Nach mehreren von Nachrichtenagenturen verbreiteten Meldungen hat die Parlamentarische Kontrollkommission des Sächsischen Landtages heute einstimmig mitgeteilt, daß
– der Verfassungsschutz (VS) nach Einschätzung der PKK „nicht auf Weisung der Regierung
beim Austritt von drei NPD-Abgeordneten aus ihrer Fraktion aktiv geworden“ ist
– ein NPD-Vertreter sich selbst an den Innenminister gewandt und um Unterstützung beim
Austritt gebeten habe
– erst daraufhin Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Gespräche geführt hätten
– keiner der „Aussteiger“ „jemals als V-Mann für den Verfassungsschutz gearbeitet“ habe.
Dazu erklärte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel:
„1. Die Verzahnung zwischen Innenministerium und Landesamt für Verfassungsschutz ist so
eng, daß praktisch gar keine VS-Operation ohne enge Abstimmung mit der zuständigen
Abteilung im Innenministerium durchgeführt wird. Äußeres Zeichen für diese
Verzahnung ist z.B. die Tatsache, daß sich die VS-Bediensteten in der Regel als
Mitarbeiter des Innenministeriums vorstellen.
2. Der Abgeordnete Mirko Schmidt wandte sich im Sommer 2005 an
Innenminister de Maizière mit einem Brief, in dem er seine Absicht mitteilte, aus Partei
und Fraktion der NPD austreten zu wollen. Diese Absicht eines Abgeordneten ist laut
Grundgesetz und sächsischer Verfassung eine Gewissensentscheidung, auf die der
Innenminister weder direkt noch indirekt Einfluß nehmen darf. Trotzdem übermittelte de
Maizière den Brief an seinen Geheimdienst mit dem Auftrag, den Abgeordneten Schmidt
zu ‚bearbeiten’.
Allein dieser Vorgang weist das Verhalten des Innenministeriums – also der
Staatsregierung – als eindeutigen Verfassungsbruch aus.
3. Zudem weigerte sich laut ‚Süddeutscher Zeitung’ der VS-Sprecher Alrik Bauer, sich dazu
zu äußern, ob der Geheimdienstmann, von dem Herr Schmidt aufgesucht wurde, sich als
VS-Mitarbeiter oder als Mitarbeiter des Innenministeriums vorstellte. Sollte letzteres
zutreffen, wäre die Verantwortung des Innenministeriums und damit der Staatsregierung
zusätzlich erhärtet. Wir fordern die Mitglieder der PKK auf, diese Frage zu klären und die
Öffentlichkeit darüber zu informieren.
4. Die Mitteilung der PKK, die drei aus der NPD-Fraktion ausgetretenen Abgeordneten
hätten nie als V-Leute für den Verfassungsschutz gearbeitet, ist äußerst fragwürdig
einzustufen, denn laut § 16 des sächsischen Verfassungsschutzgesetzes sind die
Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission geheim. Lediglich wenn die
Mehrheit des Gremiums zuvor ihre Zustimmung erteilt hat, sind die PKK-Mitglieder zu
einer ‚Bewertung’ aktueller Vorgänge berechtigt. Deswegen ist die Frage an die PKK zu
richten, ob sie tatsächlich verbindlich bestätigen kann, daß die drei Abgeordneten nie als
V-Leute tätig waren. Oder handelt es sich vielmehr um eine zur Tatsache aufgewertete
Mutmaßung?
Was die Kommission verlautbarte, sind nichts als Schutzbehauptungen gegen die Anklage der NPD-Fraktion gegen Staatsregierung und Verfassungsschutz wegen Rechtsbrüchen bis hin zur Außerkraftsetzung wesentlicher Elemente der verfassungsmäßigen Ordnung. In dieser Angelegenheit hat die NPD-Fraktion eine Große Anfrage an die Staatsregierung gerichtet, die im März oder April auf die Tagesordnung des Plenums kommen wird.“
Auch die Behauptung des PDS-Vertreters in der PKK, Dr. André Hahn, in seiner heutigen Pressemitteilung („Den von der NPD behaupteten Verfassungsschutzskandal (…) hat es nach Lage der Dinge nicht gegeben.“), widerspricht nach Meinung von Apfel ganz klar den offiziellen Äußerungen der Verantwortlichen, wie z.B. der Äußerung von Innenminister Buttolo, die Austritte der drei Abgeordneten seien ein Beleg für die Wirksamkeit des ‚Aussteigerprogramms’ des VS.
Apfel dazu: „Die Erklärung von Dr. Hahn macht deutlich, worum es den in der PKK vertretenen NPD-Gegnern geht: Kaschieren der verfassungswidrigen Machenschaften der politischen Machthaber bei gleichzeitiger Wahrung eines Scheins von Rechtsstaatlichkeit.
Dieses kleinlaute Einschwenken von Dr. Hahn auf die Linie der Beschwichtiger steht auch in ganz klarem Widerspruch zu seinen früheren Erklärungen, nach denen es nicht die Aufgabe des Verfassungsschutzes sei, den Austritt von Abgeordneten aus ihren Fraktionen zu unterstützen und damit zur Veränderung der Mehrheitsverhältnisse im Landtag beizutragen.
Die authentischen Aussagen der Verantwortlichen belegen aber nach wie vor, daß der VS genau dies getan hat.“
Verwundert zeigte sich Apfel über eine Pressemitteilung der PDS-Abgeordneten Kerstin Köditz, die zu berichten weiß, daß der „Ausstieg“ „… im Fall Baier vom Landesamt für Verfassungsschutz mit dubiosen Methoden und unter erheblichem finanziellen Aufwand begleitet wurde“.
„Weiß Frau Köditz hier mehr als die Mitglieder der PKK oder hat sie evtl. Kenntnisse von Herrn Dr. Hahn ausgeplaudert? Für die NPD-Fraktion besteht noch erheblicher Klärungsbedarf“, stellte Apfel abschließend fest.
Am morgigen Donnerstag wird sich das Plenum in einer von der NPD-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte mit dem Thema befassen. Darüber hinaus hat die Fraktion den Landtagspräsidenten Erich Iltgen schriftlich aufgefordert, den Eingriffen der Staatsregierung in die Rechte des Landtags von Amts wegen entgegenzutreten.
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0160) 67 23 112
www.npd-fraktion-sachsen.de
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