Aktuell

NPD-Fraktion für Artenschutz und den Erhalt eines guten ökologischen Zustandes von Stillegungsflächen

28.02.2006 | von Frank Franz

Die NPD-Fraktion hat in der vergangenen Woche dem Landtag einen Antrag vorgelegt, in dem die Staatsregierung aufgefordert wird, sich einem Vorstoß von Hessen und Baden-Württemberg sowie dem Kompromißvorschlag einiger anderer Bundesländer zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung entgegenzustellen.

 
Die geplante Änderung hatte die Abschaffung der sogenannten Sperrfrist für die maschinelle Bearbeitung der Stillegungsflächen zum Ziel, welche in den zuständigen Bundesratsauschüssen abgelehnt wurde. Statt dessen soll nun ein Änderungsentwurf, der eine Verkürzung der Sperrfrist um einen Monat vorsieht, dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt werden.
 
Stillgelegte Landwirtschaftsflächen müssen, um ihre potentielle landwirtschaftliche Nutzbarkeit zu erhalten, einmal jährlich gemulcht oder aller zwei Jahre gemäht werden.
Da die Stillegungsflächen den Lebensraum für zahlreiche bedrohte Tierarten bilden und insbesondere Bodenbrütern, aber auch Niederwildarten ein Rückzugsgebiet für die Jungenaufzucht bieten, wurde die Sperrfrist vom 1. April bis zum 15. Juli eines jeden Jahres eingeführt.
Innerhalb dieser Sperrfrist dürfen die Stillegungsflächen nicht bearbeitet werden, um ein Ausmähen der Gelege oder Jungtiere zu vermeiden.
 
Der umwelt- und agrarpolitische Sprecher der NPD-Fraktion, Matthias Paul, (MdL), erklärte dazu:
 
„Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum die bestehende Regelung, die einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz leistet, nun verändert werden soll. Die Stillegungsflächen haben sich zu wertvollen Lebensräumen entwickelt, in denen sich auch Arten, deren Lebensraum durch intensive Landnutzung beschnitten wurde, wieder stärker vermehren. Dafür haben die meisten Landwirte Verständnis und sprechen sich häufig mit Naturfreunden und Jägern ab, wenn es um das Mähen dieser Flächen geht. Ich kann Landwirte durchaus verstehen, die die Flächen lieber vor dem 15. Juli bearbeiten würden, um sich dann voll auf die beginnende Ernte zu konzentrieren. Ich denke, diese kleine Einschränkung kommt den bedrohten Arten und damit der gesamten Natur, die schließlich auch Grundlage der Landwirtschaft ist, zugute.“
 
Da den Beratungen in den Bundesratsausschüssen in Kürze eine Abstimmung im Bundesrat folgt, versuchte die NPD-Fraktion im Ausschuß mit einer Erweiterung der Tagesordnung noch auf das Abstimmungsverhalten Sachsens im Bundesrat einwirken zu können.
 
Der Ausschuß für Umwelt und Landwirtschaft hat gestern die Behandlung des Antrages abgelehnt, obwohl sich eine übergroße Mehrheit der Ausschußmitglieder bei der Entscheidung, ob der Antrag behandelt werden sollte, ihrer Stimme enthielt.
Die Sächsische Staatsregierung wird nun voraussichtlich im März der Verkürzung der Sperrfrist um einen Monat im Bundesrat zustimmen.
 
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0160) 67 23 112
www.npd-fraktion-sachsen.de
 
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