Aktuell

Unterlassungserklärung eingereicht

31.08.2005 | von Frank Franz

Die NPD-Fraktion hat gestern den Sächsischen Landtag in einer Unterlassungserklärung dazu aufgefordert, die Verbreitung zweier Abbildungen in dem gerade erschienenen „Schülerkalender 2005/2006“ des Landtages mit sofortiger Wirkung zu unterbinden.

 
Der Schülerkalender enthält neben Platz für eigene Einträge, Adressen und Notizen, einem Zensurenspiegel und einem Stundenplan nach eigenen Angaben auch „Informationen über die Landespolitik, Aufgaben und Arbeitsweise des Parlaments und das Funktionieren der parlamentarischen Demokratie.“ In dem Schülerkalender sind auch die Abbildungen zweier Plakate enthalten, die explizit Bezug auf die NPD nehmen. Das eine zeigt einen roten Stiefel, der auf ein Hakenkreuz, eine SS-Rune und ein NPD-Logo eintritt und neben dem der Schriftzug „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ zu lesen ist, das andere einen mit den Schriftzügen „NPD“ und „DVU“ sowie einem Hakenkreuz gekennzeichneten Kothaufen, in den ein Blitz einschlägt, auf dem die Schriftzüge „CDU“, „SPD“ und „FDP“ zu lesen sind.
 
Holger Apfel, Fraktionsvorsitzender der NPD im Sächsischen Landtag, äußerte zu dem „Schülerkalender 2005/2006“ des Sächsischen Landtages:
 
„Die in dem Kalender abgedruckten Plakate mit NPD-Bezug unterscheiden sich in ihrem Niveau nicht mal mehr graduell von ‚Stürmer’-Karikaturen. Den Schülern, die den Sächsischen Landtag besuchen und die den Kalender ausgehändigt bekommen, wird suggeriert, daß es sich bei den Angehörigen der NPD und ihrem Umfeld um zu zertretende Verbrecher und Kothaufen, in die der Blitz einschlagen soll, handelt. Es besteht die Gefahr, daß durch die nunmehrige staatsoffizielle Hetze – ich bedaure, hier kein anderes Wort verwenden zu können – im Schülerkalender irregeleitete Jugendliche erneut gegen Mitglieder und Mitarbeiter der NPD-Fraktion oder der NPD nach dem Muster des 16. August 2005 in Chemnitz vorgehen könnten, als der Fraktionspressesprecher Holger Szymanski nach gezielten Steinwürfen jugendlicher vermeintlicher ‚Antifaschisten’ knapp über dem Auge getroffen wurde und mit einer klaffenden Wunde ins Krankenhaus gebracht werden mußte.
 
Mit der Verbreitung der beiden Plakate verstößt der Sächsische Landtag gegenüber seiner Gliederung NPD-Fraktion gegen seine Pflicht zur Unparteilichkeit und Neutralität, gegen das Sachlichkeitsgebot sowie gegen das Gebot der politischen Zurückhaltung und verletzt Urteile des Bundesverfassungsgerichts, in denen der Status von Fraktionen als ‚notwendige Einrichtung des Verfassungslebens’ und Gliederungen ‚der organisierten Staatlichkeit‘ bestätigt wurde.
 
Das ausgerechnet jene, zum blanken Haß aufstachelnden Motive, in einem angeblichen ‚Wettbewerb der Ideen’ als veröffentlichungswürdig befunden und in den Kalender aufgenommen wurden, zeigt, daß die Hemmungslosigkeit bundesdeutscher Feinderklärungen derjenigen in totalitären Diktaturen offensichtlich in nichts mehr nachsteht.“
 
Verantwortlich:
Arne Schimmer
NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00
www.npd-fraktion-sachsen.de
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