Die etablierten Parteien des Sächsischen Landtages haben heute einen Antrag der NPD-Fraktion für die Wiedereinführung der Todesstrafe für Kindermörder abgelehnt.
Die Sächsische Staatsregierung sollte durch eine Bundesratsinitiative darauf hinwirken, daß die der Wiedereinführung der Todesstrafe entgegenstehenden Rechtsvorschriften auf Bundes- und europäischer Ebene geändert werden.
In Fällen von Kindesmißbrauch sollte der Strafrahmen deutlich erhöht werden. In schweren Fällen wollte die NPD die Mindeststrafe auf 10 Jahre mit anschließender lebenslanger Sicherungsverwahrung erhöhen. Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge sollte künftig mit lebenslanger Haft bestraft werden.
Zur Vorbeugung und zur besseren Aufklärung von derartigen Straftaten wollten die Nationaldemokraten eine Gen-Datenbank für Sexualstraftäter einrichten. Entlassene Sexualstraftäter sollten einer lebenslangen Meldepflicht unterliegen. Nach amerikanischem Vorbild wollte die NPD eine über das Internet abrufbare bebilderte Datenbank aller Sexualstraftäter mit ihren aktuellen Meldedaten veröffentlichen lassen.
Die Todesstrafe sei mit der Menschenwürde unvereinbar, argumentierten die Vertreter des etablierten Parteienkartells und deshalb verfassungswidrig. Nach dieser Logik muß es z.B. in den USA und in Polen, wo Staatspräsident Lech Kaczynski eine Wiedereinführung der Todesstrafe beabsichtigt, um die Menschenwürde sehr schlecht stehen – eine erstaunliche Erkenntnis bei Politikern, die sonst bei jeder Gelegenheit ihre Verbundenheit mit den USA betonen und die deutsch-polnische Freundschaft beschwören.
Angeblich erhöhe die Todesstrafe die Gefahr für die Opfer, behauptete der FDP-Rechtspolitiker Dr. Jürgen Martens. Die Todesstrafe halte nicht vor der Begehung von Morden an Kindern ab. Nach dieser Argumentation müßte man allerdings jegliche Strafverfolgung abschaffen, weil dies auch für andere, d.h. niedrigere Strafrahmen gelten könnte.
Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel stellte den Schutz der Opfer in den Mittelpunkt seiner Rede:
„Die Frage ist: was ist uns der Schutz unserer Kinder überhaupt wert? Welchen Wert haben die Kinder für unser Gemeinwesen – für unseren Staat überhaupt? Und wie gedenkt dieser Staat denn eine Verletzung dieses Wertes zu sanktionieren? … Was ist das für eine Menschenwürde des Grundgesetzes, die die Menschenwürde des Täters vor die Menschenwürde des Opfers stellt?“
Apfel verwahrte sich in seiner Rede auch gegen den Vorwurf des Populismus:
„Populismus“ kommt von dem lateinischen Begriff ‚populus’, d. h. ‚Volk’ und dieser politische Kampfbegriff soll diejenigen verächtlich machen, die ‚dem Volk aufs Maul schauen’. Dafür brauchen wir uns nicht zu schämen! Wir geben offen zu, daß wir die Sachwalter der Lebensinteressen unseres deutschen Volkes sind! Der umfassendste Schutz der Wehrlosesten in unserem Lande – also unserer Kinder – ist uns selbstverständlich ein Herzensanliegen!“
Der Parlamentarische Geschäftsführer Uwe Leichsenring stellte in seinem Redebeitrag fest:
„Ein wirksamer Opferschutz ist ein weitaus wichtigeres Rechtsgut als das ‚Recht’ der Täter, ein erneutes Delikt zu begehen. Der wirksamste Opferschutz ist aber der, potentielle Sexualstraftäter vorsorglich unter Verschluß zu halten.“
CDU, PDS und Grüne beteiligten sich nicht an der Debatte. Ihnen ist der bessere Schutz von Kindern vor Sexualstraftätern offensichtlich gleichgültig.
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0160) 67 23 112
]]>