Bei der gestrigen Zeugenvernehmung im Rahmen der 7. Sitzung des Untersuchungsausschusses des Landtages zur Sächsischen Landesbank (SachsenLB) verwickelten sich Finanzminister Dr. Horst Metz und sein Vertrauter, der Dresdner Notar Dr. Georg Schildge, in schwere Widersprüche.
Während Schildge angab, mit Metz nach dessen Geburtstagsempfang am 10. Juli dieses Jahres nicht mehr gesprochen zu haben, erklärte der Finanzminister, er habe mit Dr. Schildge am 13. Juli im Ministerium noch einmal ein halbstündiges Gespräch zu dem Fragenkomplex MDL geführt. Von beiden Zeugen war jedoch der Eindruck erweckt worden, Schildge habe ohne Auftrag von Metz gehandelt und sei nicht weiter in den Rechtsstreit der IIL gegen die SachsenLB eingeweiht gewesen.
Für den Notar Dr. Schildge dürfte es nun eng werden. Es ist unglaubwürdig, daß sich der erfahrene Jurist und ehemalige Richter nicht an das Treffen am 13. Juli erinnern konnte, obwohl es nur wenige Wochen zurückliegt. Auch eine uneidliche Falschaussage kann bereits mit Gefängnis bestraft werden.
Schließlich ergab sich ein weiterer Widerspruch um die Eidesstattliche Erklärung des Notars Dr. Schildge, mit der er den sächsischen Finanzminister entlasten wollte. Nach der Aussage von Schildge soll sie am Morgen des 14. Juli 2005 auf telefonische Bitte von Metz hin entstanden sein. Da man bei dieser Erklärung den Eindruck hat, daß sie von einem Nichtjuristen verfaßt wurde, erkundigte sich der NPD-Obmann im Untersuchungsausschuß Dr. Johannes Müller nach dem Verbleib des Originals des Schriftstücks. Daraufhin setzte im Untersuchungsausschuß ein hektisches Treiben ein. Finanzminister Metz nahm nach der Intervention von Dr. Müller eine Auszeit, um sich mit seinem Rechtsbeistand zu besprechen.
Metz hatte die Erklärung im Plenum des Landtages verlesen und sie dann dem Präsidenten zur Weiterleitung an den Untersuchungsausschuß übergeben. Es ist unklar, ob Metz damals tatsächlich das Original mit der Unterschrift von Schildge übergab.
Es drängt sich der Verdacht auf, daß die Eidesstattliche Erklärung nicht von Schildge selbst, sondern möglicherweise im Finanzministerium fabriziert wurde, um den Minister vor dem Landtag zu entlasten.
Ihrer Zeugenvernehmung war die Befragung des Hausbacher-Vertrauten Andreas Waldow und des Rechtsanwalts Dr. Klaus Fischer vorausgegangen, die übereinstimmend bestätigten, daß es Sondierungsgespräche über einen Verkauf der von der IIL gehaltenen MDL-Anteile zwischen Andreas Waldow und Finanzminister Metz in der Nacht vom 16. auf den 17. April 2005 einerseits und zwischen Andreas Waldow und Rechtsanwalt Dr. Fischer sowie dem Notar Dr. Schildge am 20. April 2005 in dessen Dresdner Kanzlei andererseits gab. Bei diesen Sondierungsgesprächen sei immer wieder ein „Ankerwert“ von 35 Millionen Euro für die von der IIL gehaltenen MDL-Anteile von Seiten des Dr. Metz und von Dr. Schildge genannt worden. Auf Nachfrage des NPD-Obmanns im Untersuchungsausschuß, Dr. Johannes Müller, bestätigte der Hausbacher-Rechtsanwalt Dr. Klaus Fischer, daß sich die Verhandlungen sogar schon in einem Stadium befanden, in dem verschiedene Möglichkeiten der Durchführung des Vergleichs diskutiert wurden. So sei beispielsweise auch ein Kauf der von der SachsenLB gehaltenen MDL-Anteile erwogen worden.
Dr. Johannes Müller, Obmann der NPD im Untersuchungsausschuß zur Landesbank, äußerte zu der gestrigen Sitzung des Untersuchungsausschusses:
„Finanzminister Metz und der Notar Dr. Schildge haben sich in der gestrigen Vernehmung in unlösbare Widersprüche verstrickt. Um so unverständlicher ist es für mich, daß weder eine Beschlagnahmung der Eidesstattlichen Erklärung Dr. Schildges und des Vorgangs „MDL/IIL“ in der Kanzlei Dr. Schildges angeordnet wurde, obwohl Gefahr im Verzug ist, und daß in der gestrigen Sitzung auf eine Gegenüberstellung der Zeugen und sogar auf eine zweite Befragung der Zeugen verzichtet worden ist, obwohl es eklatante Widersprüche in deren Aussagen gab und sich die Zeugen für eine eventuelle Gegenüberstellung bereit halten mußten. Wer solche eklatanten Widersprüche im Untersuchungsausschuß einfach stehen läßt und eine Gegenüberstellung oder eine zweite Zeugenbefragung mit seiner Mehrheit verhindert, wie gestern durch die Mehrheit im Untersuchungsausschuß geschehen, der verletzt ganz eindeutig die Minderheitenrechte. Meine Fraktion wird sich ein solches Verhalten insbesondere durch die CDU-Fraktion nicht bieten lassen.“
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 / (0160) 67 23 112
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