Aktuell

Gesetzlich gesichertes Recht auf ein Privatgirokonto schaffen

11.11.2005 | von Frank Franz

In einem heute in das Plenum des Sächsischen Landtages eingebrachten Antrag forderte die NPD-Fraktion die Sächsische Staatsregierung dazu auf, im Bundesrat eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel zu ergreifen, das Recht auf ein Privatgirokonto durch eine Ergänzung des Kreditwesengesetzes für jeden Bürger gesetzlich zu verankern.

 
Uwe Leichsenring, Parlamentarischer Geschäftsführer der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, sagte zu dem Antrag:
„Das Recht auf eine Bankverbindung ist zwar weder in unserer Verfassung, noch im Kreditwesengesetz verankert, dennoch hat die Fortentwicklung der Technik gerade in diesem Zusammenhang Tatbestände einer neuartigen Diskriminierung geschaffen, die gerade dem Gesetzgeber zu neuen Überlegungen Anlaß bieten. Wer heute vom bargeldlosen, zunehmend computerisierten Zahlungsverkehr ausgeschlossen wird, muß ökonomische Nachteile in Kauf nehmen, die bis zur gesellschaftlichen Ausgrenzung reichen können. Für die Volkswirtschaft handelt es sich bei den Betroffenen nicht um eine zu vernachlässigende Quantität; so sind die Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld, auf die als Kunden manches Kreditinstitut am liebsten verzichtet, wegen ihrer leider so großen Zahl gewichtige Mitträger des privaten Konsums… Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind beispielsweise verpflichtet, mit ihren Finanzdienstleistungen in allen Regionen präsent zu sein. Beide Bankengruppen bekennen sich darüber hinaus im Rahmen ihres öffentlichen Auftrags ausdrücklich dazu, aktiv an der Überwindung von Wirtschafts- und Sozialproblemen mitzuarbeiten. Eines der wichtigsten konkreten Handlungsfelder bei der Überwindung dieser Sozialprobleme sehen wir Nationaldemokraten in der Schaffung eines gesetzlich gesicherten Rechtes jeder Bürgerin und jedes Bürgers auf ein Privatgirokonto. Aus Kosten- und Sicherheitsgründen sollten die Serviceleistungen eines solchen Kontos auf die notwendigen Grundfunktionen beschränkt werden; beispielsweise wäre es notwendig, Überziehungsmöglichkeiten und somit unfreiwillige Kreditierungen auszuschließen.“
 
Da zumindest SPD, Grüne und Linkspartei in früheren Jahren schon ähnliche Initiativen gefordert hatten, taten sich die Vertreter dieser Parteien in der Begründung ihrer rituellen Ablehnung des NPD-Antrages besonders schwer. So äußerte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Mario Pecher, in der Debatte die Auffassung, daß es reiche, wenn für den Personenkreis ohne Girokonto Ansprechpartner wie Bürgermeister, Stadträte, Wohlfahrts- und Verbraucherverbände sowie Bundestags- und Landtagsabgeordnete zur Verfügung stünden, und verkannte dabei absichtsvoll, daß bislang nicht einmal die Institution eines „Ombudsmannes“ für den Personenkreis ohne Girokonto zu einer befriedigenden Lösung des Problems geführt hatte. In einer ähnlichen Richtung wie Pecher äußerte sich auch der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Dr. Dietmar Pellmann, was angesichts der bisherigen Stellungnahmen der damals noch unter dem Namen „PDS“ firmierenden Linkspartei als besonders absurd erscheint. Auch die „Grünen“, die laut der „Sächsischen Zeitung“ vom heutigen Tage im Dresdner Stadtrat einen Antrag mit dem Titel „Girokonto für jedermann“ eingebracht haben, stimmten am Ende zusammen mit den Vertretern der anderen Altparteien gegen den NPD-Antrag und lieferten so einen erneuten Beweis „antifaschistischer“ Ignoranz.
 
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 / (0160) 67 23 112
www.npd-fraktion-sachsen.de
 
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