Aktuell

10.11.2005 | von Frank Franz

Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen

(Drs. 4/2723) auf der heutigen Landtagssitzung erklärte die NPD-Landtagsabgeordnete Gitta Schüßler:
„Bei allen guten Ansätzen in dem Neuentwurf des Gesetzes wie die Verankerung des Bildungsplanes, Einführung eines Schulvorbereitungsjahres und dem höheren Stellenwert der pädagogischen Qualität stellt dieses leider nur einen gutgemeinten Versuch dar.
Immer noch werden mit dem Gesetz die Zugangskriterien zu Tagesstätten durch einen eindeutigen Rechtsanspruch nicht ausgeschlossen. Das heißt, daß Kinder erwerbsloser Eltern immer noch deklassiert und teilweise von der Bildung ausgeschlossen werden.
Weiterhin werden mit dem Gesetzentwurf die Ausstattungsstandards in Kindertageseinrichtungen vollkommen aufgeweicht. Unter dem Schlagwort ‚Verwaltungsvereinfachung’ und ‚Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung’ sollen bisherige Richtlinien entfallen. Bisherige Mindeststandards dürften damit den Finanzierungszwängen der Kommunen zum Opfer fallen.
Auch sind nun die Grenzen zwischen Kinderkrippe und Kindertagespflege verwischt worden. Damit ist mit der außerhäuslichen Kindertagespflege eine eindeutige Billigvariante der Kinderbetreuung geschaffen worden. Damit hat die Mehrheit des Sächsischen Landtags ein gesetzlich organisiertes Lohndumping geschaffen, welches zu Lasten der Erzieherinnen in den Kinderkrippen gehen wird.
Im Hinblick auf diese enormen Mängel in dem neuen Gesetz über Kindertagesstätten ist dies ein Versuch, welcher unzulänglich umgesetzt wurde und damit völlig unausgereift ist.“
 
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 / (0160) 67 23 112
www.npd-fraktion-sachsen.de
 
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