Die PDS/Linksfraktion ist heute im Sächsischen Landtag mit einer Gesetzesinitiative gescheitert, eine „Antifaschistische Klausel“ als Staatsziel in der Verfassung des Freistaates Sachsen zu verankern. Schon bei einer Expertenanhörung zu diesem Gesetzentwurf der Linkspartei/PDS hatte der von der NPD benannte Sachverständige Professor Bernd Rabehl von der Freien Universität Berlin die Befürchtung geäußert, daß über eine derartige Klausel alte, einem „sozialistischen Rechtsverständnis“ entsprungene DDR-Rechtsbegriffe wie die „Boykotthetze“ in das bürgerliche Recht überführt werden könnten. Rabehl resümierte damals: „Mit einem abstrakten Feind, den man Faschismus nennt, ohne ihn konkret zu benennen, kann überhaupt kein Kampf gegen die Feinde der Demokratie aufgenommen werden.“
In der heutigen Plenarsitzung äußerte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel in seiner Rede:
„‚Antifaschismus‛ ist zum Modebegriff geworden, der heute bis in die sogenannte politische Mitte hinein Anschluß gefunden hat. In Wahrheit aber ist und bleibt der sogenannte Antifaschismus ein politischer Kampfbegriff, der sich wie kaum ein anderer zur Aufhebung einer freiheitlichen Ordnung eignet. Diese These erklärt sich daraus, daß der politische Antifaschismus den Dialog mit politischen Gegnern durch eine unüberwindbare Barriere verhindert und nur der endgültige Sieg über den Feind ein Zusammenleben unter Gleichgesinnten ermöglicht. Sogenannte Antifaschisten sprechen niemals vom Dialog, nur vom Kampf. Wie eine religiöse Sekte geht der Antifaschismus von einem Weltbild aus, das sich auf eine autoritäre Struktur und Philosophie beruft. Privilegiert und zur Führung berufen fühlen sich jene, die im Sinne der vermeintlich richtigen ‚antifaschistischen Lehre’ die Wahrheit erkennen. Wie Priester einer fundamentalistisch organisierten
Religionsgemeinschaft zelebrieren sie ihren Glauben. Sie warnen, beschwören und drohen – ihr Grundprinzip ist die Intoleranz… Es fehlen ihnen die Argumente, mit denen zum Beispiel Gegner einer offenen Einwanderungspolitik überzeugt werden könnten. Antifaschisten können nicht mal einen jungen Nationalen überzeugen, daß er unrecht hat. Alles, was ihnen einfällt, ist der Ruf nach Polizei und Staat, nach Gerichten und Verboten, nach Repression, Repression und nochmals Repression!
Die Zukunft gilt der Problemlösung – und nicht der Konfliktverschärfung durch Ausgrenzung. Lassen Sie uns daher diesen Ausfluß eines aggressiv-rückständigen Denkens – den uns die PDS in Form ihrer ‚Antifaschistischen Klausel’ vorgelegt hat – geschlossen zurückweisen!“
Im Verlauf seiner Rede erhielt Apfel zwei Ordnungsrufe von der Vizepräsidentin des Landtages, Regina Schulz (Linksfraktion), weil er die Kritik des Landtagspräsidenten Erich Iltgen an der Ausgrenzungsvereinbarung der anderen Fraktionen gegen die NPD als einen „der wenigen Lichtblicke in der Amtszeit des Präsidenten“ bezeichnet und den ersten Ordnungsruf mit den Worten „dieser Ordnungsruf ehrt mich“, kommentiert hatte. Schwerste beleidigende Ausfälle gegen die NPD-Fraktion wie die Behauptung des CDU-Abgeordneten Marko Schiemann, die NPD-Fraktion sei eine „Besudelung des Landtages“, blieben wie üblich ungeahndet.
Ein äußerst kurioses Verfassungsverständnis offenbarte auch die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Antje Hermenau, die schon die staatsrechtlich zwingende Gewährung rein formaler Rechte für die NPD-Fraktion als Beleg für die „Großzügigkeit der demokratischen Parteien“ interpretierte. Am Ende wurde der Gesetzesentwurf der PDS doch mit einer deutlichen Mehrheit der Fraktionen von NPD, CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 // (0160) 67 23 112
www.npd-fraktion-sachsen.de
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