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Verheerenden IAS-Standard rasch überarbeiten!

06.04.2006 | von Frank Franz

In einem gestern im Plenum des Sächsischen Landtages diskutierten Antrag forderte die NPD-Fraktion eine mittelstandsfreundliche Überarbeitung der internationalen Bilanzregeln „International Financial Reporting Standards“ (IFRS) und die Berücksichtigung von nationalen Besonderheiten beim Standardsetzungsverfahren der mittelständischen Bilanzierung.

 
Insbesondere der Standard IAS 32 hatte in den vergangenen Monaten im deutschen Mittelstand für große Unruhe gesorgt, da er eine bilanzielle Behandlung des Eigenkapitals verlangt, der dieses im schlimmsten Fall auf Null setzt und damit solvente Unternehmen zu überschuldeten macht. Kommt es hier nicht zu einer Anpassung, stehen diese Unternehmen angesichts der Bonitätsregeln auf dem Kapitalmarkt und der Beurteilung nach Basel-II-Kriterien vor einer dramatischen Schlechterstellung. Die Bilanzierung nach den IFRS ist für kapitalmarktorientierte Unternehmen in der seit dem 1. Januar 2005 Pflicht.
 
Uwe Leichsenring, finanzpolitischer Sprecher der NPD-Fraktion, äußerte im Landtag:
 
„Wozu dienen Bilanzierungsregeln? Sie sollen Bilanzen lesbar und verständlich machen. Insofern kann man Bilanzierungsregeln mit einer Sprache vergleichen. Die ‚Sprache HGB‛ war lange anerkannt, weil die im Regelfall deutschen Adressaten die Sprache HGB verstanden … Die IFRS unterscheiden sich stark vom deutschen und kontinentaleuropäischen System, denn sie sind darauf gerichtet, dem Leser, insbesondere dem Anleger, einen auf den Gegenwartswert des Unternehmens fixierten Blick zu bieten und weisen eine starke Tendenz zur Zeitwertbilanzierung auf. Es liegt in der Natur der Sache, daß bei diesem System eine Vielzahl von Marktbewertungen nötig wird, durch die ein großer Ermessensspielraum in die Bilanzierung getragen wird … Besonders bedenklich im Zuge der Entwicklung der IFRS stimmt die neueste Fassung des Standards IAS 32 und der dazu vorliegende Entwurf einer Stellungnahme des ‚Instituts der Wirtschaftsprüfer‛. Sowohl die Fassung als auch die Stellungnahme besagen, daß Minderheitsanteile fremder Gesellschafter bei Personenhandelsgesellschaften keinen Eigenkapitalcharakter haben, sondern als Fremdkapital auszuweisen sind. Die Begründung lautet, daß die Fremdeinlage kündbar ist und durch die auf Seiten der Gesellschaft bestehende Rückzahlungsverpflichtung eine Finanzverbindlichkeit ausgewiesen werden muß.
 
Diese formale Argumentation geht an der tatsächlichen Rolle der GmbH & Co. KG vorbei, die aus steuerlichen Gründen vielfach an die Stelle der GmbH getreten ist. Zudem werden in aller Regel solche Beteiligungsverhältnisse nicht durch Kündigung eines Minderheitsgesellschafters aufgelöst, sondern durch den Verkauf des Gesellschaftsanteils. Deshalb sollte auch sachlich eine solche Beteiligung wie eine GmbH-Beteiligung bilanziert werden. Der entsprechende Entwurf sollte dringend noch einmal überprüft und entsprechend verändert werden. Gerade deutschen Personenhandelsgesellschaften drohen Nachteile, wenn Gesellschaftereinlagen künftig als Verbindlichkeiten zu bilanzieren sind.“
 
Die Redner der anderen Fraktionen gingen gar nicht auf die in dem NPD-Antrag aufgeworfenen Probleme ein, sondern begnügten sich mit einer Aneinanderreihung sachferner Gemeinplätze. Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Mario Pecher, bemerkte, daß die IFRS „kein Teufelszeug“ seien. Ihre Übernahme durch die EU zeige, „wie wichtig es ist, zu weltweit einheitlichen Regeln zu kommen.“
 
Michael Weichert, der für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ans Mikrophon trat, äußerte zuerst seine Verwunderung darüber, daß die NPD-Fraktion sich mit Einzelheiten der internationalen Bilanzierung befasse, um dann zu behaupten, daß die NPD mit ihrem Antrag eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag plagiiere. Dies kann aber schon deshalb nicht sein, weil die Einbringung der Kleinen Anfrage der FDP im Bundestag ungefähr zeitgleich mit der Einbringung des NPD-Antrages im Sächsischen Landtag erfolgte und die NPD-Initiative wesentlich umfangreicher und detaillierter als die FDP-Anfrage ist.
 
Wirtschaftsminister Thomas Jurk zog es vor, auf die eigentlich obligatorische Stellungnahme der Staatsregierung zu verzichten, offensichtlich weil ihm das Thema zu komplex war. Der NPD-Antrag wurde mit den Stimmen der etablierten Parteien abgelehnt.
 
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0160) 67 23 112
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