Aktuell

Todesstrafe wieder einführen!

16.02.2006 | von Frank Franz

Vor dem Hintergrund des gestern bekannt gewordenen Falles von Kindesmißbrauch an der dreizehnjährigen Stephanie, die nach einem wochenlangen Martyrium in einer Wohnung in Dresden lebend aufgefunden wurde, fordert die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag eine Grundgesetzänderung, die die Einführung der Todesstrafe für Fälle von schwerem, besonders grausamem Kindesmißbrauch oder Kindermord ermöglicht. Auch im aktuellen Fall wurde die Tat – wie in der Mehrzahl derartiger Fälle – von einem Wiederholungstäter begangen. Die Landtagsfraktion verweist hinsichtlich ihrer Entscheidung, in Kürze einen Antrag für eine Bundesratsinitiative der Staatsregierung für eine Grundgesetzänderung zur Wiedereinführung der Todesstrafe einzubringen, auf das NPD-Parteiprogramm und die nationaldemokratische Grundforderung unter dem Leitmotiv „Sicherheit durch Recht und Ordnung“.

 
Die Todesstrafe wurde 1871 in das deutsche Strafgesetzbuch aufgenommen, dann aber nicht in das Grundgesetz übernommen. Es gab in der Geschichte der Bundesrepublik allerdings mehrere Anträge auf Wiedereinführung der Todesstrafe, die nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit fanden.
 
Der Fraktionsvorsitzende Holger Apfel äußerte zum jüngsten Vorfall und der Initiative der NPD-Fraktion zur Wiedereinführung der Todesstrafe:
 
„Ernst Jünger bemerkte einmal, daß der Liberalismus in seiner Extremform am Ende immer Mördern die Tür aufschließt. Diese zeitlose Erkenntnis bestätigt sich in Deutschland immer wieder auf schreckliche Art und Weise. Rechte sind mit Pflichten verbunden, und wer sich auf die Menschenrechte bezieht, hat auch die Pflicht, das ‚Recht auf Leben‛ seiner Mitmenschen zu achten. Bei schwerem Kindesmißbrauch ist unserer Ansicht nach die Todesstrafe gerechtfertigt. Wer sich jedoch weiterhin für den gängigen liberalen Strafvollzug ausspricht, der unter dem Primat eines naiven Wunschdenkens und der ständigen Forderung nach Resozialisierung auch untherapierbarer Triebtäter steht, der möge sich darüber im klaren sein, daß er im Gegenzug potentiell ein ‚Todesurteil‛ für ein weiteres unschuldiges Kind ausspricht. Der aktuelle Fall erinnert an die Morde des Marc Dutroux in Belgien vor einigen Jahren und zeigt an, daß unter dem Deckmantel einer fundamentalen Liberalisierung unserer Gesellschaft schreckliche Formen längst überwunden geglaubter, exzessiver Grausamkeit zurückkehren. Deshalb muß unsere Gesellschaft die Kraft haben, Tabus zu setzen – Tabus, die das höchste Gut schützen, das wir haben, nämlich das Leben unserer Kinder. Das fordert auch die Sächsische Landesverfassung, in der es in Artikel 9 (‚Schutz von Kindern und Jugendlichen‛) heißt: ‚Das Land erkennt das Recht eines jeden Kindes auf eine gesunde seelische, geistige und körperliche Entwicklung an. Die Jugend ist vor sittlicher, geistiger und körperlicher Gefährdung besonders zu schützen.‛
 
Ich bin froh, daß es im ‚Fall Stephanie‛ zumindest nicht zu einem Mord kam, und spreche ihr und ihrer Familie – als schwachen Trost – im Namen meiner Fraktion unser tiefstes Mitgefühl aus.“
 
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0160) 67 23 112
www.npd-fraktion-sachsen.de
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