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NPD verlangt bessere Forderungsabsicherung für das Bauhandwerk

25.01.2006 | von Frank Franz

Die NPD forderte heute mit einem Antrag die Staatsregierung auf, durch eine Bundesratsinitiative den § 648a des Bürgerlichen Gesetzbuches ändern zu lassen, der die Sicherungsmöglichkeiten des Baugewerbes regelt. Bisher können solche Sicherungsleistungen nur von juristischen Personen verlangt werden, nicht jedoch von kleinen „Häuslebauern“, die den größten Teil der Kunden des mittelständischen und kleingewerblichen Bauhandwerks ausmachen.

Die Folge sind häufige Zahlungsausfälle für die kleinen Unternehmen, die diese mangels eigener Kapitaldecke sehr schnell in Zahlungsschwierigkeiten bringen.
 
Der NPD-Abgeordnete Alexander Delle erklärte dazu:
 
„Konkret zielt unser Antragsbegehren daher auf das Hinwirken der Staatsregierung zur Änderung des § 648 a BGB im Sinne auch einer vereinfachten Forderungsabsicherung ab. Bisher besteht die Möglichkeit einer Sicherungshypothek auf dem die Leistung zu erbringenden Grundstück oder der Zahlungsbürgschaft, allerdings letzteres nur innerhalb eines eingeschränkten Bereiches. Genau diesen Umstand würde die NPD-Fraktion gerne geändert wissen. Bei der jetzt bestehenden Hypothekenlösung ist die Rangstelle des von einem Forderungsausfall betroffenen Unternehmens häufig nicht zufriedenstellend.
Die unproblematischer zu realisierende Sicherungsbestellung der Gewährleistung einer Zahlungsbürgschaft ist nach derzeit gültiger Gesetzesregelung aber genau denjenigen Bauhandwerkern nicht möglich, die Aufträge von natürlichen Personen ausführen. Hierbei handelt es sich aber exakt um diejenige kleingewerbliche, mittelständische Klientel, die von der langanhaltenden Rezession im Bausektor am härtesten betroffen ist und wo folglich akuter Handlungsbedarf besteht. Die NPD-Fraktion erachtet die Differenzierung des § 648a BGB für nicht sachgerecht und zielt mit dem vorliegenden Antrag auf eine dementsprechende Modifizierung ab.“
 
Nach dem gleichen § 648a sind auch juristische Personen des öffentlichen Rechts von der Stellung von Sicherheiten ausgenommen. Auch diesen Zustand möchte die NPD mit ihrem Antrag abschaffen. Bekanntlich läßt die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand sehr oft zu wünschen übrig.
 
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0160) 67 23 112
www.npd-fraktion-sachsen.de
 
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