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Jede Ekelgrenze überschritten

14.09.2005 | von Frank Franz

Nachdem der Sächsische Landtag ein Unterlassungsbegehren der NPD-Fraktion wegen volksverhetzender Abbildungen im „Schülerkalender 2005/2006“ unbeantwortet ließ, hat die NPD-Fraktion nun eine Organklage und einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung, die die Weitergabe des Schülerkalenders in seiner jetzigen Form verbietet, beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen in Leipzig eingereicht.

 
Der Schülerkalender enthält neben Platz für eigene Einträge, Adressen und Notizen, einem Zensurenspiegel und einem Stundenplan auch „Informationen über die Landespolitik, Aufgaben und Arbeitsweise des Parlaments und das Funktionieren der parlamentarischen Demokratie.“ In dem Schülerkalender sind die Abbildungen zweier Plakate enthalten, die explizit Bezug auf die NPD nehmen. Das eine zeigt einen roten Stiefel, der auf ein Hakenkreuz, eine SS-Rune und ein NPD-Logo eintritt und neben dem der Schriftzug „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ zu lesen ist, das andere einen mit den Schriftzügen „NPD“ und „DVU“ sowie einem Hakenkreuz gekennzeichneten Kothaufen, in den ein Blitz einschlägt, auf dem die Schriftzüge „CDU“, „SPD“ und „FDP“ zu lesen sind.
 
Der Parlamentarische Geschäftsführer Uwe Leichsenring äußerte zu den rechtlichen Schritten seiner Fraktion gegen den Schülerkalender:
 
„Ich finde es beschämend für den Sächsischen Landtag, daß auf unser Unterlassungsbegehren nicht reagiert wurde und meine Fraktion nun gezwungen ist, vor den Sächsischen Verfassungsgerichtshof zu ziehen, um die Weitergabe der in dem Kalender gezeigten Haß-Propaganda gegen nationale Menschen zu unterbinden.
 
Einerseits empören sich die Etablierten darüber, daß die NPD auf ihrer ‚Schulhof-CD’ das vollständige Deutschland-Lied verbreitet, das noch von dem sozialdemokratischen Reichspräsidenten Friedrich Ebert zur deutschen Nationalhymne erklärt wurde, andererseits wird in der Hetze gegen die nationale Opposition selbst in einer staatsoffiziellen Publikation wie dem Schülerkalender jede Ekelgrenze nach unten hin überschritten. Daß meine Fraktion jetzt das Verfassungsgericht des Freistaates bemühen muß, um gegen diese Form der Volksverhetzung vorzugehen, zeigt, wie sehr in Deutschland alle Maßstäbe des menschlichen Anstands verrutscht sind.
Ich erwarte, daß der Schülerkalender sofort aus dem Verkehr gezogen wird. Es ist eine Unverschämtheit, wie der Landtag seine Neutralitätspflicht mißachtet und die Schüler regelrecht aufhetzt, gegen die NPD mit Gewalt vorzugehen.“
 
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 / (0160) 67 23 112
www.npd-fraktion-sachsen.de
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