetzeszweck zuwiderlaufen.“
 
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0160) 67 23 112
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