Aktuell

PDS-Forderung nach Einfügung einer „antifaschistischen Klausel“ in die sächsische Landesverfassung erfährt bei Expertenanhörung breite Ablehnung

27.09.2005 | von Frank Franz

Bei der gestrigen Öffentlichen Anhörung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses des Sächsischen Landtages, die auf einen Antrag der PDS-Fraktion zur Einfügung einer sogenannten „Antifaschistischen Klausel“ in die Sächsische Landesverfassung zurückging, trat Prof. Dr. Bernd Rabehl von der Freien Universität Berlin als von der NPD benannter Sachverständiger auf.

 
Rabehl ließ in seiner Stellungnahme keinen Zweifel daran, daß er den Gesetzesentwurf der PDS für verfehlt und im Kern für freiheitsgefährdend hält und führte aus:
 
„Dieser Gesetzesentwurf der PDS, antifaschistische Klausel genannt, schießt weit über das Ziel hinaus und trägt den Keim, die gesamte Rechtsordnung Sachsens zu verändern. Es wäre durchaus denkbar, daß mit dieser ‚Klausel‛ ein Ausnahmegesetz geschaffen werden soll, das die demokratische Verfassung Sachsens aushebeln könnte. Ein abstraktes Feindbild von Faschismus und Nationalsozialismus wird allen Gegnern der sozialen und kulturellen Misere des Landes verpaßt. Der Ruf nach einem starken Staat wird hörbar. Gerichte und Polizei sollen eingeschaltet werden, um den faschistischen Feind zu vernichten. Die ‚feindlich negativen Kräfte’, die das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und das Oberste Gericht der DDR erfunden hatten, um gegen jede Opposition vorzugehen, werden in dem Gesetzentwurf sichtbar. Der ‚antifaschistisch demokratische Kampf’ von SED und DDR, der seit 1945 zig Tausende, wenn nicht Millionen unschuldige Opfer hatte, feiert in diesem Entwurf seine späte Anerkennung. Solange nicht differenziert wird und lediglich düstere Verdächtigungen geäußert werden, hat die PDS das eigene extreme und totalitäre Denken nicht überwunden … Der Gesetzesentwurf der PDS ist aus mehreren Gründen fatal. Er trägt den Zuschnitt eines Sonderparagraphen, der als Grundprinzip außerhalb der demokratischen Verfassung steht. Er redet indirekt einem Polizei- und Spitzelstaat zu Munde. Er will alle demokratischen Parteien seinen ‚Direktiven’ subsumieren und er spricht von einem abstrakten Feind, von einer abstrakten Bedrohung der Gesellschaft, so daß viele Strömungen von Opposition diesem Feindbild entsprechen könnten. Der Willkür wäre Tür und Tor geöffnet.“
 
Unterstützung für seine Position erhielt Prof. Rabehl von mehreren anderen geladenen Sachverständigen. Prof. Uwe Backes, stellvertretender Direktor des Hannah-Arendt-Instituts in Dresden, bezeichnete einen reinen ‚Antifaschismus’ als fragwürdig, wenn er nicht mit Antikommunismus verbunden ist und sah den Entwurf der PDS durchsetzt vom einer „jakobinisch anmutenden Verfassungsmilitanz“, orientiert an dem Ausspruch von Saint-Just, daß es keine Freiheit für die Feinde der Freiheit geben solle. Im Gefolge von Entwürfen wie der PDS-Verfassungsinitiative seien weitreichende Beschränkungen der bürgerlichen Rechte möglich, insbesondere der Meinungs- und Pressefreiheit. Auch Prof. Eckhard Jesse von der Technischen Universität Chemnitz beurteilte den PDS-Gesetzesentwurf ähnlich. Die PDS wolle mit ihm an den DDR-Antifaschismus anknüpfen, der immer nach der Devise „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ verfahren sei. Dabei werde allerdings übersehen, daß nur eine Tat, aber keine Meinung ein Verbrechen sein könne. Der von der PDS vorgeschlagene Gesetzesentwurf – so Jesse – sei ein Sonderrecht, mit dem eine Kehrtwendung vom verfassungspolitischen Konsens bestritten wäre und mit dem der Weg in eine andere Republik freigemacht würde. Auch ein weiterer Sachverständiger, Prof. Hans-Peter Schneider vom Deutschen Institut für Föderalismusforschung, äußerte schwere Bedenken und konzedierte der von der PDS geforderten Staatszielbestimmung einen Ursprung im totalitären Denken, mit dem man sich der politischen Auseinandersetzung entziehen wolle und den Eindruck erwecke, ihr nicht gewachsen zu sein. Für den PDS-Gesetzesentwurf sprach sich Prof. Wolfgang Dressen von der Fachhochschule Düsseldorf aus, der in ihm das geeignete Mittel sieht, „um autoritären und leistungsbetonten Charakteren ihre Grenzen aufzuzeigen.“
 
In der Schlußrunde plädierte Prof. Rabehl nochmals engagiert gegen die Aufnahme einer „Antifaschistischen Klausel“ in die Sächsische Landesverfassung: „Der von der Klausel ins Visier genommene abstrakte Feind ist nicht der ‚Faschist’, sondern das freie Denken und die politische Opposition, der Linke, der Sozialdemokrat und der Unangepaßte.“
 
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 / (0160) 67 23 112
www.npd-fraktion-sachsen.de
 
]]>

Keine Kommentare möglich.