Im Sächsischen Landtag findet am kommenden Montag, d. 26. September 2005, 14.00 Uhr, eine Sachverständigenanhörung zur Frage der Übereinstimmung der Europäischen Verfassung mit dem Grundgesetz statt.
Namhafte Verfassungsrechtler, darunter Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider (Universität Erlangen-Nürnberg), Prof. Dr. Hans Peter Schneider (Deutsches Institut für Föderalismusforschung e.V.), Hannover und Prof. Dr. Thomas Schmitz (Universität Göttingen) werden zu einem Antrag der NPD-Fraktion Stellung nehmen, in welchem der Landtag gebeten wird, die Sächsische Staatsregierung zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens beim Bundesverfassungsgericht gegen das deutsche Zustimmungsgesetz zum Europäischen Verfassungsvertrag aufzufordern.
In einem solchen Normenkontrollverfahren würde das Bundesverfassungsgericht die Frage zu klären haben, ob die EU-Verfassung prinzipiell mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist.
Der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller erklärte zum Anliegen der Anhörung:
„Angesichts der Auffassung vieler Staatsrechtler, daß die EU-Verfassung die Eigenstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland in Frage stelle, ist nach Ansicht der NPD-Fraktion eine verfassungsrechtliche Überprüfung des Zustimmungsgesetzes dringend notwendig.
Ein Normenkontrollverfahren kann jedoch nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder zwei Dritteln der Bundestagsabgeordneten eingeleitet werden. Da keines dieser Staatsorgane derzeit bereit ist, die Klage einzureichen, wird das Verfahren nach bisherigem Sachstand leider nicht stattfinden.
Die Folge ist, daß die Verfassungsmäßigkeit nur im Rahmen einer privaten Verfassungsbeschwerde überprüft werden kann. Eine solche wurde bereits vom CSU-Bundestagsabgeordneten Dr. Peter Gauweiler eingelegt und ist derzeit beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Herr Dr. Gauweiler wird dabei von Professor Schachtschneider vertreten.
Angesichts der weitreichenden staatsrechtlichen Folgen der Europäischen Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland hält die NPD-Fraktion jedoch die Einschränkung der Überprüfung auf eine eventuelle Verletzung der Rechte einer Einzelperson für völlig unangemessen. Das richtige Instrument, das hier zur Anwendung kommen muß, ist das Normenkontrollverfahren. Aus diesem Grund hat die NPD-Fraktion den Antrag auf Einleitung eines solchen Verfahrens durch die Sächsische Staatsregierung gestellt.
Dieser NPD-Antrag ist der bisher einzige Versuch, die Vereinbarkeit der EU-Verfassung mit dem Grundgesetz im Rahmen einer allgemeinen Normenkontrolle umfassend prüfen zu lassen. Dementsprechend bietet die öffentliche Sachverständigenanhörung dazu am kommenden Montag eine einzigartige Gelegenheit, sich über die wichtigste verfassungsrechtliche Frage zu informieren, die derzeit in Deutschland anhängig ist.“
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 / (0160) 67 23 112
www.npd-fraktion-sachsen.de
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