Am 9. Mai dieses Jahres hatte die NPD-Fraktion beantragt, daß der Freistaat Sachsen auf die Rückforderung von Fördermitteln an die Kommunen verzichtet, die diese für die Sanierung von Schulen erhalten haben, die später aufgrund der massiv zurückgehenden Schülerzahlen geschlossen wurden.
Die NPD argumentierte damals, daß es nicht angehe, die Kommunen für die konzeptionslose Schulpolitik der Staatsregierung in Haftung zu nehmen. Schließlich seien es Vorgaben dieser Regierung, die die Kommunen dazu zwingen, Schulen zu schließen.
5 Monate später beantragten die Koalitionsfraktionen ebenfalls einen Rückforderungsverzicht, wenn auch auf weiter öffentlich genutzte ehemalige Schulen beschränkt. Dieser Antrag wurde heute vom Sächsischen Landtag angenommen.
Zuvor war ein Änderungsantrag der NPD abgelehnt worden, der das Rückforderungsverbot auch auf jene Fälle ausdehnen wollte, in denen ehemalige sanierte Schulgebäude zwar nicht mehr öffentlich genutzt werden, die Erlöse aus einer Veräußerung an Private aber geringer ausfielen als die erhaltenen Fördermittel.
Der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller sagte zur Begründung:
„Unverschuldet geschädigt werden auch die Kommunen, in denen die mit Fördermitteln sanierten Schulgebäude privatwirtschaftlichen Zwecken zugeführt werden, die Erlöse aus dieser Zuführung aber geringer sind als die zuvor erhaltene Summe der Fördermittel.“
Der Parlamentarische Geschäftsführer Uwe Leichsenring wies die Bemerkung von CDU-Kultusminister Steffen Flath zurück, die Kommunen hätten schließlich selbst die Schulen geschlossen. Jeder wisse, so Leichsenring, daß die Kommunen sich an die Vorgaben der Regionalschulämter zur Schulnetzplanung halten müssen und nicht selbst frei entscheiden können.
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
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